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Nahrungsergänzungsmittel mit Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen einschließlich Natriumfluorid. Zu Nr. 2004-027-00

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 47 a des Lebensmittel-und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) über die Einfuhr und das Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln mit Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen einschließlich Natriumfluorid


Gemäß § 47 a LMBG in der Fassung der LMBG Bekanntmachung vom 9. September 1997 (BGBl. I S. 2296), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 13. Mai 2004 (BGBl. I S. 934) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bekannt gegeben:

Nahrungsergänzungsmittel mit Zusatz von Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen einschließlich Natriumfluorid mit einem Gehalt von bis zu 0,3 mg Fluorid, bezogen auf die empfohlene Tagesverzehrdosis, die im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt und rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden, dürfen in die Bundesrepublik Deutschland verbracht und hier in den Verkehr gebracht werden.

Auf der Verpackung ist an gut sichtbarer Stelle und deutlich lesbar folgender Hinweis anzubringen:

„Dieses Nahrungsergänzungsmittel enthält Fluorid. Personen, die fluoridiertes Speisesalz verwenden, sollen keine zusätzlichen fluoridhaltigen Nahrungsergänzungsmittel oder Arzneimittel einnehmen, um Überdosierungen zu vermeiden.“

Mit dieser Allgemeinverfügung wird nicht über die Zulässigkeit der Kennzeichnung des Produktes entschieden.

Im Übrigen findet hinsichtlich der Kenntlichmachung § 47 a Abs. 4 LMBG Anwendung.

Bonn, den 18. August 2004
101-215-2854/32

Bundesamt für Verbraucherschutz

und Lebensmittelsicherheit

Dr. G r u g e l