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Nahrungsergänzungsmittel mit Zusatz von Coenzym Q10 vom 12.02.2014 (BVL 14/01/002)

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung gemäß § 54 des Lebensmittel - und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) für das Verbringen in die Bundesrepublik Deutschland und das Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels mit Zusatz von Coenzym Q10 (BVL 14/01/002) vom 12. Februar 2014