Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Daten zum Acrylamidgehalt in Lebensmitteln
(2013 - 2015)

Die gemäß der Monitoring-Empfehlung 2010/307/EU von der amtlichen Lebensmittelüberwachung in Deutschland erhobenen Analysendaten zum Acrylamidgehalt in Lebensmitteln werden regelmäßig an das BVL übermittelt. Das BVL nimmt eine zentrale Datenauswertung vor und übermittelt die Daten an die EU-Kommission zur weiteren Beurteilung bzw. Beratung. Eine Zusammenstellung von statistischen Kenndaten zum Auftreten von Acrylamid in Lebensmitteln sowie eine zusammenfassende Darstellung der in Deutschland gewonnenen Erkenntnisse zur Implementierung der EU-Richtwert-Minimierungsstrategie gemäß den Kommissions-Empfehlungen Nr. 2013/647 bzw. K(2010) 9681 wurden hier veröffentlicht. Dem BVL liegen keine Hinweise auf Zweifel an der Richtigkeit dieser von den zuständigen Landesbehörden erhobenen Daten vor. Dennoch kann für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

Die statistische Auswertung über 1136 Acrylamid-Messdaten, die im Zeitraum zwischen Januar 2013 und Februar 2015 beim BVL eingegangen sind, enthält zusätzliche Angaben zu Anzahl und prozentualem Anteil von Überschreitungen der jeweils gültigen Acrylamid-Richtwerte gemäß der seit dem 08. November 2013 geltenden Empfehlung 2013/647/EU bzw. der bis November 2013 geltenden Empfehlung Nr. K (2010) 9681. Bei den auf Acrylamid getesteten Lebensmitteln waren alle in der Monitoring-Empfehlung Nr. 2010/307/EU spezifizierten Warengruppen vertreten.

Insgesamt ist festzustellen, dass im Zusammenhang mit der Einführung der Acrylamid-Richtwerte auf europäischer Ebene Anfang 2011 nur wenige Betriebskontrollergebnisse für deutsche Herstellerunternehmen aufgrund von Richtwertüberschreitungen vorliegen.

Die meisten Richtwertüberschreitungen waren in den Warengruppen Lebkuchen aus handwerklicher Herstellung sowie gegarten Pommes frites zu verzeichnen. Betroffen von Betriebskontrollen infolge von Acrylamid-Richtwertüberschreitungen waren demzufolge insbesondere Lebkuchen-Hersteller (ca. 8 % Überschreitungen) aus kleinbetrieblicher Produktion sowie Gastronomie-Betriebe zur Weiterverarbeitung bzw. Zubereitung von Pommes frites (ca. 5 % Richtwertüberschreitungen).

Bei industriell hergestellten Produkten wie Kartoffelsnackprodukten, Brot, Kekse/Cracker, Kaffee sowie Erzeugnissen zur Säuglings-und Kleinkindernährung waren keine oder nur vereinzelt Richtwertüberschreitungen zu verzeichnen. Diese geringe Überschreitungsrate der geltenden Acrylamid-Richtwerte ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die deutschen Betriebe seit Jahren ihre Herstellungsprozesse an die nationalen Signalwerte angepasst haben, die verglichen mit den derzeitigen nationalen Signalwerten niedriger waren. Im Rahmen des nationalen Signalwerte-Minimierungskonzepts wurden Minimierungsmaßnahen von der Industrie in Anlehnung an die Acrylamid-Toolbox (FDE) bereits frühzeitig in systematischer Weise angewandt und dadurch deutliche Minimierungserfolge erzielt. Daher resultiert die relativ geringe Anzahl von aktuellen Betriebskontrollen aufgrund von EU-Richtwert-Überschreitungen.