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Zoonosen-Monitoring

Im Zoonosen-Monitoring werden repräsentative Daten über das Auftreten von Zoonoseerregern sowie diesbezüglicher Antibiotikaresistenzen in Lebensmitteln, Futtermitteln und lebenden Tieren erfasst, ausgewertet und veröffentlicht. Das Zoonosen-Monitoring wird seit dem Jahr 2009 von den Bundesländern im Rahmen der amtlichen Lebensmittel- und Veterinärüberwachung durchgeführt.

Ziele des Zoonosen-Monitorings

Mit dem Zoonosen-Monitoring sollen Kenntnisse über die Belastung von Lebensmitteln und Tierbeständen mit Zoonoseerregern gewonnen werden und Entwicklungstendenzen bezüglich Zoonosen und Zoonoseerregern erkannt werden.

Weiterhin dient das Zoonosen-Monitoring der Überwachung der Resistenzsituation bei Zoonoseerregern, da die Kontrolle der Resistenz von Bakterien gegenüber Antibiotika sowohl für den Erhalt der Gesundheit des Menschen als auch der Tiergesundheit von großer Bedeutung ist.

Rechtsgrundlagen des Zoonosen-Monitorings

Die Grundlage für das Zoonosen-Monitoring bildet die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette (AVV Zoonosen Lebensmittelkette), die die Vorgehensweise bei der Koordinierung und Durchführung der Untersuchungen zum Zoonosen-Monitoring und für das anschließende Berichtswesen regelt. Die AVV Zoonosen Lebensmittelkette basiert auf der Richtlinie 2003/99/EG zur Überwachung von Zoonosen und Zoonoseerregern, nach der die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet sind, repräsentative und vergleichbare Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern sowie diesbezüglicher Antibiotikaresistenzen in Lebensmitteln, Futtermitteln und lebenden Tieren zu erfassen, auszuwerten und zu veröffentlichen.

Was wird überwacht?

Vorrangig werden diejenigen Zoonoseerreger überwacht, die eine besondere Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen. Weiterhin sollen durch das Zoonosen-Monitoring neu aufkommende Zoonoseerreger erkannt werden. Die Überwachung erfolgt auf den Stufen der Lebensmittelkette einschließlich der Primärproduktion, die hinsichtlich des jeweiligen Zoonoseerregers am besten dafür geeignet sind.

Umsetzung des Zoonosen-Monitorings

Die Bundesländer nehmen Proben gemäß Zoonosen-Stichprobenplan, untersuchen diese in ihren Untersuchungseinrichtungen und melden die Ergebnisse an das BVL, das die Daten sammelt und auswertet. Die gewonnenen Isolate werden von den Nationalen Referenzlaboratorien am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) weitergehend charakterisiert und auf ihre Resistenz gegen antimikrobielle Substanzen untersucht. Die Ergebnisse werden vom BVL zusammen mit einer Bewertung durch das BfR in den jährlichen Bund-Länder-Berichten zum Zoonosen-Monitoring veröffentlicht. BVL und BfR übermitteln die Untersuchungsergebnisse gemäß den Bestimmungen des Artikels 9 der Richtlinie 2003/99/EG an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die EFSA fasst die Daten aller Mitgliedstaaten zusammen und veröffentlicht sie in ihren jährlichen EU-Zoonosenberichten, die die Grundlage für das Risikomanagement bezüglich Zoonoseerregern und diesbezüglicher Antibiotikaresistenzen in Europa bilden.

Die Bundesländer entnehmen die Proben nach den Vorgaben des bundesweit gültigen Zoonosen-Stichprobenplans, der von BVL und BfR in Abstimmung mit den Bundesländern jährlich neu erstellt wird. Er enthält konkrete Vorgaben über die zu untersuchenden Zoonoseerreger, die zu überwachenden Tierpopulationen, die zu überwachenden Stufen der Lebensmittelkette, die Anzahl der zu untersuchenden Proben, die Probenahmeverfahren und die anzuwendenden Analyseverfahren. Die Bundesländer, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) und das Robert Koch Institut (RKI) können Vorschläge zum Stichprobenplan machen.

Die Zuordnung der Probenzahlen zu den Bundesländern erfolgt auf Ebene der Erzeugerbetriebe nach der Zahl der gehaltenen Tiere bzw. der Haltungsplätze für die betreffende Tierart, auf Schlachthofebene anteilig nach den Schlachtzahlen und im Bereich des Einzelhandels anteilig nach der Bevölkerungszahl.

Berichte zum Zoonosen-Monitoring