Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Jahresbericht Lebensmittelbestrahlung 2006

Kontrolle der Lebensmittel auf der Stufe des Inverkehrbringens

Rund zwei Prozent der in Deutschland im Jahr 2006 auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel waren zu beanstanden. Im Jahr 2006 wurden insgesamt 4.137 Proben durch die Behörden der Bundesländer untersucht, dass waren 192 Proben (ca. 5%) mehr als im Vorjahr. Die Probenahmen erfolgten in der Regel risikoorientiert. Bei einer risikoorientierten Probenahme ist die Zahl der Beanstandungen nicht repräsentativ für die Gesamtheit der auf dem deutschen Markt befindlichen Lebensmittel.

Rund 0,5 Prozent der auf Bestrahlung untersuchten Lebensmittel waren zwar in Deutschland für eine Behandlung mit energiereicher Strahlung zugelassen, die Ware war jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet. In Deutschland dürfen lediglich getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze bestrahlt verkauft werden. Rund ein Prozent waren bestrahlt, obwohl eine solche Behandlung für die betroffenen Lebensmittel in Deutschland nicht zugelassen ist. Zudem wurde bei diesen Waren auf dem Etikett nicht auf die Bestrahlung hingewiesen. Zwei der untersuchten Proben waren zwar als bestrahlt gekennzeichnet, ein Verkauf dieser bestrahlten Lebensmittel in Deutschland war jedoch nicht zulässig.

Bei rund einem Drittel der wegen unzulässiger Bestrahlung beanstandeten Lebensmittel handelte es sich um Suppen und Saucen. Über ein Viertel der Beanstandungen wegen unzulässiger Bestrahlung entfiel auf Nahrungsergänzungsmittel. Auch Pilze, Gewürze, asiatische Nudelsnacks, Tee und getrocknetes Gemüse wurden wegen unzulässiger Bestrahlung beanstandet. Diese Lebensmittel dürfen in Deutschland nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit Strahlung haltbar gemacht wurden. Zudem waren die Lebensmittel nicht als bestrahlt gekennzeichnet.

Rund 60 Prozent der Beanstandungen wegen Kennzeichnungsmängeln entfiel auf bestrahlte Kräuter und Gewürze sowie bei 18 Prozent auf Suppen und Saucen. Bestrahlte Kräuter und Gewürze dürfen in Deutschland zwar in Verkehr gebracht werden, die beanstandeten Lebensmittel waren jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet.

Tabelle zum Download: Von den Landesüberwachungsbehörden erhobene und von BVL zusammengestellte Daten aus dem Berichtsjahr 2006: Ergebnisse der Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens von Lebensmitteln.

Kontrolle von Anlagen zur Bestrahlung von Lebensmitteln in Deutschland 2006

Hinsichtlich der Überprüfung von Bestrahlungsanlagen nach Richtlinie 1999/2/EG liegen für das Berichtsjahr 2006 wieder drei Kontrollberichte vor. Die Inspektionen der Bundesländer für das Berichtsjahr 2006 ergaben, dass die Anforderungen der Richtlinie 1999/2/EG von den überprüften Betrieben eingehalten wurden.

Insgesamt wurden 339 Tonnen Lebensmittel bestrahlt, davon war ca. die Hälfte (167 t) mit Bestimmung für die EU. Die durchschnittliche absorbierte Dosis wurde mit <10 kGy angegeben. Der Bericht über Kontrollen, die im Jahr 2006 in Bestrahlungsanlagen durchgeführt wurden, wird erstellt gemäß LMBestrV § 7 Abs. (3) Satz 1 und gemäß Art. 7 Abs. (3) Satz 2 der Richtlinie 1999/2/EG.