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Inspektionen durch die Europäische Union und Drittstaaten

Die Europäische Kommission muss als Hüterin der Verträge der EG sicherstellen, dass die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften ordnungsgemäß umgesetzt werden.

Die zuständige Dienststelle der Kommission ist das Lebensmittel- und Veterinäramt (FVO). Es gehört zur Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz (DG SANCO) und hat seinen Sitz in Grange, Grafschaft Meath, in Irland. Der Auftrag des Lebensmittel- und Veterinäramtes besteht unter anderem darin, zu kontrollieren, ob die Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften an die Lebensmittelsicherheit und –qualität sowie an die Pflanzen- und Tiergesundheit in der Europäischen Union und in Drittländern, die in die EU exportieren, eingehalten werden.

Zu diesem Zweck führt das Lebensmittel- und Veterinäramt Inspektionen in den Mitgliedstaaten und in den betreffenden Drittländern durch. Die Ergebnisse werden in Inspektionsberichten im Internet veröffentlicht. Vor Veröffentlichung des endgültigen Berichtes im Internet erhält die zuständige Behörde des besuchten Mitgliedstaates Gelegenheit, die Berichte im Entwurfstadium zu kommentieren.

Im endgültigen Bericht erteilt das Lebensmittel- und Veterinäramt den zuständigen Behörden des besuchten Mitgliedstaates Empfehlungen, wie sich Mängel beheben lassen, die bei der Inspektion festgestellt wurden. Innerhalb einer bestimmten Frist muss dann die zuständige Behörde dem Lebensmittel- und Veterinäramt einen Aktionsplan zur Umsetzung der Empfehlungen vorlegen. Zusammen mit anderen Kommissionsdienststellen bewertet das Lebensmittel- und Veterinäramt diesen Aktionsplan und überwacht seine Umsetzung mit einer Reihe von Nachkontrollen.

Gegebenenfalls kann das Lebensmittel- und Veterinäramt Bereiche hervorheben, in denen die Kommission die Rechtsvorschriften klarstellen oder ändern müsste oder in denen es neuer Rechtsvorschriften bedarf. Auf diese Weise tragen die Ergebnisse der Inspektionen des Lebensmittel- und Veterinäramtes zur Weiterentwicklung des EU-Rechts bei.

Inspektionen durch Drittstaaten

Auch Drittstaaten, also Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, führen Inspektionen in Deutschland durch. Die Inspekteure dieser Länder überprüfen, ob deutsche Betriebe, die Lebensmittel in den Drittstaat exportieren, die Anforderungen dieser Länder an die Lebensmittelsicherheit sowie andere Vorgaben einhalten. Die Anforderungen der jeweiligen Drittländer können dabei erheblich von den Vorgaben der EU abweichen.

Mit einigen Drittländern gibt es inzwischen sogenannte Äquivalenzabkommen, in denen definiert ist, welche Vorgaben aus dem EU-Recht mit denen der Drittländer vergleichbar oder gleichwertig sind. Im Idealfall kann dies zu dem Ergebnis führen, dass das EU-Recht dem jeweiligen nationalen Recht für den in Frage stehenden Bereich vollständig äquivalent ist und demzufolge ein weitgehend ungehinderter Handel möglich ist.


© 2012 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit