Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Das Krisenmanagement im BVL

Noroviren in Erdbeeren, EHEC auf Sprossen, erhöhte Dioxinwerte im Futtermittel – wenn von einem Lebensmittel, einem Futtermittel oder einem Verbraucherprodukt eine potentielle oder tatsächliche Gefahr für die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgeht, müssen die Behörden sofort handeln. Das betroffene Produkt muss identifiziert und schnellstmöglich vom Markt genommen werden.

Dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) kommt dabei eine koordinierende Funktion zu. Als Bundesoberbehörde unterstützt es das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie die einzelnen Länderbehörden bei ihrer Arbeit. Um diese Aufgabe schnell, effizient und zielgerichtet durchführen zu können, hat das BVL eine eigene Organisationsform geschaffen – das BVL-Krisenmanagement. Diese wird im Krisenleitfaden des BVL weiterführend/ ausführlich beschrieben. Innerhalb des BVLs wird unter Krisenmanagement nicht nur die Bewältigung von Krisen im eigentlichen Wortsinn verstanden, sondern auch Reaktionen auf eine Fülle von komplexen, nicht planbaren dynamischen (eskalierenden) Situationen, die mit der Abweichung vom regulären bzw. Routinebetrieb einhergehen. Ziel des Krisenmanagements ist es daher, grundsätzliche Vorkehrungen zu schaffen, um die genannten Situationen schnellstmöglich zu beherrschen, zu bewältigen und wieder in den Routinebetrieb zurückkehren zu können. Je nach Schwere und Ausmaß des Geschehens wird im Krisenmanagement des BVL zwischen einem Ereignis und einer Krise unterschieden. Dadurch wird den handelnden Akteuren ein schrittweises bzw. auch abgestuftes Vorgehen ermöglicht. Bei einer Krise sind in der Regel mehr Menschen betroffen und die möglichen Krankheitsverläufe sind schwerer als bei einem Ereignis.

Ereignis

Zur Bewältigung eines Ereignisses wird im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ein Ereigniskernteam (EKT) als außerordentlicher und zeitlich begrenzter Arbeitsstab gebildet.

Zur Unterstützung des EKT wird im BVL das Lagezentrum aktiviert. Es hat die Aufgabe, alle relevanten Informationen strukturiert zu sammeln, ggf. gezielt Daten bei den Ländern abzufragen, daraus regelmäßig einen aktuellen Lagebericht für das EKT zu erstellen und somit die Grundlage für weitere politische Entscheidungen zu schaffen.

Krise

Auch im Krisenfall sind das EKT und das Lagezentrum aktiv und setzen ihre Arbeit fort. Zusätzlich kommen weitere Gremien hinzu, deren Arbeitsweise in der „Bund-Länder-Vereinbarung zum Krisenmanagement“ beschrieben ist.
Das oberste Gremium im Krisenfall ist der Krisenrat, in welchem die für Lebensmittel- bzw. Futtermittelsicherheit zuständigen Amtschefs der Länderministerien unter Vorsitz des BMEL vertreten sind. Der Krisenrat legt die grundlegenden Vorgaben zur Bewältigung des Krisengeschehens fest und stimmt die öffentliche Krisenkommunikation auf politischer Ebene ab. Weiterhin kann der Krisenrat einen Krisenstab einberufen. Im Krisenstab kommen die Abteilungsleiter der zuständigen Bundes- und Länderministerien zusammen. Ihre Aufgabe ist es eine effiziente und wirksame Koordinierung aller am Krisengeschehen beteiligten Behörden sicherzustellen. Im Bedarfsfall kann der Krisenrat beschließen, dass eine länder- und behördenübergreifende Task Force „Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“ eingesetzt wird. Gleichzeitig mit der Einberufung der Task Force werden ihr Auftrag und ihre Zusammensetzung definiert. Einen Einblick in die Arbeit einer Task Force zeigt der BVL-Film zu lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen.

Die Koordination zwischen dem Krisenstab und der Task Force erfolgt über die Geschäftsstelle des Krisenstabs, die am BVL angesiedelt ist. Im Krisenfall ist die Geschäftsstelle des Krisenstabs Schnittstelle und Ansprechpartner für die Lagezentren anderer Bundesbehörden.

Tab. 1: Akteure und Organisationseinheiten der Krisenbewältigung auf Bundesebene.

OrganisationAufgabenMitglieder
Ereigniskernteam (EKT)
  • Koordinierung ggf. einzuleitender Maßnahmen
Außerordentlicher zeitlich begrenzter Arbeitsstab des BMEL (auch Pressestelle, Bürgerreferat, Leiter LZ, ggf. Experten anderer Ressorts oder Behörden)
Lagezentrum (LZ)
  • Sammlung, Bündelung und Auswertung von Informationen aus EU und Ländern
  • Berichte an EKT liefern,
  • Besondere Aufbauorganisation (BAO)
Expertenteam des BVL
Task Force „Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“
  • Krisenbewältigungsstrategie, Ursachenermittlung
  • Unterstützung LZ
Vertreterinnen und Vertreter der Länder, des BVL, BfR und, sofern erforderlich aus Expertinnen und Experten anderer Bundesbehörden (z. B. Robert Koch-Institut)
Zusammensetzung variiert nach Aufgabe
Bund-Länder Krisenrat „Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“
  • Lageeinschätzung, Vorgaben zur Bewältigung der Krise
  • Öffentliche Krisenkommunikation auf politischer Ebene
Amtschefs (Staatssekretäre)
Länder/Bund
Vorsitz Krisenstab
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
  • Risikobewertung
  • Weiterleiten der Informationen an EKT und Lagezentrum
Experten des BfR
Bund-Länder Krisenstab
  • Zusammentragen der Erkenntnisse zum Krisengeschehen Sachstand/Lagebild erstellen
  • Strategien zur Krisenbewältigung entwickeln
  • Maßnahmen der Überwachungs-behörden: abstimmen
  • Abstimmung der Krisenkommunikation
Operatives Gremium aus Abteilungsleitern der Länder
Vorsitz BMEL
Geschäftsstelle Krisenstab
Geschäftsstelle Krisenstab (anlassbezogen!)
  • Koordination zwischen Krisenstab und Task Force
  • Kommunikation mit Lagezentren anderer Bundesbehörden
Expertenteam des BVL

Informationsfluss in einer Krise Informationsfluss in einer Krise Informationsfluss in einer Krise Quelle: Stefan Pigur / BVL

Sonderfall „Spezielle Produktsicherheit“

Mit dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 08. Dezember 2021 wurde dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) die Zuständigkeit für die Spezielle Produktsicherheit in den Bereichen kosmetische Mittel, Mittel zum Tätowieren sowie sonstige Bedarfsgegenstände (ausgenommen Lebensmittelbedarfsgegenstände) übertragen. Diese Aufgabe lag zuvor beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Um im Krisenfall sofort handlungsfähig zu sein, haben die beiden Ministerien eine Ressortvereinbarung geschlossen.

Das BMUV ist somit für das Krisenmanagement in den zuvor genannten Bereichen zuständig und wird gemäß der Ressortvereinbarung auf Grundlage der bereits oben beschriebenen „Bund-Länder-Vereinbarung zum Krisenmanagement“ agieren und länderübergreifende Krisen koordinieren. Darüber hinaus regelt die Ressortvereinbarung den Informationsaustausch zwischen dem BMEL und dem BMUV sollte ein Krisengeschehen Auswirkungen auf Zuständigkeitsbereiche des BMEL haben.

Aus der Mediathek

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Immer wieder verursachen Lebensmittel Krankheitsausbrüche, bei denen viele Menschen betroffen sind. Im Fall einer Lebensmittelkrise kommt im BVL eine Task Force aus Bund und Ländern zusammen, um den Ausbruch schnell zu bekämpfen. Unser Film zeigt, wie das genau abläuft.

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