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Jahresbericht 2007 zum Nationalen Rückstandskontrollplan

Über 99 Prozent der tierischen Lebensmittel halten zulässige Rückstandsmengen ein

Der Nationale Rückstandskontrollplan für Lebensmittel tierischen Ursprungs ist ein seit 1989 durchgeführtes Programm, in dessen Rahmen unter anderem lebende Nutztiere, Fleisch, Milch, Eier und Honig auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht werden. Das in Deutschland vom BVL koordinierte Programm wird in der Europäischen Union nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt.

Allgemeine Erläuterungen

Die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen der Länder, die im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes (NRKP) 2007 durchgeführt wurden, sind in den Tabellen 1 bis 3 dargestellt. Die Stoffe wurden Gruppen entsprechend Anhang I der Richtlinie 96/23/EG zugeordnet. Zur besseren Differenzierung wurden in den Tabellen 2 und 3 zusätzliche Untergruppen eingeführt. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Ergebnisse der in Deutschland nach Rückstandskontrollplan 2007 insgesamt durchgeführten Untersuchungen und deren Verteilung auf Stoffobergruppen. Tabelle 2 stellt detailliert die Ergebnisse hinsichtlich der untersuchten Stoffuntergruppen dar und Tabelle 3 gibt die Ergebnisse von Untersuchungen zum Vorhandensein von Rückständen bezogen auf die Einzelstoffe wieder. Da die Proben von Tieren und tierischen Erzeugnissen zum Teil auf ein breites Spektrum von Rückständen aus verschiedenen Stoffgruppen untersucht wurden, kann aus den in Tabelle 3 aufgeführten Rückstandsbefunden nicht auf die Anzahl der insgesamt untersuchten Proben geschlossen werden. Daher werden in den Tabellen 1 und 2 die Daten gruppenweise nach verschiedenen Stoffgruppenkriterien zusammengefasst dargestellt.


Die Untersuchungen im Rahmen des Rückstandskontrollplans sind generell nicht auf die Erzielung von statistisch repräsentativen Daten ausgerichtet, daher können aus den Daten auch keine allgemeingültigen Schlussfolgerungen über die tatsächliche Belastung tierischer Erzeugnisse mit unerwünschten Stoffen gezogen werden. Die Untersuchungen dienen vielmehr der gezielten Überwachung des rechtskonformen Einsatzes von pharmakologisch wirksamen Stoffen, der Kontrolle der Einhaltung des Anwendungsverbotes bestimmter Stoffe und der Sammlung von Erkenntnissen über Ursachen einer Rückstandsbelastung. Die Probennahme im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes erfolgt unter Berücksichtigung von Erkenntnissen über örtliche und regionale Gegebenheiten oder von Hinweisen auf den unzulässigen oder vorschriftswidrigen Einsatz von Tierarzneimitteln. Die zielorientierte Probenauswahl könnte daher zu einer größeren Anzahl an positiven Rückstandsbefunden führen, als dies bei einer Probenahme nach dem Zufallsprinzip der Fall wäre. Gleichzeitig muss in Betracht gezogen werden, dass in der Regel nur auf ausgewählte Stoffe oder Stoffgruppen untersucht wird. Damit kann eine höhere tatsächliche Belastung erwartet werden, als die Untersuchungsergebnisse belegen.

Im Jahr 2007 wurden in Deutschland 430.450 Untersuchungen an 50.506 Proben von Tieren oder tierischen Erzeugnissen durchgeführt. Die Herkunft gliedert sich wie folgt:

HerkunftAnzahl Problen
Deutschland50.002
Niederlande249
Dänemark115
Tschechische Republik40
Frankreich20
Rumänien18
Belgien13
Polen:12
9 sonstige Länder < oder = 5 Proben26
Unbekannte Herkunft11

Insgesamt wurde auf 660 Stoffe geprüft, wobei jede Probe auf bestimmte Stoffe dieser Stoffpalette untersucht wurde. Aus Gründen besserer Übersichtlichkeit wurde die Anzahl der in Tabelle 3 aufgeführten Stoffe auf 485 begrenzt, wobei die im Rückstandskontrollplan ausgewiesenen Pflichtstoffe und alle Stoffe mit positiven Rückstandsbefunden berücksichtigt worden sind. Zum Teil nicht enthalten sind weitere von den Ländern auf freiwilliger Basis untersuchte Stoffe. Zu den genannten Untersuchungs- bzw. Probenzahlen kommen Proben von über 248.000 Tieren hinzu, die mittels einer Screeningmethode, dem sogenannten Dreiplattentest, auf Hemmstoffe untersucht wurden.

Die Anzahl der Proben untersuchter Tiere und tierischer Erzeugnisse im Einzelnen ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

RindSchweinSchafPferd

Geflü-

gel

Aqua-

kul-

turen

Kanin-

chen

WildMilchEierHonig
15.19124.795536906.250539122131.970737173
Zusätzlich mittels Hemmstofftest untersuchte Proben:
18.498225.7783.687311750293 - - -

Stoffspektrum

Nach allgemeinen Vorgaben der EU soll jede Probe auf Stoffe aus einer bestimmten Stoffgruppe untersucht werden. Darüber hinaus kann die Probe freiwillig auf weitere Stoffe aus anderen Stoffgruppen untersucht werden. Eine Ausnahme bilden Milch und Eier, bei denen bereits die EU-Kommission die Untersuchung einer Probe auf mehrere Stoffgruppen vorgibt. Die zu untersuchenden Stoffe werden nach deren Relevanz und den methodischen Voraussetzungen ausgewählt. Das von der EU vorgegebene Stoffspektrum umfasst verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung, nicht zugelassene Stoffe, Tierarzneimittel und Kontaminanten.

Im Einzelnen wurden die Proben im Jahr 2007 auf Stoffe aus folgenden Stoffgruppen getestet. 

Positive Rückstandsbefunde

Als positiver Rückstandsbefund gelten bei als Tierarzneimittel zugelassenen Stoffen und Kontaminanten alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten quantitativen Befunde, bei denen eine Überschreitung von gesetzlich festgelegten Höchstgehalten vorliegt. Bei verbotenen und nicht als Tierarzneimittel zugelassenen Stoffen gelten als positiver Rückstandsbefund alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten qualitativen und quantitativen Befunde.

Ergebnisse des NRKP 2007

Im Jahr 2007 lag der Prozentsatz der ermittelten positiven Rückstandsbefunde mit 0,3 % etwas höher als im Vorjahr, wobei dies insbesondere auf die durch die verbesserte Analytik vermehrt gefundenen, auch natürlicherweise im Tierkörper vorkommenden hormonell wirksamen Stoffe zurückzuführen ist (Einzelheiten: siehe unter „Rinder“ und „Schweine“). Zum Vergleich: Im Jahr 2006 waren 0,19 % und im Jahr 2005 0,18 % der untersuchten Planproben mit Rückständen oberhalb der zulässigen Höchstgehalte bzw. mit nicht zugelassenen oder verbotenen Stoffen belastet. Drei der positiven Befunde stammten von tierischen Erzeugnissen aus den Niederlanden (1,2 % bezogen auf Proben von Erzeugnissen aus den Niederlanden), ein Befund aus Litauen. Diese sind an entsprechender Stelle erwähnt.

Rinder

Im Jahr 2007 wurden 1.744 Kälber, 10.962 Rinder und 2.485 Kühe getestet. Von diesen insgesamt 15.191 Rinderproben wurden 7.978 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 2.881 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 4.283 auf sonstige Tierarzneimittel und 1.327 auf Umweltkontaminanten untersucht. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger bzw. im Schlachthof entnommen.

Insgesamt waren 2007 mit 0,41 % der untersuchten Rinder häufiger positive Befunde zu verzeichnen als im Vorjahr mit 0,14 %. Die vermehrten Befunde sind insbesondere darauf zurückzuführen, dass auch alle Befunde von hormonell wirksamen Stoffen mit natürlichem Ursprung aufgeführt wurden (siehe dazu auch die folgenden Ausführungen). Mit 1,66 % enthielten die 781 direkt beim Erzeuger entnommenen Proben von Kälbern am häufigsten Rückstände, gefolgt von Rindern (3.314 untersuchte Tiere) und Kühen aus Erzeugerbetrieben (671 untersuchte Tiere) mit 0,60 % bzw. 0,45 %.

Verbotene und nicht zugelassene Stoffe

In einigen Fällen wurden hormonell wirksame Stoffe, die bei der Leistungssteigerung und Verbesserung der Masteffekte eine Rolle spielen, die aber auch natürlich vorkommen können, nachgewiesen. Insgesamt wurden 283 Kälber, 971 Mastrinder und 127 Kühe auf die sogenannten Steroidhormone untersucht. Die erhöhte Anzahl von Rückstandsbefunden bei Rindern erklärt sich hier dadurch, dass bei 21 von 887 untersuchten Proben 17-alpha-Boldenon gefunden wurde. Bei 17-alpha-Boldenon handelt es sich um den Metaboliten von 17-beta-Boldenon, einem anabol wirkenden Steroid mit hormoneller, androgener Wirkung. Der Stoff wurde im Urin von 13 Mastkälbern mit Gehalten zwischen 0,23 und 2,7 µg/kg (Mittelwert 0,9 µg/kg, Median 0,8 µg/kg), 7 Mastrindern mit Gehalten zwischen 0,22 µg/kg und 1,04 µg/kg (Mittelwert 0,50 µg/kg, Median 0,37 µg/kg) und einer Kuh (Gehalt: 0,29 µg/kg) ermittelt. 17-beta-Boldenon wurde bei einem trächtigen Mastrind im Urin (2,4 µg/kg) und das ebenfalls anabol wirksame Androgen 17-beta-19-Nortestosteron bei einem Mastrind im Urin (1,18 µg/kg) und einem Mastrind in der Galle (0,83 µg/kg) nachgewiesen. Insgesamt wurden 283 Kälber, 971 Mastrinder und 127 Kühe auf die sogenannten Steroidhormone untersucht. Es liegen jedoch ausreichend wissenschaftliche Erkenntnisse vor, aus denen hervorgeht, dass 17-alpha-Boldenon, in bestimmten Fällen 17-beta-Boldenon und 17-beta-19-Nortestosteron auch natürlich bei Rindern vorkommen können. Voraussichtlich durch eine verbesserte Analytik werden zunehmend solche Befunde ermittelt. In keinem Fall gab es Hinweise auf eine illegale Behandlung der Tiere.

 Ein weiterer Grund für die erhöhte Anzahl an Rückstandsnachweisen beim Rind waren die Zeranol- und Taleranolbefunde. Zeranol und sein Epimer Taleranol sind xenobiotische (d. h. für Mensch und Tier körperfremde, da durch Pilze synthetisierte) Stoffe mit estrogenen und anabolen Eigenschaften. Auf Grund der anabolen und estrogenen Wirkung wurde Zeranol in der Tiermast zur Wachstumsförderung eingesetzt. Die Anwendung ist in der Europäischen Union aber seit 1988 verboten. Im Tierkörper können diese Stoffe auch einen natürlichen Ursprung haben. Beide werden direkt durch die Schimmelpilzgattung Fusarium oder durch die Umwandlung der Mykotoxine Zearalenon, sowie alpha- und beta-Zearalenol gebildet. Eine Unterscheidung zwischen natürlich auftretendem Zeranol und Rückständen aus einer illegalen Verwendung eines Masthilfsmittels ist dadurch schwierig. Aufschluss kann hier eine differenzierte Bestimmung von Zeranol, Taleranol, Zearalenon sowie der strukturverwandten Stoffwechselprodukte, alpha- und beta-Zearalenol geben. Insgesamt wurden 495 Proben auf Taleranol und 582 Proben auf Zeranol untersucht. In 14 Urinproben wurde nur Taleranol und in 9 Urinproben Zeranol und Taleranol nachgewiesen. Die Taleranolgehalte lagen zwischen 0,92 und 38 µg/kg (Mittelwert 5,45 µg/kg, Median 1,92 µg/kg) und die Zeranolgehalte zwischen 1,0 und 9,8 µg/kg (Mittelwert 4,53 µg/kg, Median 3,9 µg/kg). In allen Fällen wurde anhand der Ergebnisse davon ausgegangen, dass im Bestand mykotoxinhaltiges Futter verfüttert wurde.

Das seit August 1994 bei Lebensmittel liefernden Tieren verbotene Antibiotikum Chloramphenicol wurde im Fleisch eines von 295 untersuchten Mastkälbern mit einem Gehalt von 0,44 µg/kg und im Plasma von einem der 2.414 untersuchten Mastrinder mit einem Gehalt von 4,46 µg/kg nachgewiesen. Die Ursache der Rückstandsbelastungen war nicht zu ermitteln.

Phenylbutazon, ein nicht zugelassener entzündungshemmender Stoff, und sein Metabolit Oxyphenbutazon wurden im Plasma bei einer von 1.702 untersuchten Mastrinderproben festgestellt. Die Konzentrationen waren relativ hoch und lagen für Phenylbutazon bei 13.200 µg/kg und für Oxyphenbutazon bei 13,7 µg/kg. Als Ursache wurde die unerlaubte Anwendung eines phenylbutazonhaltigen Arzneimittels angegeben.

In einer von 218 untersuchten Mastrinderproben wurde Lasalocid, ein Mittel gegen Kokzidien, in der Leber mit einem Gehalt von 2,5 µg/kg gefunden. Lasalocid darf bei Rindern nicht angewendet werden.

Tierarzneimittel

Von den 2.881 auf Stoffe mit antibakterieller Wirkung untersuchten Rinderproben waren drei (0,10 %) positiv, d. h. sie enthielten Rückstände oberhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgehalte. Damit hat sich die Zahl gegenüber dem Vorjahr mit 0,24 % wiederum halbiert. Oberhalb der zulässigen Höchstgehalte wurde in zwei von 106 untersuchten Kälberproben (1,9 %) Tetracyclin im Muskel mit Gehalten von 235 µg/kg und 165 µg/kg und in einer von 62 untersuchten Proben von Kühen (1,6 %) wurde Gentamicin mit einem Gehalt von 4.071 µg/kg in der Niere ermittelt. Der zulässige Höchstgehalt für Tetracyclin im Muskel liegt bei 100 µg/kg und für  Gentamicin in Niere bei 750 µg/kg.

Insgesamt wurden 4.283 Rinderproben auf sonstige Tierarzneimittel untersucht. Bei einer von 200 Mastrinderproben aus dem Schlachthof wurde in der Leber Flunixin in Höhe von 610 µg/kg festgestellt. Der zulässige Höchstgehalt liegt bei 300 µg/kg. Flunixin wird als entzündungshemmendes Mittel eingesetzt. In einer weiteren Probe von 255 untersuchten Schlachtrindern wurde in der Muskulatur Dexamethason mit einem Gehalt von 10,65 µg/kg nachgewiesen. Der Höchstgehalt liegt bei 0,75 µg/kg.

Kontaminanten und sonstige Stoffe

Insgesamt wurden 1.327 Proben auf Kontaminanten und sonstige Stoffe getestet. Davon wurden 339 Rinder auf chemische Elemente untersucht. In Nieren von vier der 235 auf Cadmium untersuchten Proben von Mastrindern (1,7 %) wurde Cadmium oberhalb des Höchstgehaltes mit Gehalten von 1,04 mg/kg, 1,13 mg/kg, 1,27 mg/kg und 2,99 mg/kg analysiert. Der zulässige Höchstgehalt liegt bei 1 mg/kg. Außerdem wurde in einer Nierenprobe (0,4 %) Blei oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes nachgewiesen (Gehalt: 0,52 mg/kg, zulässiger Höchstgehalt: 0,5 mg/kg).

Bei einer von 40 untersuchten Kühen (2,5 %) wurde in der Niere Quecksilber in einer Menge wenig über dem zulässigen Höchstgehalt von 0,01 mg/kg nachgewiesen. Die Probe wurde nicht beanstandet, da aufgrund des Gehaltes als Herkunft eine Umweltkontamination angenommen werden konnte (siehe dazu auch Ausführungen unter „Schweine“).

In einer Einzelprobe wurden des Weiteren Dioxine oberhalb des Höchstgehaltes in einer Konzentration von 8,39 ng/kg im Fett ermittelt (zulässiger Höchstgehalt 3 ng/kg).

Fazit Rinder

Auch wenn es sich bei den Untersuchungen um zielorientierte und keine repräsentativen Probennahmen handelte, kann festgestellt werden, dass im Jahr 2007 Mastrinder weiterhin gering mit Rückständen oberhalb der Höchstgehalte bzw. mit verbotenen oder nicht zugelassenen Stoffen belastet waren. Werden die vermehrt nachgewiesenen Steroidbefunde, die soweit bekannt auf natürlichen Ursachen beruhen, nicht mit berücksichtigt, so lagen die Ergebnisse auf ähnlichem Niveau wie im Vorjahr.

Da die Zeranolbefunde soweit ermittelbar nicht auf eine illegale Behandlung zurückzuführen waren, kann davon ausgegangen werden, dass sie aus der Fütterung von mykotoxinhaltigem Futter stammen. Laut Gutachten des wissenschaftlichen Gremiums für Kontaminanten in der Lebensmittelkette (Anfrage-Nr. EFSA-Q-2003-037) vom 28. Juli 2004 ist auf­grund der schnellen Biotransformation und Ausscheidung von Zearalenon bei allen bisher untersuchten Tierarten nicht zu erwarten, dass die sekundäre Exposition durch Rückstände des Toxins in Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Fleisch, Milch und Eier) einen wesentlichen Beitrag zur Gesamtexposition des Verbrauchers liefert.

Aufgrund der Empfehlung der Kommission 2006/576/EG vom 17. August 2006 betreffend das Vor­handensein von Deoxynivalenol, Zearalenon, Ochratoxin A, T-2- und HT-2-Toxin so­wie von Fumonisinen in zur Verfütterung an Tiere bestimmten Erzeugnissen (ABl. L 229 v. 23.08.2006, S. 7) wird in Deutschland von den für die Futtermittelkontrolle zuständigen Behörden eine Statuserhebung zu Mykotoxinen durchgeführt. Im Rahmen dieser Statuserhebung sind jährlich 1.200 Probe­nahmen und 3.000 Analysen vorgesehen. Die bisher vorliegenden Ergebnisse wer­den derzeit durch das BVL ausgewertet.

Schweine

24.795 Proben von Schweinen wurden insgesamt untersucht, davon 10.733 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 7.759 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 8.844 auf sonstige Tierarzneimittel und 2.960 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger bzw. im Schlachthof entnommen.

Insgesamt waren 0,17 % der untersuchten Tiere positiv.

Verbotene und nicht zugelassene Stoffe

Auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe wurden insgesamt 10.733 Proben untersucht. Davon wurden 846 auf die Stoffgruppe der synthetischen, zum Teil natürlich vorkommenden Androgene getestet. In Urinproben von drei Mastschweinen wurde 17-beta-19-Nortestosteron (Nandrolon) in Konzentrationen von 1,7 µg/kg, 40,7 µg/kg und 73,8 µg/kg ermittelt. Bei einem von diesen Tieren und bei einem weiteren Tier wurde auch 17-beta-Boldenon in Konzentrationen von 1,9 µg/kg und 6,2 µg/kg nachgewiesen. Die Steroidhormone 17-beta-19-Nortestosteron und 17-beta-Boldenon kommen auch natürlicherweise bei Schweinen vor. Es gab keine Hinweise auf eine illegale Behandlung der Tiere.

Auch beim Schwein waren einige Zeranol- und Taleranolbefunde zu verzeichnen. Zeranol und sein Epimer Taleranol können, neben einer illegalen Anwendung als Masthilfsmittel, auch einen natürlichen Ursprung haben (siehe dazu auch die Ausführungen unter „Rinder“). Insgesamt wurden 728 Proben auf Zeranol und 682 Proben auf Taleranol untersucht. In zwei Urinproben wurden Taleranol und in vier Urinproben Zeranol nachgewiesen. Die Zeranolgehalte lagen bei 1,12 µg/kg, 1,88 µg/kg, 2,24 µg/kg und 2,6 µg/kg und die Taleranolgehalte bei 1,44 und 1,68 µg/kg. In allen Fällen wurde anhand der Ergebnisse davon ausgegangen, dass im Bestand mykotoxinhaltiges Futter verfüttert wurde.

Tierarzneimittel

Von den 7.759 auf Stoffe mit antibakterieller Wirkung untersuchten Proben waren sieben (0,09 %) positiv. Im Jahr 2006 waren es noch 0,14 %. Höchstgehaltsüberschreitungen gab es bei drei von 2.388 untersuchten Tetracyclinproben, einer von 2.014 Sulfonamidproben, zwei von 612 Penicillinproben und einer von 309 Diaminopyrimidinproben. Die folgende Tabelle gibt die Stoffe und Rückstandsmengen, die in den einzelnen Matrizes gefunden wurden, sowie den jeweils zulässigen Höchstgehalt an. Bei drei Tieren waren sowohl die Nieren als auch die Muskulatur belastet. Zehnfach und damit am deutlichsten überschritten wurde der Höchstgehalt bei der auf Benzylpenicillin untersuchten Nierenprobe.

ProbeStoffgruppeStoffMatrix

Rück-stands-

menge in µg/kg

zulässiger Höchst-gehalt in µg/kgHerkunft
1

Tetracycline

 

 

 

 

Chlortetracyclin

 

Muskulatur200100

Deutschland

 

 Niere1740600
2

Tetracyclin

 

Muskulatur234100

Deutschland

 

 Niere916600
3TetracyclinMuskulatur135100Deutschland
4SulfonamideSulfadimethoxinMuskulatur402100Deutschland
5

Penicilline

 

 

AmoxicillinNiere12650Deutschland
6

Benzylpenicillin

 

Muskulatur8350

Niederlande

 

 Niere50850
7Diamino-pyrimidine

Trimethoprim

 

Niere7250Deutschland

8.844 Proben wurden auf sonstige Tierarzneimittel untersucht. Oberhalb der zulässigen Gehalte wurden in einer von 851 auf Azaperon und in einer von 868 auf Acepromazin untersuchten Probe die Beruhigungsmittel mit Gehalten von 103,6 µg/kg bzw. 5,75 µg/kg in den Nieren nachgewiesen. Der zulässige Höchstgehalt für Azaperon liegt bei 100 µg/kg. Acepromazin darf nach EU-Recht nicht angewendet werden.

Kontaminanten und sonstige Stoffe

Insgesamt 2.960 Proben wurden auf Kontaminanten und sonstige Stoffe getestet. Bei den 818 auf Cadmium untersuchten Proben wurden oberhalb des Höchstgehaltes in zwei Nieren Cadmiumgehalte von 1,37 mg/kg bzw. 1,67 mg/kg ermittelt (zulässiger Höchstgehalt: 1 mg/kg).

Außerdem wurde in 23 von 581 untersuchten Proben (3,96 %) Quecksilber oberhalb der Höchstgrenze nachgewiesen, davon 22-mal in der Niere und einmal in der Leber. Die Gehalte lagen zwischen 0,011 mg/kg und 0,099 mg/kg, Mittelwert 0,035 mg/kg, Median 0,026 mg/kg. Seit 2005 gibt es eine nationale Höchstmenge von 0,01 mg/kg für Quecksilber in Fleisch und Fleischerzeugnissen. Die Rückstandshöchstmengen-Verordnung schränkt ein, dass die Proben nur beanstandet werden müssen, wenn die Rückstände nicht aus einer Kontamination aus Boden, Wasser oder Luft stammen. Aufgrund der niedrigen Gehalte wird von einer Umweltkontamination ausgegangen. Daher wurden die Proben nicht beanstandet.

Fazit Schweine

Schweine wiesen auch 2007 nur in wenigen Proben Rückstände in unzulässiger Höhe auf. Gegenüber dem Vorjahr lag die Anzahl auf ähnlichem Niveau. Die Belastung der Nieren mit Quecksilber auch oberhalb der Höchstmenge war zwar gering, sie sollte jedoch weiter beobachtet werden.

Geflügel

Von den insgesamt 6.250 Proben von Geflügel wurden 3.765 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 1.663 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 2.419 auf sonstige Tierarzneimittel und 486 auf Umweltkontaminanten untersucht. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger bzw. im Geflügelschlachtbetrieb entnommen. 

Insgesamt waren 0,05 % der untersuchten Proben positiv. Dies sind halb so viele wie im Vorjahr mit 0,11 %. In keiner Probe wurden verbotene Stoffe gefunden. In einer von 130 Putenproben wurde Diclazuril in Fleisch und Leber mit Gehalten von 3 und 12 µg/kg nachgewiesen. Das Tier stammte aus den Niederlanden. Diclazuril ist ein Mittel gegen Parasiten (Kokzidien), das für Geflügel zwar nicht als Tierarzneimittel zugelassen ist, bei Masthühnern jedoch als Futtermittelzusatzstoff E 771 gemäß Verordnung (EG) Nr. 418/2001 bis 5 Tage vor der Schlachtung eingesetzt werden darf.

Höchstgehaltsüberschreitungen gab es nur bei Puten. In einer von 242 Proben wurde in der Leber Enrofloxacin und in einer von 192 Proben wurde in Fleisch aus den Niederlanden Doxycyclin, beides antibakteriell wirksame Stoffe, gefunden. Die Gehalte lagen bei 313 µg/kg bzw. 123 µg/kg, die zulässigen Höchstgehalte liegen bei 200 µg/kg bzw. 100 µg/kg.

Fazit Geflügel

In untersuchten Proben von Geflügel wurden Rückständen in unzulässiger Höhe nur in geringem Umfang nachgewiesen.

Schafe

Im Berichtsjahr wurden 536 Proben von Schafen auf Rückstände geprüft, davon 157 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 173 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 179 auf sonstige Tierarzneimittel und 86 auf Umweltkontaminanten. Alle Proben wurden im Schlachthof entnommen.

Insgesamt waren sieben Proben (1,31 %) positiv. Dies ist deutlich mehr als im Vorjahr, in dem nur 0,4 % der Proben Rückstände in verbotener Höhe enthielten. 

Alle positiven Proben waren auf Kontaminationen zurückzuführen. In einem Fall wurden infolge einer Futtermittelkontamination 2,52 µg/kg Taleranol im Urin eines Schafes ermittelt. Bei sechs von 31 auf Schwermetalle untersuchten Proben (19,35 %) wurden Rückstände oberhalb der zulässigen Höchstgehalte festgestellt. Die folgende Tabelle gibt die Stoffe und Rückstandsmengen, die in den einzelnen Matrizes gefunden wurden, sowie den jeweiligen zulässigen Höchstgehalt je Probe an.

 

ProbeStoffTierartMatrix

Rückstands-

menge in mg/kg

zulässiger Höchstgehalt

in mg/kg

1Cadmium CdSchafNiere2,551
2Cadmium CdMastlammNiere1,061
3Quecksilber HgMastlammNiere0,0130,01
4

Quecksilber Hg

Cadmium Cd

Mastlamm

 

Leber

Niere

0,0110,01
 1,231
5Cadmium CdMastlammNiere1,351
6Cadmium CdMastlammNiere1,531

Fazit Schafe

Schafproben enthielten vermehrt Schwermetalle oberhalb des Höchstgehaltes. Ansonsten wurden keine weiteren positiven Befunde ermittelt.

Pferde

Insgesamt 90 Proben von Pferden wurden auf Rückstände geprüft, davon 35 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 19 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 31 auf sonstige Tierarzneimittel und 15 auf Umweltkontaminanten. Alle Proben wurden im Schlachthof entnommen.

Davon waren zwei Proben (2,22 %) positiv.

Fünf Proben wurden auf Zeranol und drei Proben auf Taleranol untersucht. In einer dieser Proben wurden sowohl Zeranol als auch Taleranol in Konzentrationen von 1,08 bzw. 1,44 µg/kg festgestellt. Rückstände von Zeranol und seinem Epimer Taleranol können auf eine illegale Anwendung als Masthilfsmittel zurückzuführen sein oder einen natürlichen Ursprung haben (siehe dazu auch die Ausführungen unter „Rinder“).

Bei einem von vier untersuchten Pferden, das lt. Angabe über zwei Jahre alt war, wurde Cadmium in der Niere, Leber und Muskulatur oberhalb der zulässigen Höchstgrenze nachgewiesen. Die Gehalte lagen bei 43,2 mg/kg in der Niere, 5,96 mg/kg in der Leber und 0,21 mg/kg im Muskel, die zulässigen Höchstgehalte liegen in der Niere bei 1,0 mg/kg, in der Leber bei 0,5 mg/kg und in der Muskulatur bei 0,2 mg/kg.

Fazit Pferde

Bei Pferden konnten Rückstände in unzulässiger Höhe insgesamt nur in geringem Maße ermittelt werden. Bei älteren Tieren ist eher mit einer Schwermetallbelastung insbesondere der inneren Organe zu rechnen.

Kaninchen

Aufgrund des geringen Anteils von Kaninchen am Gesamtfleischverzehr in Deutschland ist auch das Probenkontingent bei Kaninchen niedrig. Insgesamt wurden 12 Proben von Kaninchen auf Rückstände geprüft, davon sechs auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, zwei auf antibakteriell wirksame Stoffe, vier auf sonstige Tierarzneimittel und zwei auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger oder im Schlachthof entnommen.

Bei Kaninchen konnten weder Höchstgehaltsüberschreitungen noch Rückstände von verbotenen bzw. nicht zugelassenen Stoffen ermittelt werden.

Fazit Kaninchen 

Wie bereits in den letzten zwei Jahren konnten bei Kaninchenproben auch im Jahr 2007 keine Rückstände in unerlaubter Höhe festgestellt werden.

Wild

Insgesamt wurden 213 Wildproben untersucht, 80 stammten von Zuchtwild und 133 von Wild aus freier Wildbahn. Getestet wurden überwiegend Damwild, Rotwild, Rehe und Wildschweine. Im Gegensatz zu Zuchtwild spielen Arzneimittelrückstände bei Tieren aus freier Wildbahn keine Rolle, da letztere in der Regel nicht behandelt werden. Es wurden 23 Proben von Zuchtwild auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 20 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 31 auf sonstige Tierarzneimittel und 20 auf Umweltkontaminanten untersucht. Bei Wild aus freier Wildbahn wurden 50 Proben auf Insektizide aus der Gruppe der Pyrethroide und 131 auf Kontaminanten getestet.

Rückstandsmengen in verbotener Höhe konnten bei Zuchtwild in keinem Fall ermittelt werden.

Belastungen mit Organochlorverbindungen oberhalb der gesetzlich festgelegten Höchstgehalte wurden bei Wildschweinen aus der freien Wildbahn in drei von 68 untersuchten Wildschweinproben (4,4 %) festgestellt. Eine Probe enthielt beta-Hexachlorcyclohexan (beta-HCH), eine Probe enthielt alpha-HCH, beta-HCH und gamma-HCH (Lindan) und die dritte Probe enthielt alpha-HCH und beta-HCH. Untersucht wurde jeweils das Fett, da die Stoffe dort akkumulieren. Die ermittelten Rückstandsgehalte lagen für alpha-HCH bei 1,8 mg/kg und 3,2 mg/kg (zulässiger Höchstgehalt 0,2 mg/kg), für beta-HCH bei 0,47 mg/kg, 0,73 mg/kg und 1,5 mg/kg (zulässiger Höchstgehalt 0,1 mg/kg) und für gamma-HCH bei 0,22 mg/kg (zulässiger Höchstgehalt bezogen auf das Fleisch 0,02 mg/kg).

Bezüglich der Probe mit dem beta-HCH-Gehalt von 0,47 mg/kg Fett gibt es folgenden Hinweis: Die Höchstmenge von 0,1 mg/kg Fett wurde von dieser Probe deutlich überschritten. Der Fettgehalt des Fleisches betrug allerdings nur 2,3 %. Da der Fettgehalt des Fleisches damit unter 10 % lag, muss die Höchstmenge bezogen auf das Fleisch Anwendung finden. Die Höchstmenge beträgt in diesem Fall 0,01 mg/kg. Der beta-HCH-Gehalt bezogen auf das Muskelfleisch liegt bei 0,01 mg/kg. Unter Berücksichtigung des Streubereiches der Methode ergibt sich bei einer Höchstmenge für Fleisch von 0,01 mg/kg mit Bezug auf das Fleisch für beta-HCH keine Beanstandung.

 

Fazit Wild

Untersuchte Proben von Zuchtwild waren 2007, wie auch in den letzten Jahren, nicht mit Rückständen in unzulässiger Höhe belastet. Dagegen sind insbesondere Wildschweine aus freier Wildbahn relativ häufig mit Organochlorverbindungen kontaminiert. Organochlorverbindungen reichern sich über lange Zeit im Körperfett an. Daher gilt: Je älter ein Tier ist, umso höher ist es in der Regel belastet. Wildschweine sind durch ihr Wühlen in der Erde prädestiniert, Organochlorverbindungen zu akkumulieren, da diese besonders im Boden zu finden sind.

Aquakulturen

Im Jahr 2007 wurden 322 Proben von Forellen, 206 Proben von Karpfen und 11 Proben von sonstigen Aquakulturen getestet. Von den insgesamt 539 Proben wurden 136 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 64 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 94 auf sonstige Tierarzneimittel und 460 auf Umweltkontaminanten untersucht. Die Proben wurden direkt beim Erzeuger entnommen. 

In einer von 20 auf Chloramphenicol untersuchten Karpfenprobe wurde der Stoff mit einem Gehalt von 5,3 µg/kg nachgewiesen. Das Antibiotikum Chloramphenicol ist in der EU seit August 1994 bei Lebensmittel liefernden Tieren verboten. Die Tiere stammten wohl ursprünglich aus Polen, wurden aber in Deutschland weiter gemästet.

Wegen der Relevanz des Stoffes in den vergangenen Jahren wurde auch in 2007 ein Großteil der Proben zusätzlich zu den anderen geforderten Untersuchungen auf Malachitgrün untersucht. Malachitgrün wirkt gegen bestimmte Parasiten und Pilzerkrankungen beim Fisch, darf in der EU jedoch bei Lebensmittel liefernden Tieren nicht angewendet werden. Im Einzelnen wurden auf Malachitgrün 227 Proben von Forellen, 144 von Karpfen und neun von sonstigen Aquakulturen und auf dessen Metaboliten Leukomalachitgrün 219 Proben von Forellen, 142 von Karpfen und neun von sonstigen Aquakulturen getestet. In 11 Planproben von Forellen (5,0 %) und einer Planprobe von Karpfen (0,7 %) konnte Leukomalachitgrün nachgewiesen werden. Seitdem aufgrund von positiven Befunden im Jahr 2003 die Probenzahlen in den Folgejahren erhöht wurden, um die Überwachung der Aquakulturbestände im Hinblick auf den Einsatz von Malachitgrün zu intensivieren, werden immer wieder Rückstände bei Forellen und Karpfen festgestellt. Die folgende Tabelle zeigt die Ergebnisse der Jahre 2004 bis 2007. Dargestellt sind nur die Leukomalachitgrünbefunde, da in dem Zeitraum nur eine Probe Malachitgrün enthielt.

 

JahrForellenKarpfen
 

Anzahl

Anzahl

 Proben

Positive

Befunde

 in %Proben

Positive

Befunde

 in %
200413075,494--
200519884,014332,1
200621662,815321,3
2007219115,014210,7

Die Gehalte lagen 2007 zwischen 0,41 µg/kg und 160 µg/kg (Mittelwert 17,6 µg/kg, Median 3,4 µg/kg). Zum Teil ergaben sich bei Nachproben aus den betroffenen Beständen erneut positive Befunde (Gehalte bis zu 108 µg/kg), die eine unzulässige Verwendung von Malachitgrün bestätigen.

Fazit Aquakulturen

2007 wurde Malachitgrün wieder häufiger nachgewiesen. Mit 3,24 % insgesamt liegt die Beanstandungsquote im Vergleich zu anderen im Rahmen des NRKP untersuchten Wirkstoffen relativ hoch. Daher werden, wie bereits seit 2004, auch 2008 Fische aus Aquakulturen verstärkt auf Malachitgrün und Leukomalachitgrün untersucht.

Milch

2007 wurden 1.970 Milchproben auf Rückstände geprüft, davon 1.374 auf verbotene und nicht zugelassene Stoffe, 1.343 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 1.590 auf sonstige Tierarzneimittel und 388 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt im Erzeugerbetrieb bzw. im Fall von Umweltkontaminanten auch aus dem Tankwagen entnommen.

Insgesamt waren 3 Proben (0,15 %) positiv.

Das zur Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren nicht zugelassene Phenylbutazon, ein entzündungshemmender Stoff, wurde in einer von 1.290 Proben (0,08 %) mit einem Gehalt von 1,0 µg/kg ermittelt. Außerdem wurde in einer von 1.344 Proben (0,07 %) das für Milchkühe verbotene Anthelminthikum Doramectin in Höhe von 1,72 µg/kg gefunden. In einer von 304 Proben (0,32 %) konnte das Antibiotikum Benzylpenicillin oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes von 4 µg/kg nachgewiesen werden. Der Rückstandsgehalt lag bei 32 µg/kg.

Fazit Milch

Ähnlich wie in den vergangenen Jahren enthielt Milch auch im Jahr 2007 Rückstände in unerlaubter Höhe nur in wenigen Proben.

Hühnereier

737 Hühnereierproben wurden auf Rückstände geprüft, davon 154 auf verbotene oder nicht zugelassene Stoffe, 183 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 389 auf sonstige Tierarzneimittel und 202 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt im Erzeugerbetrieb bzw. in der Packstelle entnommen.

Insgesamt waren 1,36 % der untersuchten Proben positiv.

In vier von 259 untersuchten Proben (1,5 %) wurde Lasalocid mit Gehalten von 1,2 µg/kg, 3,7 µg/kg, 9,0 µg/kg und 15 µg/kg bzw. in einer von 235 Proben Nicarbazin (Gehalt 33 µg/kg) nachgewiesen. Beides sind Mittel gegen Darmparasiten, die in der Geflügelaufzucht und -mast dem Futter zugesetzt werden können. Während Nicarbazin nicht bei Legehennen angewendet werden darf, ist der Wirkstoff Lasalocid seit dem 11.09.2006 EU-weit bei Legehennen auf seine Rückstandsunbedenklichkeit hin bewertet und darf als Tierarzneimittel zugelassen werden. In Deutschland gibt es jedoch noch kein lasalocidhaltiges Präparat für Legehennen.

DDT wurde in einer von 39 auf DDT untersuchten Proben mit einem Gehalt von 0,07 mg/kg gefunden. Der zulässige Höchstgehalt beträgt 0,05 mg/kg.

Dioxinuntersuchung in Eiern

Seit dem 01.01.2005 gilt der in der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 festgelegte Höchstgehalt für Hühnereier und Eiprodukte von 3 pg WHO-PCDD/F-TEQ/g Fett auch für Eier aus

Freilandhaltung und intensiver Auslaufhaltung.

Mit Wirkung vom 04.11.2006 wurden die Höchstgehalte an Dioxinen und Furanen mit einem durch die Verordnung (EG) Nr. 199/2006 festgesetzten Summengrenzwert in Höhe von 6 pg WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/g Fett ergänzt, der den Gesamtgehalt an Dioxinen, Furanen und dioxinähnlichen PCB umfasst. Beide Grenzwerte wurden in Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zusammengefasst.

104 Proben von Eiern wurden im Rahmen des NRKP 2007 auf Dioxine untersucht. Alle Proben wiesen Kontaminationen an Dioxinen und dioxinähnlichen PCB in Höhe der üblichen Hintergrundbelastung auf. Bei den Eiern aus ökologischer Erzeugung und solchen aus Käfighaltung gab es keine Höchstgehaltsüberschreitungen. Bei Proben von Eiern aus der Bodenhaltung und aus der Freilandhaltung wurde der Höchstgehalt von 3 pg WHO-PCDD/F-TEQ/g Fett je zweimal (5,7 %, bzw. 6,0 %) überschritten. Nähere Einzelheiten sind in der folgenden Tabelle zu finden:

 

Haltungsform

Anzahl unter-

suchter Proben

Anzahl Proben mit Dioxinrück-ständenAnzahl Proben
mit Gehalten > 3 bzw. > 6 pg/g Fett

Mittel-

wert

in

pg/g Fett

Median

in

pg/g Fett

Mini-

mum

in

pg/g Fett

Maxi-

mum

in

pg/g Fett

Erzeugnis gemäß Öko-Verordnung (EG)3300,590,580,261,12
Freiland333321,500,830,159,00
Käfighaltung323200,380,260,083,29
Bodenhaltung353520,710,350,086,37
keine Angabe110   3,01
Summe (erste 3 Felder)10410440,870,410,089,00

Fazit Hühnereier

In untersuchten Eiern wurden im Jahr 2007 Rückstände in unerlaubter Höhe in ähnlichem Umfang gefunden wie im Vorjahr. Die meisten Befunde resultieren aus Verschleppungen von Futtermittelzusatzstoffen aus vorherigen Produktionschargen für andere Tierarten in die Mischfuttermittel für Legehennen. Enthielten im Jahr 2006 1,7 % der untersuchten Proben diesbezüglich Rückstände, so sind es 2007 1,5 %. Von der EFSA wurden im Auftrag der Kommission Gutachten zur Verschleppung von Kokzidiostatika in Futtermittel für Nicht-Zieltierarten erstellt. Aufgrund dieser Gutachten beabsichtigt die Kommission, durch eine Änderung der Richtlinie 2002/32/EG über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung Regelungen für aus Verschleppungen herrührende Rückstände von Kokzidiostatika in Futtermittel für Nicht-Zieltierarten zu treffen.

Die ubiquitär in der Umwelt vorhandenen Dioxine und PCB findet man in jeder Probe, bei 3,8 % der Proben wurde der zulässige Höchstgehalt überschritten.

Honig

Insgesamt wurden 173 Honigproben auf Rückstände geprüft, davon 65 auf verbotene Stoffe, 89 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 101 auf sonstige Tierarzneimittel und 112 auf Umweltkontaminanten. Die Proben wurden direkt im Erzeugerbetrieb bzw. während des Produktionsprozesses entnommen.

Zwei Proben (1,16 %) enthielten Rückstände oberhalb der gesetzlichen Vorgaben.

In einer von 83 auf Sulfonamide untersuchten Probe wurde Sulfathiazol mit einem Gehalt von 68,8 µg/kg ermittelt. Der Honig stammte aus Litauen. Die Anwendung von Sulfonamiden, die zu den Antibiotika zählen, ist bei Bienen nicht zugelassen. Sulfonamide werden verbotenerweise zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut, einer bakteriellen Infektion der Honigbienen, angewendet.

In einer weiteren Probe wurde der Rückstand N,N-Diethyl-m-toluamid DEET mit einem Gehalt von 0,1 mg/kg gefunden. Der zulässige Höchstgehalt liegt bei 0,01 mg/kg. Bei dem Wirkstoff handelt es sich um ein Insektizid, welches auch in Insektenabwehrmitteln enthalten ist, die auf die Haut oder Kleidung aufgetragen werden.

Fazit Honig

Honigproben enthielten im Jahr 2007 nur in geringem Umfang Rückstände in unerlaubter Höhe.

 

Entwicklung positiver Rückstandsbefunde von 2005 bis 2007

Die folgende Tabelle stellt noch einmal zusammengefasst die positiven Rückstandsbefunde von 2005 bis 2007 je Tierart bzw. Erzeugnis dar.

 

Tierart

/

Erzeugnis

200520062007

Anzahl

Anzahl

Anzahl

Proben

Positive

Befunde

in % Proben

Positive

Befunde

in % Proben

Positive

Befunde

in % 
Rinder15.953250,1615.198220,1415.191630,41
Schweine23.071230,123.790320,1324.795430,17
Schafe44210,2349920,453671,31
Pferde13410,7514510,699022,22
Kaninchen14- 11- 12--
Wild20783,8623152,1621331,41
Geflügel6.28630,056.32970,116.25030,05
Aquakulturen563234,09537101,86539132,41
Milch2.02020,11.82510,051.97030,15
Eier80130,37795101,26737101,36
Honig18810,5316421,2217321,16

Während bei Schweinen, Eiern und Honig die Belastung im Hinblick auf unzulässige Rückstandsgehalte im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich geblieben ist, ist bei Rindern, Schafen, Pferden, Aquakulturen und Milch ein leichter Anstieg der positiven Befunde zu verzeichnen. Bei Rindern ist der Anstieg insbesondere auf den durch eine verbesserte Analytik vermehrten Nachweis von auch natürlich vorkommenden Steroidhormonen und Mykotoxinkontaminationen von Futtermitteln zurückzuführen (Näheres siehe unter „Rinder“ und „Schweine“). Ein Rückgang der Befunde ist bei Geflügel und Wild festzustellen. Bei Kaninchen waren in den letzten drei Jahren keine positiven Ergebnisse mehr zu verzeichnen. Absolut gesehen bewegt sich die Rückstandsbelastung weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau.

Hemmstoffe

In Deutschland sind entsprechend den Vorgaben der Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung)  bei mindestens 2 Prozent aller gewerblich geschlachteten Kälber und mindestens 0,5 Prozent aller sonstigen gewerblich geschlachteten Huftiere amtliche Proben zu entnehmen und auf Rückstände zu untersuchen. Ein großer Teil dieser Proben, im Jahr 2007 waren es 248.103, wird mittels Dreiplattentest, einem kostengünstigen mikrobiologischen Screeningverfahren zum Nachweis von antibakteriell wirksamen Stoffen (Hemmstoffe), untersucht. Wie aus der folgenden Graphik ersichtlich, ist der Anteil an positiven Hemmstofftestbefunden in den letzten fünf Jahren in etwa gleich geblieben und liegt bei unter 0,2 %. Über einen Zeitraum von zehn Jahren ist der Positivanteil insgesamt rückläufig.

 

Anteil positiver NRKP-Proben im Dreiplattentest - Untersuchung auf Hemmstoffe - Quelle: BVL

Obwohl nicht explizit vorgeschrieben, werden mittlerweile bei den meisten der mittels Dreiplattentest erhobenen positiven Screeningergebnisse die Hemmstoffe mittels einer sogenannten Bestätigungsmethode identifiziert und quantifiziert. 2007 wurden insgesamt 467 positive Plan- und Verdachtsproben sowie positive Proben aus der bakteriologischen Fleischuntersuchung auf diese Weise nachuntersucht. Bei 193 Proben (41,3 %) konnten Rückstände von verbotenen Stoffen bzw. oberhalb von Höchstgehalten nachgewiesen werden, in 270 Proben (57,8 %) waren Rückstände unterhalb des Höchstgehaltes zu finden. Da eine Probe Rückstände von mehreren Stoffen sowohl ober- als auch unterhalb der Höchstmengen enthalten kann, ist die Gesamtzahl der positiven Befunde geringer als die Summe der beiden genannten Zahlen. Insgesamt konnte bei 355 der Proben (76,0 %) der ursächliche Hemmstoff für den positiven Befund ermittelt werden. Am häufigsten wurden Penicilline und Tetracycline, gefolgt von Aminoglycosiden gefunden, deutlich seltener Chinolone, Diaminopyrimidine, Sulfonamide und Makrolide. Außerdem konnten in drei Proben Entzündungshemmer nachgewiesen werden. Bei Befunden von Entzündungshemmern ist anzunehmen, dass es sich hierbei um Nebenbefunde handelt, die nicht die eigentliche Ursache für den positiven Dreiplattentest waren.

Maßnahmen

Ermittlung der Ursachen von positiven Rückstandsbefunden

Nach der Richtlinie 96/23/EG sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Ursachen für positive Rückstandsbefunde zu ermitteln. In Deutschland übernehmen die für die Lebensmittel- bzw. Veterinärüberwachung zuständigen Behörden diese Aufgabe. Die Ursachen für positive Rückstandsbefunde konnten nur in Einzelfällen ermittelt werden. Die positiven Leukomalachitgrünbefunde sind auf eine nicht sachgerechte Teichdesinfektion beziehungsweise eine unzulässige Behandlung von Fischen oder Fischeiern zurückzuführen. Andere Ursachen waren Futtermittel mit Schimmelpilzgiften, die Nichteinhaltung von Wartezeiten oder der unsachgemäße Einsatz von Tierarzneimitteln. Schließlich ist auch die Verschleppung von Futtermittelzusatzstoffen in Futtermittel, in denen diese Stoffe nicht enthalten sein dürfen, zu nennen.

Maßnahmen nach positiven Rückstandsbefunden

Die Beanstandung von Lebensmitteln mit unerlaubten Rückständen pharmakologisch wirksamer Stoffe erfolgt nach gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben. Für die Maßnahmen sind die Länder verantwortlich.

Die Maßnahmen nach dem Nachweis von verbotenen bzw. nicht zugelassenen Stoffen wie Chloramphenicol, Malachitgrün und Phenylbutazon ziehen immer eine Vor-Ort-Überprüfung im Tierbestand einschließlich der Kontrolle von Aufzeichnungen, Überprüfung der tierärztlichen Hausapotheke und Entnahme von weiteren Verfolgsproben, wenn notwendig auch von Futter und Tränkwasser, nach sich. Außerdem werden bis zur Klärung des jeweiligen Vorfalls Betriebe gesperrt bzw. ein Abgabe- und Beförderungsverbot verhängt. Weiterhin werden verstärkte Bestandskontrollen angeordnet sowie Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.


Die Höchstgehaltsüberschreitungen nach der Anwendung von zugelassenen Tierarzneimitteln haben Maßnahmen im Herkunftsbetrieb, wie verstärkte Kontrollen, Überprüfung der Aufzeichnungen, Überprüfungen der tierärztlichen Hausapotheken, zusätzliche Probenahmen und Anordnung der Vorabanmeldung von Tieren, die geschlachtet werden sollen, zur Folge. Gegebenenfalls werden Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. 

Die Verschleppung von Futtermittelzusatzstoffen in Futtermittel, in denen diese Stoffe nicht enthalten sein dürfen, ist soweit wie möglich zu vermeiden.

Beispiele für Änderungen im Rückstandskontrollplan 2008 gegenüber dem Vorjahresplan

In den NRKP 2008 wurden für Schweine, Geflügel und Aquakulturen neue Pflichtstoffe, wie beispielsweise Stoffe aus der Gruppe der Nitrofurane, Nitroimidazole und Tetrazycline aufgenommen. Nach positiven Rückstandsbefunden im Vorjahr wurden 2008 die Probenzahlen für die entsprechenden Stoffe bzw. Stoffgruppen erhöht.

Aufgrund der positiven Befunde werden auch im Jahr 2008 verstärkt Proben auf Malachitgrün und Leukomalachitgrün untersucht. Bei Milch sieht der Plan 2008 die Untersuchung auf weitere entzündungshemmende Stoffe vor. Bei Eiern wurde als Reaktion auf die Positivbefunde in 2006 die Untersuchung auf Nikotin für ein Jahr aufgenommen.