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Infektion mit EHEC

Das Bakterium Escherichia coli (E. coli) erfüllt im Darm des Menschen eine Reihe von wichtigen Aufgaben, wie dem Spalten von Nährstoffen und der Abwehr von Krankheitserregern. Doch außerhalb des Darmtraktes gelten sie als Indikator für Verunreinigungen von Trinkwasser und Lebensmitteln durch Fäkalien. Bei Menschen mit schwacher Immunabwehr wie Säuglingen und Senioren, können Escherichia coli-Bakterien Harnwegsinfektionen, chirurgische Wundinfektionen, Bauchfellentzündungen, Entzündungen der Gallenwege, Gehirnhautentzündungen, Lungenentzündungen und Sepsen auslösen.

Enterohämorrhagische E. coli (EHEC) stellen eine Sonderform dieses Kolibakteriums dar, denn EHEC können Giftstoffe produzieren, die eine akute Darmentzündung hervorrufen können, die bei 10–20 Prozent der Erkrankten einen schweren Verlauf mit blutigem Durchfall und krampfartigen Bauchschmerzen nehmen kann. EHEC-Bakterien werden auch als Shigatoxin produzierende E. coli (STEC) oder als Verotoxin produzierende E. coli (VTEC) bezeichnet.

Insbesondere bei Kindern kann eine Infektion mit EHEC das hämolytisch-urämische Syndrom (HUS) auslösen (5–10 Prozent der symptomatischen EHEC Infektionen), bei dem es zur Ausbildung einer hämolytischen Anämie, Thrombozytopenie und eines akuten Nierenversagens kommen kann.

Die Erkrankung kann zunächst auch ohne Symptome verlaufen, die Erreger werden unter Umständen über 1–3 Wochen ausgeschieden, ohne dass der Erkrankte etwas bemerkt. Während dieser Zeit können bei unzureichender Hygiene andere Menschen angesteckt werden.

EHEC treten vor allem im Darm von Wiederkäuern (Rinder, Schafe und Ziegen) und Wildwiederkäuern (Dam-, Reh-,Rot- und Sikawild) auf, ohne dass die Tiere erkranken, und werden über den Kot ausgeschieden Vorsicht ist also bei unzureichend gegartem Rindfleisch, Hackfleisch, Rohmilch und Rohmilchprodukten (Käse) und Rohwurst) geboten. Bei der Ansteckung des Menschen mit EHEC spielt neben kontaminierten Lebensmitteln und Wasser insbesondere bei Kindern auch der direkte Kontakt zu Wiederkäuern (Rind, Schaf oder Ziege) zum Beispiel in Streichelzoos eine bedeutende Rolle.

Bitte beachten Sie bei der Zubereitung von Speisen unsere Hinweise zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln.

Aktuelle Informationen zum EHEC-Ausbruch

Bestimmte Chargen von aus Ägypten stammenden Bockshornkleesamen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit für die EHEC O104:H4-Ausbrüche in Deutschland und Frankreich verantwortlich. Zu diesem Schluss kamen das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Robert Koch-Institut (RKI) in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 5. Juli 2011.

Grundlage für die Aufklärung waren epidemiologische Untersuchungen sowie die Rückverfolgung sowohl zum Exporteur als auch zu den Empfängern von Samenlieferungen auf den verschiedenen Ebenen der Warenkette durch eine eigens dafür gegründete deutsche EHEC-Task Force, die beim BVL angesiedelt war. In dieser haben Experten des BVL, des BfR, des RKI, der Bundesländer und der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA zusammengearbeitet.

Am 21. Juli haben BfR, BVL und RKI in einer weiteren gemeinsamen Pressemitteilung die am 10. Juni ausgesprochene Verzehrsempfehlung zu Sprossen und Keimlingen konkretisiert. Aus Ägypten importierte Bockshornkleesamen sowie deren Sprossen und Keimlinge sollen weiterhin nicht roh verzehrt werden. Sollten in Privathaushalten noch Bockshornkleesamen für Sprossen und Keimlinge vorhanden sein, die in den Jahren 2009 bis 2011 gekauft wurden, sollten Verbraucher diese im Restmüll entsorgen. Dies gilt auch für Samenmischungen, die Bockshornkleesamen enthalten. Unabhängig vom aktuellen EHEC-Ausbruch sollten Personen mit geschwächtem Immunsystem, Schwangere und Kinder auf den Verzehr roher Sprossen generell verzichten.

Die Überwachungsbehörden der Bundesländer hatten auf der Grundlage einer am 30. Juni 2011 erstellten Risikobewertung des BfR gegenüber den betroffenen Betrieben ein Verkehrsverbot für die betroffenen, von der Task Force identifizierten Lieferungen ägyptischen Bockshornklees einschließlich entsprechender Samenmischungen ausgesprochen und einen Rückruf der betroffenen Ware durchgeführt. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten legte die Europäische Kommission am 5. Juli 2011 fest, dass europaweit alle notwenigen Maßnahmen getroffen werden, damit die betroffenen Bockshornkleesamen gänzlich vom Markt genommen und danach vernichtet werden. Darüber hinaus beschloss die EU ein zeitweiliges, bis zum 31. Oktober 2011 begrenztes Importverbot von Bockshornkleesamen und einer Reihe weiterer Samen aus Ägypten, die zur Sprossenerzeugung verwendet werden können. (Press Release from 5 July 2011: E. coli outbreak: EU withdraws Egyptian seeds from the market and temporarily bans their import).

In einer Stellungnahme vom 26. Juli 2011 hat das BfR die Bedeutung von EHEC O104:H4 in Bockshornkleesamen, die zu anderen Lebensmitteln als Sprossen und Keimlingen weiterverarbeitet werden, bewertet.

Rückblick

Seit Anfang Mai waren dem Robert Koch-Institut (RKI) verstärkt Infektionen mit dem EHEC-Erreger gemeldet worden. Der letzte bekannte Erkrankungsbeginn bei einem Patienten mit EHEC O104-Nachweis war der 4. Juli. Wie das RKI in einer Pressemitteilung am 26. Juli 2011 mitteilt, ist unter Berücksichtigung der Inkubationszeit der EHEC-Ausbruch als beendet zu betrachten.

Der seit dem 5. Juni 2011 bestehende Verdacht, dass Sprossen-Produkte aus einem Gartenbaubetrieb in Niedersachsen den EHEC-Erreger verbreitet haben, hatte sich im Laufe der Ermittlungen verfestigt. Sowohl epidemiologische Studien des Robert Koch-Instituts als auch die Verfolgung von Lieferwegen durch eine beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angesiedelte Task Force wiesen auf Sprossen als Ursache des EHEC-Ausbruchs hin. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Robert Koch-Institut (RKI) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) empfahlen daher in einer gemeinsamen Erklärung am 10. Juni2011, bis auf weiteres Sprossen nicht roh zu verzehren. Aus Vorsorgegründen empfahl das BfR weiter, auch auf den Verzehr selbstgezogener roher Sprossen zu verzichten. Die zuvor ausgesprochenen Verzehrshinweise für Blattsalate, Salatgurken und Tomaten wurden aufgehoben.

Am 24. Juni 2011 wurde aus Frankreich über eine Häufung von EHEC/HUS-Fällen in der Nähe von Bordeaux berichtet. Die Rückverfolgung von Samenlieferungen durch eine daraufhin bei der EFSA eingerichtete europäische Task Force und der deutschen Behörden ergaben, dass der französische und deutsche Ausbruchsstamm mit hoher Wahrscheinlichkeit identisch sind und mit bestimmten Chargen von Bockshornkleesamen in Verbindung stehen. Nach Angaben der EFSA wurden diese Chargen aus Ägypten importiert.
Die EFSA gab am 29. Juni 2011 eine allgemeine Warnung heraus: Verbrauchern wurde darin dringend davon abgeraten, Sprossen selbst zu ziehen, und empfohlen, generell keine rohen Sprossen oder Keimlinge zu verzehren.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat am 30. Juni 2011 eine vorläufige Risikobewertung zu Sprossen und Sprossensamen im Zusammenhang mit EHEC O104:H4 vorgenommen und kommt darin zu dem Schluss, „dass zur Sprossenherstellung verwendete Bockshornkleesamen mit großer Wahrscheinlichkeit Ursache des Ausbruchs waren“.

Weitere Informationen zur Task Force.


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