Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Jahresbericht 2009 zum Einfuhrrückstandskontrollplan (ERKP)

Nach Anhang II Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 haben die Mitgliedstaaten Sendungen von Erzeugnissen, die zur Einfuhr vorgestellt werden, einem Überwachungsplan zu unterziehen. Demnach werden Kontrollen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Nicht-EU-Staaten seit 2004 nach einem bundeseinheitlichen Einfuhrrückstandskontrollplan (ERKP) durchgeführt. Die Untersuchung der Sendungen und die Probenahmen erfolgen an den Grenzkontrollstellen.

Allgemeine Erläuterungen

Die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen der Länder aus den Einfuhrkontrollen, die im Rahmen des ERKP 2009 durchgeführt wurden, sind in den Tabellen 1 bis 3 dargestellt. Die Stoffe wurden Gruppen entsprechend Anhang I der Richtlinie 96/23/EG zugeordnet. Zur besseren Differenzierung wurden in den Tabellen 2 und 3 zusätzliche Untergruppen eingeführt. Tabelle 1 gibt einen Überblick über die Ergebnisse der in Deutschland nach dem ERKP 2009 insgesamt durchgeführten Untersuchungen und deren Verteilung auf Stoffobergruppen. Tabelle 2 stellt detailliert die Ergebnisse hinsichtlich der untersuchten Stoffuntergruppen dar und Tabelle 3 gibt die Ergebnisse von Untersuchungen zum Vorhandensein von Rückständen bezogen auf die Einzelstoffe wieder. Da die Proben von Tieren und tierischen Erzeugnissen zum Teil auf ein breites Spektrum von Rückständen aus verschiedenen Stoffgruppen untersucht wurden, kann aus den in Tabelle 3 aufgeführten Rückstandsbefunden nicht auf die Anzahl der insgesamt untersuchten Proben geschlossen werden. Daher werden in den Tabellen 1 und 2 die Daten gruppenweise nach verschiedenen Stoffgruppenkriterien zusammengefasst dargestellt.

Im Jahr 2009 wurden in Deutschland 25.819 Untersuchungen an 1.496 Proben von tierischen Erzeugnissen durchgeführt. Die Herkunft und die Probenart gliedert sich wie folgt:

HerkunftProbenartAnzahl Proben
   Summe
AfrikaShrimps11
ÄgyptenMastschweine; Darm1 
 Schafe Mastlämmer; Darm12
AmerikaAndere Fische1 
 Mastrinder; Fleisch1 
 Shrimps13
ArgentinienAndere Fische5 
 Andere Pferde; Fleisch2 
 Andere Rinder; Fleisch2 
 Anderes Geflügel; Fleisch1 
 Andere Wildtiere; Fleisch2 
 Bienen; Honig29 
 Hasen; Fleisch4 
 Legehennen(Suppenhühnchen); Eier1 
 Masthähnchen; Leber1 
 Masthähnchen; Fleisch23 
 Mastrinder; Darm2 
 Mastrinder; Fleisch63135
Australien, einschl. Kokosinseln, Weihnachtsinseln und Norfolk-InselnAndere Wildtiere; Fleisch6 
 Bienen; Honig2 
 Hirsche; Fleisch3 
 Schafe Mastlämmer; Fleisch3 
 Wildschweine; Fleisch620
Australien und OzeanienAndere Fische3 
 Andere (Krebs-) Krustentiere1 
 Andere Schafe; Fleisch2 
 Andere Wildtiere; Fleisch5 
 Austern1 
 Schafe Mastlämmer; Fleisch6 
 Shrimps2 
 Wildschweine; Fleisch121
BangladeschAndere (Krebs-) Krustentiere12 
 Prawns3 
 Shrimps520
BotsuanaMastrinder; Gewebesaft2 
 Mastrinder; Fleisch79
BrasilienAndere Fische5 
 Andere (Krebs-) Krustentiere1 
 Andere Rinder; Fleisch1 
 Anderes Geflügel; Fleisch2 
 Bienen; Honig17 
 Legehennen(Suppenhühnchen); Fleisch1 
 Masthähnchen; Leber8 
 Masthähnchen; Fleisch265 
 Mastrinder; Fleisch9 
 Shrimps2 
 Truthühner; Leber1 
 Truthühner; Fleisch29341
ChileBienen; Honig16 
 Forellen1 
 Lachse17 
 Masthähnchen; Fleisch29 
 Mastrinder; Fleisch2 
 Mastschweine; Fleisch15 
 Muscheln4 
 Schafe Mastlämmer; Darm1 
 Shrimps1 
 Truthühner; Fleisch894
China, einschl. TibetAndere Fische41 
 Andere (Krebs-) Krustentiere6 
 Andere Mollusken5 
 Andere Schafe; Darm1 
 Andere Ziegen; Darm1 
 Bienen; Honig15 
 Enten; Fleisch15 
 Kaninchen; Fleisch8 
 Krabben2 
 Lachse12 
 Masthähnchen; Fleisch3 
 Mastschweine; Darm5 
 Shrimps1115
Costa RicaAndere (Krebs-) Krustentiere11
El SalvadorBienen; Honig1010
GuatemalaBienen; Honig1111
Indien, einschl. Sikkim und GoaAndere (Krebs-) Krustentiere7 
 Bienen; Honig11 
 Krabben5 
 Legehennen(Suppenhühnchen); Eier1 
 Prawns3 
 Shrimps2451
Indonesien, einschl. Irian JayaAndere Fische2 
 Andere (Krebs-) Krustentiere57
Iran, Islamische RepublikAndere Schafe; Darm3 
 Schafe Mastlämmer; Darm47
IslandAndere Pferde; Fleisch11
IsraelBienen; Honig1 
 Kühe; Milch1 
 Truthühner; Fleisch2022
JapanAndere Fische4 
 Muscheln15
KanadaAndere Fische2 
 Andere Pferde; Fleisch2 
 Andere Rinder; Fleisch2 
 Andere Wildtiere; Fleisch2 
 Bienen; Honig9 
 Hummer724
KolumbienForellen22
KubaBienen; Honig1111
LibanonAndere Schafe; Darm11
MalaysiaShrimps11
MarokkoAndere Fische1 
 Bienen; Honig12
MexikoAndere Pferde; Fleisch192 
 Bienen; Honig30 
 Legehennen(Suppenhühnchen); Eier1223
NeuseelandAndere Rinder; Fleisch1 
 Andere Schafe; Fleisch2 
 Andere Ziegen; Milch1 
 Hirsche; Fleisch4 
 Mastrinder; Fleisch2 
 Schafe Mastlämmer; Fleisch1525
NicaraguaBienen; Honig11
PakistanAndere Schafe; Darm44
ParaguayMastrinder; Fleisch11
PhilippinenAndere Fische66
Russische FöderationAndere Wildtiere; Fleisch11
SenegalPrawns11
SimbabweAnderes Geflügel; Fleisch2 
 Strauße; Fleisch13
Sri LankaAndere Fische1 
 Krabben1 
 Shrimps1820
SüdafrikaStrauße; Fleisch99
SwasilandMastrinder; Gewebesaft11
Tansania, Vereinigte RepublikAndere Fische2 
 Bienen; Honig35
ThailandAndere Fische1 
 Andere (Krebs-) Krustentiere19 
 Andere Mollusken2 
 Anderes Geflügel; Fleisch2 
 Bienen; Honig3 
 Enten; Fleisch19 
 Krabben2 
 Legehennen(Suppenhühnchen); Fleisch1 
 Masthähnchen; Fleisch48 
 Prawns2 
 Shrimps3102
TürkeiAndere Fische2 
 Bienen; Honig46
UruguayBienen; Honig16 
 Hasen; Fleisch1 
 Mastrinder; Darm2 
 Mastrinder; Fleisch2342
Vereinigte Staaten von AmerikaAndere Fische2 
 Kühe; Milch3 
 Kühe; Milchaustauscher1 
 Lachse2 
 Legehennen(Suppenhühnchen); Eier2 
 Mastrinder; Darm1 
 Mastrinder; Fleisch5 
 Schafe Mastlämmer; Fleisch1 
 Wildschweine; Fleisch219
VietnamAndere Fische69 
 Andere (Krebs-) Krustentiere28 
 Andere Wildtiere; Fleisch1 
 Forellen1 
 Prawns5 
 Shrimps6110
Summe 14961496

Insgesamt wurde auf 296 Stoffe geprüft, wobei jede Probe auf bestimmte Stoffe dieser Stoffpalette untersucht wurde. Zu den genannten Untersuchungs- bzw. Probenzahlen kommen 64 Proben hinzu, die mittels einer Screeningmethode, dem so genannten Dreiplattentest, auf Hemmstoffe untersucht wurden.

Die Anzahl der Proben untersuchter Tiere bzw. tierischer Erzeugnisse ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

RindSchweinSchafPferdGeflügelAquakulturenKaninchenWildMilchEierHonig
128214519745537183855190
Zusätzlich mittels Hemmstofftest untersuchte Proben:
63----1-- -- -

Untersuchungszahlen/Stoffspektrum

Das Stoffspektrum und die Untersuchungszahlen der Länder werden entsprechend dem Risikoansatz der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 festgelegt. Folgende Kriterien sollten bei der Risikobewertung berücksichtigt werden:

  • Allgemeine Informationen und Besonderheiten über die Drittländer, die Produkte (Produktspezifika), die Betriebe und die Importeure,
  • Informationen aus dem Europäischen Schnellwarnsystem,
  • Informationen der EU-Kommission einschließlich des EU-Lebensmittel- und Veterinäramtes (FVO),
  • Informationen des Bundes,
  • Informationen der Länder untereinander, insbesondere über aktuelle Ereignisse,
  • Ergebnisse der bundesweiten Überwachungsprogramme und sonstiger Kontrollen und
  • Schutzmaßnahmen gegenüber Drittländern.

Die Probenahme erfolgt demnach risikoorientiert auf der Grundlage der genannten Informationen. Folglich können aus den Daten auch keine allgemeingültigen Schlussfolgerungen über die tatsächliche Belastung der tierischen Erzeugnisse mit unerwünschten Stoffen gezogen werden.

Außerdem werden bei der Festlegung und Untersuchung der Stoffe die Vorgaben des Nationalen Rückstandskontrollplanes berücksichtigt.

Im Einzelnen wurden die Proben im Jahr 2009 auf Stoffe aus den hier genannten Stoffgruppen getestet.

Positive Rückstandsbefunde

Als positiver Rückstandsbefund gelten bei als Tierarzneimittel zugelassenen Stoffen und bei Kontaminanten alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten quantitativen Befunde, bei denen eine Überschreitung von gesetzlich festgelegten Höchstgehalten vorliegt. Bei verbotenen und nicht als Tierarzneimittel zugelassenen Stoffen gelten als positiver Rückstandsbefund alle mit einer Bestätigungsmethode abgesicherten qualitativen und quantitativen Befunde.

Ergebnisse des ERKP 2009

Im Jahr 2009 enthielten 12 von 1.496 Planproben (0,80 %) Rückstände von nicht zugelassenen Stoffen bzw. in zwei Fällen Rückstande oberhalb des gesetzlich erlaubten Höchstgehalts.

Rinder

Im Jahr 2009 wurden Proben von 128 Mastrindern getestet. Von diesen wurden 64 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 28 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 34 auf sonstige Tierarzneimittel und 34 auf Umweltkontaminanten untersucht.

Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.

Schweine

21 Proben von Schweinen wurden insgesamt untersucht, davon neun Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, zwei auf antibakteriell wirksame Stoffe, neun auf sonstige Tierarzneimittel und neun auf Umweltkontaminanten.

Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.

Geflügel

Von den insgesamt 488 Proben von Geflügel wurden 191 Proben auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 88 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 185 auf sonstige Tierarzneimittel und 128 auf Umweltkontaminanten untersucht.

Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.

Schafe

Im Berichtsjahr wurden 45 Proben von Schafen auf Rückstände geprüft, davon 21 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, neun auf antibakteriell wirksame Stoffe, 17 auf sonstige Tierarzneimittel und 14 auf Umweltkontaminanten.

Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.

Pferde

Insgesamt 197 Proben von Pferden wurden auf Rückstände geprüft, davon 196 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, eine auf antibakteriell wirksame Stoffe und 55 auf Umweltkontaminanten.

Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.

Kaninchen

Insgesamt wurden acht Proben von Kaninchen auf Rückstände geprüft, davon drei auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, eine auf antibakteriell wirksame Stoffe, vier auf sonstige Tierarzneimittel und drei auf Umweltkontaminanten.

Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.

Wild

Insgesamt wurden 38 Wildproben untersucht, neun stammten von Zuchtwild und 29 von Wild aus freier Wildbahn. Getestet wurden überwiegend Hirsche, Hasen und Wildschweine. Es wurden zwei Proben von Wild auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe getestet. Auf antibakteriell wirksame Stoffe wurden drei Proben von Zuchtwild, auf sonstige Tierarzneimittel wurden fünf Proben von Zuchtwild und 18 Proben von Wild aus freier Wildbahn untersucht. Auf Umweltkontaminanten waren es sechs Proben von Zuchtwild und 27 Proben von Wild aus freier Wildbahn.

Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.

Aquakulturen

Im Jahr 2009 wurden insgesamt 371 Proben untersucht und davon 144 auf verbotene Stoffe mit anaboler Wirkung und auf nicht zugelassene Stoffe, 34 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 64 auf sonstige Tierarzneimittel und 182 auf Umweltkontaminanten.

Folgende Tierarten wurden beprobt:

Anzahl ProbenTierart
1Austern
4Forellen
7Hummer
10Krabben
31Lachse
5Muscheln
14Prawns
65Shrimps
147Andere Fische
80Andere (Krebs-) Krustentiere
7Andere Mollusken

Rückstände von Nitrofuranen wurden in zehn von 113 Proben (8,5 %) nachgewiesen. Gefunden wurde Semicarbazid (SEM), der Hauptmetabolit von Nitrofurazon, viermal in Shrimps aus Indien mit Gehalten von 1,1 µg/kg (zweimal), 2,2 µg/kg und 2,3 µg/kg und sechsmal in Proben von Shrimps aus Sri Lanka mit Gehalten von 0,5 µg/kg, 1,3 µg/kg, 2,0 µg/kg, 1,9 µg/kg, 2,4 µg/kg, und 8,6 µg/kg. Nitrofurane sind antibakteriell wirksame Stoffe, deren Anwendung bereits seit 1993 bzw. 1995 bei Lebensmittel liefernden Tieren verboten sind.

Mit der Entscheidung 2002/657/EG wurden Mindestleistungsgrenzen (MRPL) für Analysemethoden festgelegt, die für Stoffe zu verwenden sind, für die kein zulässiger Grenzwert festgelegt worden ist. Um eine einheitliche Vorgehensweise in allen Mitgliedstaaten zu sichern, hat die Kommission beschlossen, dass Rückstände von Stoffen, für die ein MRPL festgelegt wurde, erst ab Gehalten in Höhe des MRPL zu beanstanden sind. Der MRPL für Nitrofurane beträgt 1 µg/kg. Daher waren von den o. g. zehn Proben nur neun Proben zu beanstanden. Auch im Falle der nicht beanstandeten Proben müssen aber Verfolgsmaßnahmen eingeleitet werden, um die Ursachen der Belastung zu ermitteln.

In einer von 113 auf Cadmium untersuchten Proben (0,88 %) wurde dieser Stoff bei einer Fischprobe aus Marokko nachgewiesen. Der Gehalt lag mit 0,132 mg/kg über dem zulässigen Höchstgehalt von 0,05 mg/kg. In weiteren 12 Proben aus China, Thailand, Kanada und Chile wurde Cadmium in Mollusken, Hummer und Muscheln mit Gehalten von 0,06 mg/kg bis 0,69 mg (Mittelwert 0,29 mg/kg, Median 0,26 mg/kg). Die Gehalte lagen unterhalb der zulässigen Höchstmenge von 1 mg/kg.

In zwei weitern Proben von 112 (1,79 %) von den Philippinen und aus Vietnam wurde Quecksilber mit Gehalten von 0,62 mg/kg und 0,83 mg/kg nachgewiesen. Der zulässige Höchstgehalt liegt bei 0,05 mg/kg. In weiteren 82 Proben wurde Quecksilber unterhalb der zulässigen Höchstmenge gefunden. Der Minimumgehalt lag bei 0,003 mg/kg, Der Maximumgehalt lag bei 0, 38 mg/kg, Mittelwert 0,038 mg/kg, Median 0,027 mg/kg. Die Proben stammten aus Argentinien (1), Bangladesch (2), Brasilien (1), Chile (5), China (37), Indien (1), Indonesien (2), Kanada (4), Philippinen (6), Thailand (3), Vereinigte Staaten von Amerika (4), Vietnam (16). In Klammern steht die Anzahl der Proben mit Rückständen. Betroffen waren Forellen, Lachse und sonstige Fische, Krabben, Shrimps, Prawns, Hummer und sonstige Krebs- und Krustentiere und Mollusken.

Milch

2009 wurden fünf Milchproben auf Rückstände von Chloramphenicol untersucht. Chloramphenicol ist ein seit August 1994 bei Lebensmittel liefernden Tieren verbotenes Antibiotikum.

Bei keiner der Proben konnten Rückstände von Chloramphenicol nachgewiesen werden.

Eier

2009 wurden zwei Eierproben auf Rückstände von Chloramphenicol und zwei weitere auf Rückstände von Nitrofuranmetaboliten untersucht. Sowohl die Anwendung von Chloramphenicol als auch der Nitrofurane ist EU-weit verboten.

Eine weitere Probe wurde auf Kontaminanten untersucht.

Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.

Honig

Insgesamt wurden 190 Honigproben auf Rückstände geprüft, davon 15 auf verbotene Stoffe, 111 auf antibakteriell wirksame Stoffe, 68 auf sonstige Tierarzneimittel und 49 auf Umweltkontaminanten.

Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.

Hemmstoffe

64 Proben wurden im Jahr 2009 mittels Dreiplattentest, einem kostengünstigen mikrobiologischen Screeningverfahren zum Nachweis von antibakteriell wirksamen Stoffen (Hemmstoffe), untersucht.

In zwei von 63 Rinderproben (3,17 %) wurden Hemmstoffe nachgewiesen. Beide Proben stammten von Rindfleisch aus Argentinien. Bei der Nachuntersuchung der Proben mittels einer so genannten Bestätigungsmethode zur Identifizierung und Quantifizierung der Stoffe konnten keine Rückstände ermittelt werden.

Maßnahmen

Maßnahmen nach positiven Rückstandsbefunden sind in der Lebensmitteleinfuhr-Verordnung (LMEV) festgelegt. Wurde demnach bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs eine Überschreitung festgesetzter Höchstgehalte an Rückständen von Stoffen mit pharmakologischer Wirkung oder von anderen Stoffen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können, oder wurden Rückstände verbotener Stoffe mit pharmakologischer Wirkung oder deren Umwandlungsprodukte festgestellt, hat die für die Grenzkontrollstelle zuständige Behörde bei der Einfuhruntersuchung bei den folgenden Sendungen lebender Tiere oder Lebensmittel tierischen Ursprungs desselben Ursprungs oder derselben Herkunft verstärkte Kontrollen vorzunehmen.

Eine verstärkte Überwachung wird ebenfalls durchgeführt nach Meldungen aus dem Europäischen Schnellwarnsystem oder im Rahmen von so genannten Schutzklauselentscheidungen der Kommission.

Im Falle eines Verdachtes wird eine Sendung beschlagnahmt, bis das Ergebnis vorliegt. Die beanstandeten Erzeugnisse werden an der Grenze zurückgewiesen oder auch vernichtet. Sollte bereits eine Verteilung auf dem europäischen Markt erfolgt sein, wird die Sendung zurückgerufen. Bei einer Zurückweisung ist sicherzustellen, dass die Sendung nicht über eine andere Grenzkontrollstelle wieder in die Europäische Union eingeführt wird.

Über im Rahmen der Einfuhruntersuchung beanstandete Lebensmittel werden die anderen Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission über entsprechende Meldungen im Europäischen Schnellwarnsystem informiert.

Die Europäische Kommission berücksichtigt die Ergebnisse der Einfuhruntersuchung bei ggf. einzuleitenden Schutzmaßnahmen gegenüber Drittländern.

Im Jahr 2009 wurden 2.087 Untersuchungen an 634 Verdachtsproben durchgeführt. Die Proben wurden auf 71 Stoffe untersucht. Hintergründe für die Probenahme waren hauptsächlich zum einen die Entscheidung 2006/236/EG über Sondervorschriften für die Einfuhr von zum Verzehr bestimmten Fischereierzeugnissen aus Indonesien, in der festgelegt wurde, dass jede Sendung aus Indonesien auf Schwermetalle zu untersuchen ist, und zum anderen Nachuntersuchungen von Aquakulturerzeugnissen auf Nitrofuranmetaboliten.

Im Einzelnen gab es folgende Untersuchungen:

Schweine

Drei Proben von Schweinedärmen aus China wurden auf folgende Nitrofuranmetaboliten mit negativem Ergebnis untersucht:

MetabolitMuttersubstanz
1-Aminohydantoin (AHD)Nitrofurantoin
3-Amino-2-oxazolidinon (AOZ)Furazolidon
5-Methylmorpholino-3-amino-2-oxazolidinon (AMOZ)Furaltadon
Semicarbazid (SEM)Nitrofurazon

Geflügel

Vier Entenproben aus China wurden auf die Anthelminthika Ivermectin, Abamectin, Doramectin, Eprinomectin und Moxidectin mit negativem Ergebnis getestet. Anthelminthika sind Mittel gegen Wurminfektionen.

Aquakulturen

Verbotene Stoffe

Zwei Proben von Krustentieren aus Myanmar wurden mit negativem Ergebnis auf den antibakteriell wirksamen Stoff Chloramphenicol getestet. 2 Proben Krabben und 20 Proben (Krebs-) Krustentiere aus Bangladesch sowie 2 Proben Krabben, 28 Proben (Krebs-) Krustentiere, 1 Probe Prawns und vier Proben Shrimps aus Indien wurden auf die unter "Schweine" genannten Nitrofuranmetaboliten untersucht. In drei Proben (Krebs-) Krustentiere aus Indien wurde SEM mit Gehalten von 0,63 µg/kg, 0,70 µg/kg und 1,25 µg/kg gefunden. Einer der Gehalte lag über dem MRPL von 1 µg/kg. Mit der Entscheidung 2002/657/EG wurden Mindestleistungsgrenzen (MRPL) für Analysemethoden festgelegt, die für Stoffe zu verwenden sind, für die kein zulässiger Grenzwert festgelegt worden ist. Um eine einheitliche Vorgehensweise in allen Mitgliedstaaten zu sichern, hat die Kommission weiterhin beschlossen, dass Rückstände von Stoffen, für die ein MRPL festgelegt wurde, erst ab Gehalten in Höhe des MRPL zu beanstanden sind.

Hemmstoffe

Zwei Proben von Fischen aus dem Senegal wurden auf Hemmstoffe mit negativem Ergebnis getestet.

Chemische Elemente

Insgesamt wurden 545 Proben auf Quecksilber, 544 Proben auf Blei und 549 Proben auf Cadmium untersucht. Eine detaillierte Aufstellung der Befunde gibt die folgende Tabelle.

Stoff

Tier-

art

Land

An-

zahl

Pro-

ben

Wer-

te

in

mg/kg  

erlaub-

ter

Höchst-

ge-

halt
in
mg/kg

   Unter-
sucht

mit

Rück-

stän-

den

>
Höchst-

ge-

halt

MinMax

Mit-

tel-

wert

Me-

dian

Blei Pb

But-

ter-

fisch

Indo-

ne-

sien

1- ----0,3
 

An-

de-

re

Fi-

sche

Chi-

na

21-0,0140,0140,0140,0140,3
  

Cote

d' Ivoire

21-0,0140,0140,0140,0140,3
  Indien21-0,0110,0110,0110,0110,3
  

Indo-

ne-

sien

472305-0,0040,1910,0280,0220,3
  

Ma-

rok-

ko

22-0,040,0980,0690,0690,3
  

Phi-

lip-

pi-

nen

11-0,030,030,030,030,3
 

Mu-

scheln

Indien11-0,0190,0190,0190,0191,5
  

Indo-

ne-

sien

74-0,0110,0190,0170,0191,5
 Shrimps

Indo-

ne-

sien

2117-0,0060,1280,0230,0120,5
 Prawns

Indo-

ne-

sien

2313-0,0050,0420,0150,0120,5
 

Hum-

mer

Indo-

ne-

sien

11-0,0140,0140,0140,0140,5
 

An-

de-

re

(Krebs-)

Krusten-

tiere

Indo-

ne-

sien

96-0,0080,0220,0140,0140,5

Cad-

mium

Cd

But-

ter-

fisch

Indo-

ne-

sien

11-0,0150,0150,0150,0150,05
 

An-

de-

re

Fi-

sche

Chi-

na

22-0,0050,0190,0120,0120,05
  

Cote

d' Ivoire

21-0,0210,0210,0210,0210,05
  

In-

dien

22-0,0030,0180,0110,0110,05
  

Indo-

ne-

sien

472465

5

(alle

in-

ner-

halb

der

Me-

tho-

den-

schwan-

kung)

0,0010,0680,0210,0200,05
  

Ma-

rok-

ko

3330,1220,1730,1410,1280,05
  

Phi-

lip-

pi-

nen

11-0,0190,0190,0190,0190,05
 

An-

de-

re

Mollu-

sken

In-

dien

11-0,0450,0450,0450,0451,0
  

Indo-

ne-

sien

77-0,0130,2720,1030,0801,0
  

Vie-

tnam

44-0,0780,3650,2150,2091,0
 Shrimps

Indo-

ne-

sien

2121-0,0010,0240,0050,0020,5
 Prawns

Indo-

ne-

sien

2317-0,0010,0810,010,0030,5
 

Hum-

mer

Indo-

ne-

sien

11-0,0030,0030,0030,0030,5
 

Andere

(Krebs-)

Kru-

sten-

tiere

Indo-

ne-

sien

98-0,0010,0190,0040,0020,5

Queck-

silber

Hg

Butter-

fisch

Indo-

ne-

sien

1110,6170,6170,6170,6170,5
 

An-

de

re

Fi-

sche

China22-0,0630,1240,0940,0940,5
  

Cote

d' Ivoire

22-0,0880,20,1440,1440,5
  Indien3310,0360,560,2290,0910,5
  

Indo-

ne-

sien

472472

3

(alle

in-

ner-

halb

der

Me-

tho-

den-

schwan-

kung)

0,0120,6720,0690,0530,5
  

Ma-

rok-

ko

22-0,0110,0140,0130,0130,5
  

Phi-

lip-

pinen

11-0,040,040,041,040,5
 

An-

de-

re

Mollus-

ken

In-

dien

1-------
  

Indo-

ne-

sien

74-0,0110,0840,0390,03-
 Shrimps

Indo-

ne-

sien

2116-0,0050,0230,0150,0150,5
 Prawns

Indo-

ne-

sien

2318-0,0070,0760,0260,0170,5
 

Hum-

mer

Indo-

ne-

sien

1------0,5
 

Andere

(Krebs-)

Kru-

sten-

tiere

Indo-

ne-

sien

96-0,0110,0350,020,0170,5

Aus der Tabelle geht hervor, dass drei Proben aus Marokko Cadmium oberhalb des erlaubten Höchstgehaltes enthielten. Weiterhin fanden sich in einer Probe aus Indonesien und einer Probe aus Indien unzulässig hohe Gehalte an Quecksilber. In fünf Cadmium und drei Quecksilberproben wurden Rückstände um den Höchstgehalt herum ermittelt, die aber innerhalb der Schwankungsbreite der Labormethode lagen. Diese wurden daher auch nicht beanstandet.

Kaninchen

Fünf Kaninchen wurden auf Chloramphenicol mit negativem Ergebnis getestet. Chloramphenicol ist ein seit August 1994 bei Lebensmittel liefernden Tieren verbotenes Antibiotikum.

Honig

Fünf Proben wurden auf Stoffe aus folgenden Stoffgruppen getestet: Diaminopyrimidine, Sulfonamide und Tetracycline. Zwei weitere Proben wurden auf Linkosamide und Macrolide untersucht. Bei allen Stoffen handelt es sich um Stoffe mit antibakterieller Wirkung.

Eine Probe wurde auf Insektizide aus der Gruppe der Carbamate und Pyrethroide sowie auf Pestizide aus der Gruppe der Organochlor- und Organophosphatverbindungen untersucht.

Keine der Proben enthielt Rückstände in gesetzlich nicht erlaubtem Umfang.