Meldungen im Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel
Im BVL ist die nationale Kontaktstelle des Europäischen Schnellwarnsystems für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) angesiedelt, über das Informations- und Warnmeldungen über auffällige Lebensmittel, Futtermittel und Bedarfsgegenstände ausgetauscht werden. Das BVL nimmt Meldungen der Bundesländer entgegen und leitet diese nach einer Prüfung an die Europäische Kommission weiter. Die Kommission wertet die Meldungen aller Mitgliedstaaten aus und stellt sie in das Schnellwarnsystem ein. Das BVL fasst die Meldungen eines Tages zu Tagesberichten zusammen und sendet diese an die Kontaktstellen der Bundesländer, das Bundesverbraucherministerium und an weitere Bundesbehörden. Die Veröffentlichung der Tagesberichte erfolgt unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes.
Bestehen unmittelbare Risiken für den Verbraucher, so informieren die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Bundesländer die Öffentlichkeit über die betroffenen Marken und deren Hersteller.
Die tägliche Übersicht der anonymisierten Meldungen aus dem Schnellwarnsystem sowie die Tagesmeldungen der vergangenen Monate sind in der rechten Seitenspalte abrufbar.
Je nach Risiko und Dringlichkeit werden unterschiedliche Meldungen verwendet
Warnmeldungen (Alert Notifications) betreffen Lebens- oder Futtermittel, von denen ein Risiko für die menschliche Gesundheit ausgeht und die sich in einem der am Netz beteiligten Staaten in Verkehr befinden. Die Warnmeldung wird von dem Mitgliedstaat herausgegeben, in dem ein vom Produkt ausgehendes Risiko festgestellt wurde. Befindet sich die betroffene Ware bereits beim Verbraucher, wird eine Warnung der Öffentlichkeit, zum Beispiel in Form einer Pressemitteilung durch den Hersteller beziehungsweise Importeur oder die zuständige oberste Landesbehörde veranlasst. Über das Ergebnis von Rückrufaktionen werden die anderen Mitgliedstaaten in Folgemeldungen informiert.
Informationsmeldungen (Information Notification) beziehen sich auf Lebens- oder Futtermittel, von denen ein Risiko für die menschliche Gesundheit ausgeht, die sich jedoch noch nicht im Verkehr befinden. Informationsmeldungen beziehen sich meist auf Produkte, die an der EU-Außengrenze geprüft und abgewiesen wurden. Produkte, die Gegenstand einer Warnmeldung sind, wurden auch meist bereits vom Markt genommen.
Grenzzurückweisungen (GZ): Ein Risiko geht von einem Lebensmittel aus, das an einer der Außengrenzen der EU-überprüft wurde. Die betroffene Lieferung wird in das Herkunftsland zurückverbracht oder an Ort und Stelle vernichtet.
Als Nachricht (News) werden alle Meldungen bezeichnet, die Informationen zur Sicherheit von Lebens- oder Futtermitteln beinhalten.
Rechtlicher Hinweis
Das BVL übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der Informationen in diesen Tageslisten. Die Informationen werden so weiter verarbeitet, wie sie dem BVL über die EU-Kommission von der Kontaktstelle des jeweiligen Mitgliedstaats zur Verfügung gestellt werden.
