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Datenmanagement

Meldestelle

Das BVL erfasst, pflegt und verwertet Daten aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung und dem Veterinärwesen der Bundesländer. Auf Grundlage dieser Daten werden die Lebensmittelüberwachungs-Programme konzipiert, erweitert oder angepasst. Alle Datensätze werden in das Datenmeldeportal https://meldestelle.bvl.bund.de/datenmeldeportal hochgeladen, geprüft und freigegeben. Sie werden derzeit von den zuständigen Behörden der Länder in einem einheitlichen Format übermittelt. Die Meldestelle pflegt und aktualisiert die Prüfroutinen im Datenmeldeportal. Nach Freigabe der übermittelten Daten stehen diese dem BVL für Auswertungen zur Verfügung.

Kodierkataloge

Für die Datenkommunikation zur Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber den Europäischen Kommission aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung, dem Veterinärwesen und anderen relevanten Einrichtungen werden vom BVL zusammen mit den Ländern Kodierkataloge erstellt. Die Kataloge werden dem interessierten Fachpublikum an dieser Stelle als Textversion (PDF-Dokumente) angeboten; zusätzlich zu dieser Katalogversion steht den unmittelbar in das Berichtswesen eingebundenen Einrichtungen eine datenbankgestützte Version zur Verfügung. Die Aktualisierung der Kataloge erfolgt halbjährlich durch den Unterausschuss „Katalogpflege“. Zukünftig wird die Pflege online über das Katalogportal erfolgen.

Projekt „Datenstruktur Überwachung“

In der amtlichen Überwachung in Deutschland kam bisher ein Datenübermittlungsverfahren zum Einsatz, das dem technischen Entwicklungsstand der neunziger Jahre entspricht und mit seiner starren Struktur den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. Es ist die Menge an Daten, die das bestehende System an seine Grenzen bringt. Wurden im Jahr 2000 noch lediglich 800.000 Datensätze übermittelt, stieg diese Zahl bis 2011 auf 8 bis 9 Millionen Datensätze an. Daneben sind aufgrund der Neustrukturierung des Lebens- und Futtermittelrechts in Europa in den letzten Jahren zahlreiche Berichtspflichten der Länder an den Bund und an die EU hinzugekommen, die in dieser Form nicht im System vorgesehen waren. Vor diesem Hintergrund wird derzeit im Rahmen des Projekts „Datenstruktur Überwachung“ eine neue und moderne technische Basis für die Datenübermittlung in der Überwachung und im Verbraucherschutz in Form eines Datenmeldeportals und eines Katalogportals entwickelt und schrittweise in Betrieb genommen. Weitere Informationen zum Projekt können der hier hinterlegten Präsentation entnommen werden.

Dioxin-Datenbank

Die Dioxin-Datenbank wird vom Umweltbundesamt (UBA) betrieben, das Datenmanagement wird vom UBA und vom BVL arbeitsteilig wahrgenommen. Die Datenbank beinhaltet Daten und Ergebnisse verschiedener Messprogramme des Bundes und der Länder zu Dioxinen, PCB und anderen Kontaminanten in der Umwelt sowie in Lebens- und Futtermitteln. Sie bietet Informationen für die Fachöffentlichkeit sowie Datenlieferanten, Nutzer von Fachbehörden und Bearbeiter von Forschungsvorhaben. Das Informationsangebot ist nach Nutzerkreisen geschichtet. Öffentlich zugänglich sind Berichte der verschiedenen Messprogramme und aufbereitete Datenzusammenstellungen. Die Einzeldaten sind nur für autorisierte Nutzer verfügbar.

Verfahren zur Probenahme und Untersuchung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen (Methodensammlung nach § 64 Lebensmittel und Futtermittel Gesetz vormals § 35 Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände-Gesetz)

Seit 1980 wird jährlich eine amtliche Sammlung veröffentlicht, die Verfahren zur Probenahme und Untersuchung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen auflistet. Seit September 2002 werden diese Verfahren auch als Online-Datenbank herausgegeben. Die amtliche Sammlung umfasst hauptsächlich im Ringversuch überprüfte Analyse- und Probenahmeverfahren, die in Arbeitsgruppen zusammen mit Experten aus Überwachung, Wissenschaft und Wirtschaft entwickelt oder ausgewählt wurden. Weiterhin enthält sie sogenannte „Vorab-Methoden“ aus dem Bereich Pflanzenschutz und Tierarzneimittelrückstände, die ebenfalls schon angewendet werden können.

Letztlich verweist die Sammlung auf eine Reihe von Verfahren, die an anderer Stelle publiziert worden sind und dadurch amtlichen Charakter erhalten. Von solchen Verfahren enthält auch die neue Online-Datenbank keine vollständige Textversion. Dies betrifft bestimmte Analysenverfahren für Rückstände von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, die als separate Sammlung auf der BfR-Homepage eingesehen und genutzt werden können. In der Datenbank, die vom Beuth-Verlag betreut wird, können Untersuchungsverfahren nach verschiedenen Kriterien, etwa nach Sachgebieten, zu bestimmenden Untersuchungsparametern oder nach der Methodennummer recherchiert werden. Die Suche nach Untersuchungsverfahren ist ohne Registrierung möglich. Nur der Zugriff auf die vollständigen Methodenbeschreibungen ist kostenpflichtig. Es ist für diesen Fall eine Voll-Registrierung erforderlich. Die Datenbank wird die gedruckte Sammlung nicht ersetzen. Diese ist weiterhin als Loseblattwerk beim Beuth-Verlag erhältlich. Mehr Informationen finden Sie hier.

Betriebe für den Handel mit Lebensmitteln tierischen Ursprungs

Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs be- und verarbeiten und in den Verkehr bringen, müssen bis auf definierte Ausnahmen von der zuständigen Behörde zugelassen sein. Sie erhalten eine Zulassungsnummer, die sie als Bestandteil des sogenannten Identitätskennzeichens auf den Verpackungen ihrer Produkte vor dem Inverkehrbringen aufbringen müssen. Der Verbraucher kann an dem Zeichen nicht nur erkennen, in welchem EU-Mitgliedstaat bzw. Bundesland das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde. Betriebe aus Deutschland kann er anhand der Nummer in einer Datenbank des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ermitteln, die auf der BVL-Internetseite unter folgendem Link veröffentlicht wird: http://apps2.bvl.bund.de/bltu.

Natürliches Mineralwasser

Von Deutschland wurden bisher über 800 natürliche Mineralwässer amtlich anerkannt. Die meisten von ihnen stammen aus Quellen, die sich in Deutschland befinden. Einige von ihnen stammen aus Ländern, die nicht der Europäischen Union angehören. In Deutschland amtlich anerkannte Mineralwässer werden mit dem Namen der Quelle und dem Ort der Quellnutzung vom BVL im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Die Liste wird von BVL regelmäßig aktualisiert und auf der Internetseite veröffentlicht.


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