Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Viele Wege, ein Ziel: Sichere Lebensmittel

Bild einer Gamba

Das BVL nimmt zahlreiche Aufgaben wahr, mit denen es zu mehr Sicherheit bei Lebensmitteln beiträgt und damit den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Deutschland stärkt.

Soweit Lebensmittel sicher sind und der allgemeinen Rechtssetzung entsprechen, dürfen sie in Deutschland ohne besondere Genehmigung hergestellt und verkauft werden. Hersteller, Importeure, Spediteure und Händler tragen die Verantwortung für die von ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel. Sie müssen die Sicherheit und Qualität ihrer Lebensmittel durch eigene Kontrollen sicherstellen und dies auch dokumentieren. Was Lebensmittel sind, ist im Gesetz eindeutig definiert: Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden (Artikel 2 Satz 1 VO (EG) Nr. 178/2002 gekürzt).


Kontrollen, Monitoring und Informationsaustausch machen Lebensmittel sicherer

Ein wichtiger Baustein für sichere Lebensmittel ist die behördliche Lebensmittel- und Veterinärüberwachung. Wo Lebensmittel hergestellt, bearbeitet oder in den Verkehr gebracht werden, kontrollieren die zuständigen Behörden regelmäßig und bei Verdacht, nehmen Proben und untersuchen diese in amtlichen Laboratorien. Diese Aufgabe übernehmen in Deutschland die Behörden der Bundesländer.

Die Ministerien der Bundesländer für Verbraucherschutz beziehungsweise Ernährung koordinieren die Kontrollen der kommunalen Untersuchungsämter. Die Lebensmittel- und Veterinärüberwachungsbehörden der Städte und Gemeinden überprüfen Betriebe und nehmen Proben, die im Labor untersucht werden. Dabei werden Inhaltsstoffe analysiert, es wird auf Keime oder Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oder Schwermetallen untersucht. Verstoßen Betriebe gegen bestehende Vorschriften, werden sie in der Regel erneut geprüft, um die Beseitigung der Mängel zu kontrollieren. Produkte, von denen ein Risiko für die Gesundheit ausgeht, müssen aus dem Handel entfernt werden. Bei schweren Verstößen drohen Bußgelder und Strafverfahren.

Angesichts weltweiter Warenströme und der Einbindung Deutschlands in die Europäische Union ist es notwendig, bundesweit einheitliche Standards in der Lebensmittelüberwachung zu etablieren. Das BVL bereitet koordinierte Überwachungsprogramme vor, die dann von den Bundesländern durchgeführt werden. Das BVL sammelt und wertet die dabei gewonnenen Daten aus und gibt diese Informationen weiter an die Europäische Kommission und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Monitoring
Von Pflanzenschutzmittelrückständen, Schwermetallen und anderen organischen und anorganischen Substanzen in und auf Lebensmitteln können gesundheitliche Risiken für den Verbraucher ausgehen. Um repräsentative Daten zum Vorkommen dieser unerwünschten Stoffe zu erhalten, führt das BVL gemeinsam mit den Bundesländern das Monitoring durch. Um zu vergleichbaren Ergebnissen zu gelangen, erfolgen die Probenahme und Analyse nach normierten Verfahrensschritten. Das Monitoring versetzt Bund und Länder in die Lage, eventuelle Risiken zu erkennen und zeitliche Trends in der Belastung der Lebensmittel aufzuzeigen. Es zeigt, welche Mengen dieser Stoffe die Verbraucher durch die Nahrung aufnehmen und bildet eine fundierte Datenbasis, auf deren Grundlage die Bundesregierung sowie die Akteure im Rechtssetzungsprozess der EU Entscheidungen im Bereich der Lebensmittelsicherheit treffen können.

Daten fließen beim BVL zusammen
Die Länder übermitteln Ihre Daten aus der aus der Lebensmittelüberwachungen in kodierter Form an das BVL. Neben Informationen über das untersuchte Lebensmittel werden unter anderem Daten zur Untersuchungsmethode übermittelt. Ferner werden dem BVL Daten zur Verfügung gestellt, auf welche Stoffe das Lebensmittel untersucht wurde und welche dieser Stoffe gefunden wurden. Rechtliche Grundlage dieses Verfahrens ist die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift Datenaustausch (AVV DatA)". Das BVL registriert und prüft die Daten der Bundesländer, pflegt die Datensätze in Datenbanken ein und verteilt bzw. veröffentlicht die relevanten Angaben.

Lebensmittel tierischer Herkunft sicherer machen

Gesundheitlich bedenkliche Rückstände von Tierarzneimitteln, Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen und Umweltkontaminanten sowie Zoonoseerreger sind in Lebensmitteln tierischer Herkunft unerwünscht bzw. verboten. In modern ausgestatten Laboratorien werden daher Fleisch, Milch, Eier und Honig sowie Proben von lebenden Tieren auf Rückstände untersucht.

Nationaler Rückstandskontrollplan zur Überwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft
Der Nationale Rückstandskontrollplan (NRKP) ist ein vom BVL mit den Bundesländern durchgeführtes Programm zur Überwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Das BVL erstellt jedes Jahr den Nationalen Rückstandskontrollplan und koordiniert die zuständigen Dienststellen der Länder, die den Plan eigenverantwortlich umsetzen. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden von den Bundesländern an das BVL übermittelt. Im BVL werden die Daten zusammengestellt, geprüft und bewertet. Die zusammengefassten Daten werden an die Europäische Kommission weitergegeben und im Internet veröffentlicht.

Zoonosen-Monitoring
Im Zoonosen-Monitoring werden repräsentative Daten über das Auftreten von Zoonoseerregern in Lebensmitteln, Futtermitteln und lebenden Tieren erfasst, ausgewertet und veröffentlicht. Die im Zoonosen-Monitoring von den Bundesländern erhobenen Untersuchungsergebnisse werden vom BVL gesammelt, ausgewertet und im Bericht über die Ergebnisse des jährlichen Zoonosen-Monitorings veröffentlicht. Das BfR erstellt jährlich in Abstimmung mit den Bundesländern den bundesweit gültigen Zoonosen-Stichprobenplan, der konkrete Vorgaben über die zu untersuchenden Zoonoseerreger, die zu überwachenden Tierpopulationen, die zu überwachenden Stufen der Lebensmittelkette, die Anzahl der zu untersuchenden Proben, die Probenahmeverfahren und die anzuwendenden Analyseverfahren enthält.

Referenzlabor: Untersuchen auf einem Level
Um die Leistungsfähigkeit der amtlichen Laboratorien in der EU auf einem einheitlich hohen Niveau zu gewährleisten, wurde ein Netz von Referenzlaboratorien geschaffen. Das Referenzlabor beim BVL ist zugleich Nationales Referenzlabor und eines von vier EU-Referenzlaboren. Das Referenzlabor koordiniert und unterstützt die amtlichen Untersuchungslaboratorien der Bundesländer. Die vom Referenzlabor entwickelten neuen Standards und Methoden stellt das BVL anderen Laboren zur Verfügung und gibt Empfehlungen zur Umsetzung von Gemeinschaftsrecht.

Transparenz bei Rückständen von Pflanzenschutzmitteln

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in und an Lebensmitteln können Risiken für die menschliche Gesundheit mit sich bringen. Deshalb werden für jedes zugelassene Pflanzenschutzmittel Rückstandshöchstmengen für Lebensmittel festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Importeure und Handel sind durch Eigenkontrollen gehalten, die Einhaltung dieser Höchstmengen zu gewährleisten. Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Mit der „Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände“ informiert das BVL das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und veröffentlicht die Ergebnisse im Internet.

Schnelle Warnung bei risikobehafteten Lebensmitteln

Wenn Lebens- und Futtermittel verunreinigt sind oder andere Risiken für den Verbraucher von ihnen ausgehen können, muss sofort gehandelt werden. Für die schnelle Weitergabe von Informationen zwischen den zuständigen Behörden sorgt in der Europäischen Union das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel RASFF, dessen Kontaktstelle in Deutschland das BVL ist. Durch die ständige Beobachtung von Problemen im Lebens- und Futtermittelbereich und die Einleitung entsprechender Gegenmaßnahmen steuert das BVL dem Entstehen von Krisen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt entgegen.

Wenn’s kriselt: BVL als Lagezentrum

Im Fall einer Krise im Lebensmittelbereich übernimmt das BVL Aufgaben des Krisenmanagements: Im BVL wird dann ein Lagezentrum für den „Krisenstab Lebensmittelsicherheit" eingerichtet, den das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einberufen kann. Für den Krisenfall ist das BVL organisatorisch gut aufgestellt: Durch festgelegte Verfahrensabläufe ist sicher gestellt, dass im Krisenfall der Austausch von Informationen zwischen den Behörden des Bundes und der Bundesländer reibungslos funktioniert.

Damit es läuft: Verwaltungsvorschriften

Allgemeine Verwaltungsvorschriften sind Regelungen, die innerhalb einer Verwaltungsorganisation von übergeordneten Instanzen an nachgeordnete Behörden ergehen. Sie konkretisieren Arbeitsabläufe und gewährleisten eine einheitliche Umsetzung des geltenden Rechts, beispielsweise die Umsetzung von Verordnungen der Europäischen Union in Deutschland. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit bereitet das BVL Allgemeine Verwaltungsvorschriften vor, durch die ein koordiniertes Handeln aller zuständigen Behörden auf Bundes- und Bundesländerebene erreicht werden soll. In den Ausschüssen "Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit" und "Überwachung" erarbeiten und beraten unter dem Vorsitz des BVL Bund und Länder neue und bestehende Allgemeine Verwaltungsvorschriften..

Ausnahmegenehmigungen und Allgemeinverfügungen

Wer Lebensmittel auf den Markt bringen möchte, die nicht den lebensmittelrechtlichen Vorschriften Deutschlands entsprechen, hat die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung beim BVL zu beantragen. Befindet sich ein solches Produkt bereits rechtmäßig in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft im Verkehr, kann das BVL nach einer fachlichen und juristischen Prüfung eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der das Produkt für den deutschen Markt verkehrsfähig wird.

Diätetische Lebensmittel und Novel Food

Diätetische Lebensmittel müssen strengen Kriterien entsprechen, damit sie den gesundheitlichen Anforderungen bestimmter Personengruppen mit besonderen Ernährungsbedürfnissen wie beispielsweise Säuglingen oder Diabetikern gerecht werden. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass den Behörden der Lebensmittelüberwachung die am Markt befindlichen Produkte bekannt sind. So müssen bestimmte diätetische Lebensmittel, z.B. diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke oder diätetische Lebensmittel für Schwangere und Stillende, dem BVL spätestens beim ersten Inverkehrbringen angezeigt werden. Das BVL leitet diese Informationen an die zuständigen Behörden der Länder und an das Bundesverbraucherschutzministerium weiter. So können die Produkte effektiver überwacht werden. Neuartige Lebensmittel (Novel Food) unterliegen in der Europäischen Union einer einheitlichen Sicherheitsprüfung. Das BVL nimmt als zuständige Lebensmittelprüfstelle entsprechende Genehmigungsanträge entgegen und führt die Erstprüfung durch.

Internationale Inspektionen

In Deutschland werden von der EU Inspektionen durchgeführt, die die Einhaltung des gemeinschaftlichen Lebensmittelrechts sicherstellen sollen. Auch Drittstaaten, wie etwa die Vereinigten Staaten von Amerika, überprüfen exportierende Betriebe in Deutschland auf die Einhaltung der für den Export geltenden Bestimmungen. Solche Inspektionen werden in Deutschland vom BVL organisiert und begleitet. Auch Beanstandungen im grenzüberschreitenden Lebensmittelhandel werden vom BVL koordiniert.