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Nahrungsergänzungsmittel in Form von Kapseln mit Zusatz von L-Alanin (BVL 11/01/009)

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 54 LFGB über das Verbringen in die Bundesrepublik Deutschland und das Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels in Form von Kapseln mit Zusatz von L-Alanin (BVL 11/01/009) vom 07. April 2011

Gemäß § 54 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.Juli 2009 (BGBl. I S. 2205), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1934), wird im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bekannt gegeben:

Nahrungsergänzungsmittel mit Zusatz von L-Alanin, die in Österreich oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig hergestellt oder rechtmäßig in den Verkehr gebracht werden oder die aus einem Drittland stammen und sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum rechtmäßig im Verkehr befinden, dürfen in die Bundesrepublik Deutschland verbracht und hier in den Verkehr gebracht werden, sofern die Menge von 500 mg L-Alanin bezogen auf die tägliche Verzehrsempfehlung nicht überschritten wird.

Mit dieser Allgemeinverfügung wird nicht über die Zulässigkeit der Kennzeichnung des Produktes entschieden.

Im Übrigen findet hinsichtlich der Kenntlichmachung § 54 Abs. 4 LFGB Anwendung.

Berlin, den 07. April 2011
101-222-8140-3/2460

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Im Auftrag

gez.

Dr. Gerd Fricke
Abteilungsleiter