Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Jahresbericht Lebensmittelbestrahlung 2015

Kontrolle der Lebensmittel auf der Stufe des Inverkehrbringens

Im Jahr 2015 wurden 3.344 Lebensmittelproben auf Bestrahlung untersucht. 63 Proben, d. h. 1,9 % der Gesamtprobenzahl, wurden beanstandet.
Für die Beanstandungen gab es verschiedene Gründe: 34 Proben waren bestrahlt, obwohl dies für das untersuchte Lebensmittel nicht zulässig war. Hiervon betroffene Produktgruppen waren Suppen/Soßen, getrocknetes Obst, Fischerzeugnisse, Krusten/Schalentiere, Nahrungsergänzungsmittel sowie Tee. Für 5 Proben war die Behandlung mit ionisierenden Strahlen zugelassen, aber die Ware war nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet. Dazu gehörten Lebensmittel aus den Gruppen der getrockneten Kräuter und Gewürze, Suppen/Saucen sowie Krusten/Schalentiere. Bei weiteren 24 Proben konnte die Zulässigkeit einer Bestrahlung nicht abschließend geklärt werden. Ein Grund dafür ist, dass mit den eingesetzten Analysemethoden zum Teil keine Beurteilung möglich ist, ob nur eine Zutat oder das ganze Produkt bestrahlt wurde. Betroffen waren Suppen/Soßen, getrocknete Kräuter und Gewürze, Fertiggerichte sowie Würzmittel.

Zum Download: Von den Landesüberwachungsbehörden erhobene und vom BVL zusammengestellte Daten aus dem Berichtsjahr 2015: Ergebnisse der Kontrollen auf der Stufe des Inverkehrbringens von Lebensmitteln.

Kontrolle von Anlagen zur Bestrahlung von Lebensmitteln in Deutschland

Im Jahr 2015 wurden in zwei Bestrahlungsanlagen Lebensmittel bestrahlt, nämlich von der Firma Synergy Health Radeberg GmbH und der Firma Synergy Health Allershausen GmbH. Insgesamt wurden etwa 268,5 Tonnen Lebensmittel bestrahlt. Davon waren 214,1 Tonnen für die EU bestimmt. Die durchschnittliche absorbierte Dosis wurde für bestrahlte Lebensmittel mit Bestimmung für die EU mit <10 kGy angegeben.

Zum Download: Bestrahlungsanlagen mit Angaben zu bestrahlten Lebensmitteln