Das Bild zeigt eine Veranstaltung der UN Biodiversity Konferenz (COP 15) vom 7. bis zum 19. Dezember 2022 in Montreal, Kanada. UN Biodiversity, via flickr, CC BY 2.0

Das Cartagena Protokoll über die biologische Sicherheit

Eine Erfolgsgeschichte startete mit 50 Staaten. Heute arbeiten 173 Länder der Weltgemeinschaft zusammen, um die Nutzung von Gentechnik weltweit sicher zu gestalten.

Vor über 20 Jahren hat sich die Weltgemeinschaft auf den Weg gemacht, Anforderungen für den sicheren Umgang mit der Gentechnik zu vereinbaren. Im kolumbianischen Cartagena wurde das völkerrechtliche Abkommen mit dem sperrigen Namen Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt ausgehandelt und beschlossen. Deutschland war im Jahr 2000 unter den ersten Staaten, die das Protokoll unterzeichnet haben. Am 11. September 2003 wurde es mit der Ratifizierung durch 50 Staaten rechtskräftig. Mittlerweile ist das Cartagena Protokoll über 20 Jahre alt und hat 173 Vertragsparteien. Es ist auf globaler Ebene das wichtigste Instrument zum sicheren Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO).

Das Cartagena Protokoll ist ein völkerrechtliches Abkommen auf UN-Ebene und gehört zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt. Das Übereinkommen hat zum Ziel, die biologische Vielfalt weltweit zu erhalten und deren nachhaltige und gerechte Nutzung sicherzustellen. Dabei gibt es der biologischen Sicherheit einen hohen Stellenwert. Mit dem Cartagena Protokoll wurde hierzu ein internationales Regelwerk geschaffen, welches

  • Anforderungen zum Umgang, zum Transport, zur Verpackung und zur Kennzeichnung von GVO definiert,
  • den Vertragsparteien das Recht einräumt, auf Grundlage von wissenschaftlich basierten Risikobewertungen vorab zu entscheiden, ob ein GVO importiert werden darf und wie dann mit ihm umzugehen ist und
  • Maßnahmen definiert, die im Fall eines unabsichtlichen Imports/Exports ergriffen werden.

Das Cartagena Protokoll liefert somit einen wichtigen Beitrag dazu, dass aus dem Transport, dem Umgang und der Nutzung von GVO keine Gefahren für die biologische Vielfalt entstehen. Im Rahmen der alle zwei Jahre stattfindenden Weltnaturkonferenz wird die Umsetzung des Protokolls weiter konkretisiert. Hier diskutieren die Vertragsparteien zusammen und mit gleichberechtigter Stimme. Während der Weltnaturkonferenz im Dezember 2022 konnte die biologische Sicherheit als Element im Kunming-Montreal-Weltnaturvertrag verankert werden, der der Weltgemeinschaft Ziele für den Erhalt der biologischen Vielfalt setzt. Dieser wurde bei der folgenden Weltnaturkonferenz 2024 in Cali, Kolumbien mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung hinterlegt. Das nächste Treffen wird in 2026 in Jerewan, Armenien stattfinden.

In Deutschland wird das Cartagena Protokoll durch das Gesetz zum Cartagena Protokoll und über die unmittelbar geltende EU-Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 umgesetzt. Hier und in den Mitgliedstaaten der EU hat das Protokoll keine wesentlichen Neuerungen im Umgang mit GVO gebracht. Bereits seit 1990 bestehen in der EU verbindliche Gentechnikregelungen, die mit dem Protokoll in Einklang stehen. Doch für viele Staaten außerhalb Europas bildet das Cartagena Protokoll eine wichtige Grundlage für ihre nationalen Regelungen.


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Häufige Fragen und Antworten zum Cartagena Protokoll



Was hat das Cartagena Protokoll mit dem Schutz der biologischen Vielfalt zu tun?

Das Cartagena Protokoll ist ein Folgeabkommen zur Konvention über die biologische Vielfalt (CBD). Die Konvention hat zum Ziel die biologische Vielfalt langfristig zu erhalten. Dabei soll eine nachhaltige Nutzung ermöglicht werden, bei der die Chancen und Gewinne allen beteiligten Gruppen gleichermaßen zugutekommen. Um Risiken für die biologische Vielfalt zu begegnen, die aus der Anwendung der Gentechnik erwachsen könnten, wurde das Cartagena Protokoll vereinbart.

Was hat die Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 mit dem Cartagena Protokoll zu tun?

Die Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 setzt das Cartagena Protokoll in EU-Recht um. Die Verordnung trat am 3. November 2003 in Kraft und gilt in den EU-Mitgliedstaaten unmittelbar.

Was ist das Biosafety Clearing-House?

Das Biosafety Clearing-House (BCH) ist die zentrale Datenbank zum Cartagena Protokoll.
Hier sind alle Informationen zu den Vertragsparteien, zu deren gentechnikrechtlichen Regelungen und zu GVO gebündelt. Das BCH ist unter https://bch.cbd.int zu finden.

Was muss ich beim Export von GVO beachten?

Eine Sendung von GVO ins Nicht-EU-Ausland unterliegt stets auch den dortigen rechtlichen Anforderungen. Zudem bedarf sie spezifischer Warenbegleitdokumente, die Informationen über den GVO enthalten. Sollen die GVO darüber hinaus im Importland in die Umwelt entlassen werden, muss vor dem Export eine Genehmigung des Importlandes eingeholt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass spezifische Angaben gemäß Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 zu machen sind. Nachfolgend muss eine Exportmeldung gemäß dieser Verordnung durch den Exporteur bei der zuständigen Behörde in seinem EU-Mitgliedsstaat, für Deutschland beim BVL, und bei der EU-Kommission zur Kenntnis gegeben werden.

Wozu gibt es die Konferenz der Vertragsparteien?

Die Staaten, die dem Cartagena Protokoll beigetreten sind, treffen sich alle zwei Jahre, um die Inhalte des Protokolls zu besprechen. Auf den Vertragsparteienkonferenzen werden konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Protokolls vereinbart.

Was mache ich, wenn ich Fragen zum Cartagena Protokoll habe?

Wenden Sie sich gerne an uns. Als zuständige nationale Behörde zum Cartagena Protokoll stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir sind unter gentechnik@bvl.bund.de für Sie erreichbar.



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