Navigation und Service

Monitoring

Das Monitoring ist ein gemeinsam von Bund und Ländern seit 1995 durchgeführtes systematisches Mess- und Beobachtungsprogramm. Dabei werden Lebensmittel und seit 2010 auch kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände repräsentativ für Deutschland auf Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen untersucht.

Ziele und gesetzliche Grundlagen des Monitorings

Das Monitoring dient dem vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz. Mit seiner Hilfe können mögliche gesundheitliche Risiken für die Verbraucher durch die in und auf den Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen gefundenen, gesundheitlich nicht erwünschten Stoffe, wie Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, Mykotoxine, Schwermetalle und andere Umweltschadstoffe, frühzeitig erkannt und gegebenenfalls durch gezielte Maßnahmen abgestellt werden. Das Monitoring wird auf der Grundlage der §§ 50 – 52 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) als eigenständige gesetzliche Aufgabe im Rahmen der amtlichen Überwachung durchgeführt.

Durchführung des Monitorings

Die Durchführung des Monitorings regelt der § 51 LFGB. Grundlage des jährlich durchgeführten Monitorings ist ein von Bund und Ländern aufgestellter Plan, der die Auswahl der Erzeugnisse und der darin zu untersuchenden Stoffe sowie die Verteilung der Untersuchungen auf die Bundesländer detailliert festlegt. Zur praktischen Durchführung wird den beteiligten Untersuchungseinrichtungen das Handbuch des Monitorings bereitgestellt. Die Überwachungsbehörden der Länder sind zusätzlich zu ihren routinemäßigen Untersuchungsaufgaben damit beauftragt, Proben für das Monitoring zu ziehen und zu analysieren. Die gewonnenen Daten werden vom BVL erfasst und ausgewertet. Die Ergebnisse des Monitorings werden jährlich als Bericht publiziert.

Das Handbuch und der jährliche Bericht zu den Ergebnissen des Monitorings, mit dem zugehörigen Tabellenband, der eine Gesamtdarstellung der Daten in komprimierter Form bietet, stehen im rechten Bereich der Seite zum Download zur Verfügung.

Die Berichte zum Lebensmittel-Monitoring ab 2005 können auch beim Birkhäuser-Verlag oder im Buchhandel bestellt werden.

Nach welchen Kriterien werden die Erzeugnisse und Stoffe ausgewählt?

Die Auswahl der Erzeugnisse erfolgt entsprechend den Vorgaben des § 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für die Jahre 2011 - 2015 (AVV Monitoring 2011 - 2015). Sie basiert auf den zwischen Bund und Ländern abgestimmten, langfristigen Konzepten zur Gewinnung von fundierten Daten für die Risikobewertung von z. B. Pflanzenschutzmittelrückständen, Schwermetallen, Mykotoxinen, PFC, Dioxinen und PCB, sowie den Anforderungen des Artikels 29 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zur Bereitstellung von Ergebnissen zu Pflanzenschutzmittelrückständen in bestimmten Lebensmitteln.

Die zu untersuchenden Lebensmittel sind Bestandteil eines repräsentativen Warenkorbes, der auf der Grundlage nationaler Verzehrsstudien abgeleitet wurde (Warenkorb-Monitoring).
Daneben wird seit 2003 ein Teil der Lebensmitteluntersuchungen in Projekten durchgeführt (Projekt-Monitoring). Hierbei werden spezielle stoff- bzw. lebensmittelbezogene Fragestellungen aufgegriffen, die aktuell besonders aufmerksam untersucht werden sollen.

Jedes ausgewählte Erzeugnis wird auf die vorher festgelegten Stoffe untersucht, die als Rückstände oder Kontaminanten in oder auf diesem Erzeugnis vorkommen können. Dies können sein:

  • Rückstände von Pflanzenschutzmitteln
  • Toxische Reaktionsprodukte (z.B. Acrylamid, 3-MCPD, Furan)
  • Organische Kontaminanten (z.B. Dioxine, PCB, PFT, aromatische Kohlenwasserstoffe)
  • Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen
  • Mykotoxine (z.B. Aflatoxine, OTA , T-2/HT-2, ZEA, DON, Fumonisine, Patulin)
  • Elemente (z.B. Schwermetalle) und
  • Nitrat und Nitrit

Bei Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln werden im Rahmen des Monitorings an ausgewählten Erzeugnisgruppen schwerpunktmäßig Untersuchungen zu Elementen und organischen Stoffen durchgeführt.

Wie viele Untersuchungen werden durchgeführt?

Nach § 3 Absatz 2 der AVV Monitoring 2011 - 2015 sind zur Durchführung des Monitorings in jedem Jahr bundesweit insgesamt 9000 Untersuchungen an Lebensmitteln, 500 Untersuchungen an kosmetischen Mitteln sowie 500 Untersuchungen an Bedarfsgegenständen vorzunehmen. Als Untersuchung im Sinne dieser AVV zählt die Untersuchung eines Erzeugnisses auf bestimmte Vertreter einer der o. g. Stoffgruppen. Den Ländern ist frei gestellt, ob die Untersuchungen zu einem Erzeugnis an ein und derselben Probe oder an verschiedenen Proben des gleichen Erzeugnisses vorgenommen werden. Pro Erzeugnis werden mindestens 50 Proben analysiert.

Was geschieht mit den Ergebnissen des Monitorings?

Die Ergebnisse des Monitorings fließen kontinuierlich in die gesundheitliche Risikobewertung ein und werden auch genutzt, um die gesetzlich festgelegten Höchstgehalte für gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen. Im Falle der kosmetischen Mittel dient die Aktualisierung der Datenbasis u. a. der Ableitung von Orientierungswerten für technisch unvermeidbare Gehalte z. B. von Elementen. Dazu werden die Daten gemäß § 51 Abs. 5 LFGB dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und außerdem auch der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur Verfügung gestellt. Auffällige Befunde können weitere Untersuchungen der Ursachen in künftigen Überwachungsprogrammen nach sich ziehen.

Untersuchungsprogramm 2012

Im Warenkorb-Monitoring werden im Jahr 2012 folgende Lebensmittel untersucht:

  • Butter (Vollfett)
  • Harzerkäse
  • Hühnereier
  • Kalb(Fleisch und Leber)
  • Nordseekrabbenfleisch
  • Hering/Hering Filet
  • Thunfisch (Konserve)
  • Weizenkörner
  • Dinkelkörner
  • Maismehl
  • Haferkörner
  • Kichererbsen
  • Pinienkerne
  • Olivenöl
  • Zuchtchampignons
  • Paprikapulver
  • Wein (rot, weiß)
  • Orangensaft
  • Kaffee (geröstet, gemahlen)
  • Kamillenblütentee
  • Brennnesseltee
  • Schokolade (mind. 80 % Kakaoanteil)
  • Kakaopulver
  • Aprikosen
  • Tafelweintrauben (rot, weiß)
  • Bananen
  • Datteln (getrocknet)
  • Wassermelonen
  • Mandarinen
  • Petersilienblätter (frisch)
  • Rucola
  • Blumenkohl
  • Grünkohl (frisch, tiefgefroren)
  • Auberginen
  • Gemüsepaprika
  • Erbsen (tiefgefroren, ohne Hülsen,)
  • Zuckermais (Gemüsemais)
  • Radieschen

Das Projekt-Monitoring 2012 umfasst folgende Themen:

  • Phthalate in Feinbackwaren
  • 3-MCPD in geräucherten Rohpökelwaren und Rohwürsten
  • Schwermetalle in Wildfleisch
  • Bromierte Flammschutzmittel in Lebensmitteln

Folgende kosmetische Mittel werden im Jahr 2012 auf die Gehalte an Schwermetallen analysiert:

  • Rouge auf Creme-Basis
  • Lidschatten auf Creme-Basis
  • Kajalstift (Eyeliner)
  • Mascara (farbig)/ Wimperntusche
  • Zahncreme/-gel

Aus der breiten Palette an Bedarfsgegenständen wird im Jahr 2012 in folgenden Erzeugniskategorien der Gehalt von Phthalsäureestern (Phthalate, Weichmacher) in den Lackschichten der Erzeugnisse ermittelt:

  • Buntstifte aus lackiertem Holz
  • Spielwaren aus lackiertem Holz (für Kinder unter 36 Monaten)

© 2012 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit