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OPSON VI (2016/2017) – Haselnusserzeugnisse aus der Türkei, Georgien und Italien

Schwerpunkt der Operation OPSON VI

Haselnusserzeugnisse bildeten den Schwerpunkt der deutschen Kontrollen im Rahmen der weltweiten, von Europol und INTERPOL koordinierten Operation OPSON VI zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug.

Bildcollage mit ganzen Haselnüssen, Lagerhalle mit Säcken und Big-Bag-Containersäcken, geöffnete blaue Säcke mit gehackten Haselnüssen im Karton, grüne Fässer mit Haselnusspaste auf LKW-Ladefläche Food Fraud Opson6 Collage Quelle: Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz

Die Behörden der Lebensmittelüberwachung, der Zoll und das Bundeskriminalamt gingen dem Verdacht nach, dass Haselnusserzeugnisse aus der Türkei, Georgien und Italien durch den Zusatz von Erdnüssen, Cashewkernen oder Mandeln manipuliert worden seien. In drei Fällen konnten Manipulationen festgestellt werden. Die deutsche OPSON VI-Operation wurde durch das BVL koordiniert.

Mit der weltweiten Aktion OPSON gehen Europol und INTERPOL koordiniert gegen Lebensmittelbetrug vor. An der Operation OPSON VI (2016/2017) haben sich 61 Staaten beteiligt. Jeder Staat setzt bei der Operation eigene Schwerpunkte. Die auf die Aufdeckung von Betrug bei Haselnusserzeugnissen ausgerichtete deutsche Operation diente insbesondere auch dazu, die zwischenbehördliche Zusammenarbeit der für Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz zuständigen Behörden mit den Polizeibehörden und dem Zoll sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene aufzubauen und zu stärken. An OPSON VI waren die Lebensmittelüberwachungsbehörden aus Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen sowie der Zoll (unter anderem das Zollkriminalamt und die für das Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zuständige Direktion VI der Generalzolldirektion) und das Bundeskriminalamt beteiligt. Die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern nahmen als Beobachter teil.

Ergebnisse

Die Kontrollen umfassten insgesamt 545 Tonnen Ware. Bei 1.300 kg gerösteten gehackten Haselnüssen aus Georgien stellten die Untersuchungsämter eine Beimischung von Erdnüssen in Höhe von 8,2 % fest. Bei 500 kg Haselnusspaste aus Italien wurden Anteile von bis zu 44,9 % Cashewkerne nachgewiesen. Bei einer anderen Sendung Haselnusspaste aus Italien wurden 27,2 % Mandeln ermittelt. Aufgrund der Höhe der festgestellten Anteile ist in allen Fällen von einer absichtlichen Zugabe auszugehen. Gehackte Haselnüsse werden unter anderem als Rohware für die Herstellung von Backwaren verwendet. Haselnusspaste wird bei der Herstellung von Süßwaren, Brotaufstrichen oder Eis eingesetzt.

Insgesamt wurden 28 Hersteller von Haselnusserzeugnissen kontrolliert und 90 Erzeugnisse Dokumentenkontrollen beziehungsweise analytischen Untersuchungen unterzogen. An Grenzeingangsstellen wurden weitere 15 Erzeugnisse überprüft. Um relevante Sendungen aus den im Fokus der OPSON-Operation stehenden Drittstaaten zu identifizieren, arbeitete die amtliche Lebensmittelüberwachung eng mit dem Zoll zusammen. Darüber hinaus haben die Behörden der Lebensmittelüberwachung Abfragen in der Datenbank TRACES durchgeführt, welche Warenlieferungen in die EU erfasst.

Welche Maßnahmen wurden ergriffen?

Da im Falle der fehlenden Kennzeichnung der allergieauslösenden Erdnüsse und Schalenfrüchte auch eine unmittelbare Gesundheitsgefahr von den Erzeugnissen ausgeht, wurden die Waren aus dem Handel zurückgenommen. Außerdem hat das BVL als nationale Kontaktstelle Informationen zu den Fällen über die europäischen Meldesysteme RASFF (Lebensmittelsicherheit) und AAC-System (Lebensmittelbetrug) weitergeleitet. Im Fall der georgischen gehackten Haselnüsse haben die Behörden der Lebensmittelüberwachung den Sachverhalt an die Kriminalpolizei übergeben. Die Frage, wo die Manipulationen im Einzelnen vorgenommen wurden, ist noch offen und wird weiter verfolgt.

Phasen der Operation OPSON VI

Die OPSON-Operationen erfordern ein hohes Maß an Planungstiefe und Abstimmungsarbeit zwischen den Beteiligten. Sie gliedern sich in Planungs-, Vorbereitungs-, Durchführungs- und Auswertungsphase.

Phasen der Operation OPSON VI Food Fraud Opson6 - Phasen Quelle: BVL

Bei der Planungssitzung im Juni 2016 im BVL in Berlin wurde das Untersuchungsziel für die Operation OPSON VI erarbeitet. Die Beteiligten entschieden sich für Haselnusserzeugnisse als Schwerpunkt der OPSON-Operation, da konkrete Hinweise auf Manipulationen bei diesen Erzeugnissen über die globalen Behördennetzwerke vorlagen. Außerdem wurde die Entwicklung der Weltmarktpreise über die letzten Jahre analysiert und festgestellt, dass aufgrund des Preisniveaus für Haselnüsse und der Verarbeitungsformen (gehackt, gemahlen) das Potenzial für betrügerische Manipulationen durch Verwendung von Erdnüssen oder Schalenfrüchten an Stelle von Haselnüssen vorhanden ist. Selbst scheinbar geringe Preisunterschiede bei den Rohwaren werden für Fälscher zu einem Gewinn, wenn das Haselnusserzeugnis auch nur teilweise durch preiswertere Rohwaren ersetzt wird. Da dem Nachweis des Zusatzes von Erdnüssen, Cashewkernen oder Mandeln zu Haselnusserzeugnissen eine zentrale Bedeutung zukommt, wurde besonderes Augenmerk auf die Auswahl der Untersuchungsmethoden einschließlich der Festlegung der Verfahren zur Probenahme gelegt.

In der Vorbereitungsphase wurde der Ablauf der Operation detailliert ausgeplant und ein Ablaufschema erstellt.

Ablauf der Operation OPSON VI Food Fraud Opson6 - Ablauf Quelle: BVL

Dabei wurden die jeweiligen Aufgaben sowie die Kommunikationsabläufe genau festgelegt. In Rheinland-Pfalz und Thüringen wurden im Rahmen spezieller Auftaktveranstaltungen auch der Zoll und die Polizeibehörden in die Planungen der Aktivitäten eng eingebunden.
Die 6-wöchige Kernphase der Operation, in welcher die Warenkontrollen durchgeführt worden sind, fand von Anfang November bis Mitte Dezember 2016 statt. Die Kontrollen erfolgten auf zwei Ebenen: Zum einen bei der EU-Einfuhrabfertigung in Zusammenarbeit der Zollverwaltung mit der amtlichen Lebensmittelüberwachung und zum anderen lokal bei den Unternehmen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung.
Die Ergebnisse wurden von den beteiligten Ländern an das BVL übermittelt, vom BVL zusammengestellt und ausgewertet und anschließend vom Bundeskriminalamt, welches neben dem BVL eine der beiden nationalen Kontaktstellen für die OPSON-Operationen ist, an Europol für die Berücksichtigung im Bericht von Europol und INTERPOL zu OPSON VI übermittelt.

Fazit

Die Ergebnisse von OPSON VI zeigen, dass vernetzte Strukturen und innovative Lösungen bei der Behördenzusammenarbeit wichtige Elemente bei der Bekämpfung von Lebensmittelbetrug sind. Gemeinsam mit seinen Partnern wird das BVL sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene die Entwicklung von Instrumenten zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug vorantreiben.