Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Ziel der amtlichen Überwachung von Futtermitteln ist es, die Herstellung von qualitativ hochwertigen und gesundheitlich unbedenklichen Futtermitteln sicherzustellen. Die Überwachung durch die zuständigen Behörden der Bundesländer erstreckt sich von den Erzeugern / Herstellern über die Lagerhalter und die Händler bis zu den Landwirten, von den Rohstoffen bis zu den fertigen Futtermitteln.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wirkt bei der Koordinierung der amtlichen Futtermittelüberwachung zwischen den Bundesländern mit. Dazu werden vom BVL unter Beteiligung der Bundesländer, des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) mehrjährige ziel- und risikoorientierte nationale Kontrollprogramme im Futtermittelsektor ausgearbeitet.

Diese Programme sind Bestandteil des Mehrjährigen nationalen Kontrollplanes (MNKP) der Bundesrepublik Deutschland.

Futtermittelkontrollen der zuständigen Länderbehörden finden an zahlreichen Punkten der Futtermittelkette statt. Sie werden in landwirtschaftlichen Betrieben, bei Herstellern, Lagerhaltern, Transporteuren, Tierärzten sowie an den Grenzeingangsstellen durchgeführt. Dabei werden Rohstoffe, Einzelfuttermittel, Zusatzstoffe, Vormischungen und Mischfuttermittel für Lebensmittel liefernde Tiere aber auch Heimtierfuttermittel beprobt und analysiert.

Die Ergebnisse der amtlichen Futtermittelüberwachung werden durch das BVL jährlich zu einer bundesweiten Statistik zusammengefasst und ausgewertet und bilden die Grundlage für eine Risikoorientierung der nächsten Kontrollprogramme.

Zur Koordinierung einer bundesweit einheitlichen amtlichen Futtermittelüberwachung gehört ebenso die Ausarbeitung von Merkblättern und Leitfäden für die Zulassung bzw. Registrierung von Betrieben auf dem Futtermittelsektor. Das BVL wirkt an der Erarbeitung dieser Merkblätter bzw. Leitfäden mit und veröffentlicht sie auf der Homepage.

Außerdem veröffentlicht das BVL ein Verzeichnis der in Deutschland zugelassenen und/oder registrierten Futtermittelbetriebe.

Bestimmte Futtermittel, die in Drittländern hergestellt worden sind, dürfen nur über bestimmte Eingangsstellen oder Eingangsorte in das Hoheitsgebiet Deutschlands eingeführt werden. Vom BVL werden Verzeichnisse zu benannten Eingangsstellen oder Eingangsorten im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen im Bundesanzeiger bekannt gemacht bzw. sind Verweise hierzu auf der Homepage des BVL hier zu finden.

Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung bedürfen einer europäischen Zulassung, bevor sie in Verkehr gebracht, verarbeitet oder verwendet werden dürfen. Das BVL prüft und bewertet federführend in Zusammenarbeit mit dem BfR und dem Friedrich-Loeffler-Institut für Deutschland die Zulassungs-, Änderungs- und Reevaluierungsanträge für Futtermittelzusatzstoffe, die von Unternehmen aus allen Mitgliedstaaten bei der Europäischen Kommission eingereicht werden und stellt die Bewertungsergebnisse der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zur Verfügung. Zur Verbesserung der Transparenz und der Rechtssicherheit führt das BVL auf seiner Homepage eine konsolidierte Liste aller für die Tierernährung zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das BVL ist als Mitglied der Deutschen Delegation im Ständigen Ausschuss Nahrungsmittelkette und Tiergesundheit, Sektion Tierernährung der Europäischen Kommission vertreten. Das Bundesamt hat Gaststatus in der Normenkommission für Einzelfuttermittel im Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft, welche für die Erarbeitung der deutschen „Positivliste für Einzelfuttermittel“ verantwortlich zeichnet.

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