Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Für die Durchführung der Registrierung nach der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Januar 2005 mit Vorschriften über die Futtermittelhygiene (ABl. EU Nr. L 35 S. 1) hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Futtermittelhygiene ein bundeseinheitliches Format für ein Verzeichnis aller registrierten und zugelassenen Futtermittelbetriebe ausgearbeitet. Der Aufbau des Verzeichnisses erfolgte in Anlehnung an das im Anhang V Kapitel I der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 vorgegebene Muster.

Das Verzeichnis über die registrierten und/oder zugelassenen Futtermittelunternehmer wird gemäß § 25 Abs. 1 der Futtermittelverordnung vom BVL im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dazu werden die von den Ländern in einer zentralen Datenbank eingestellten Daten zu einem festgesetzten Zeitpunkt übermittelt. Darüber hinaus werden in der Veröffentlichung die Fundstellen für weitere, nicht im Verzeichnis aufgeführte Betriebe des Freistaates Bayern sowie des Landes Niedersachsen und der Hansestadt Bremen bekannt gegeben. Die Fundstelle zum Verzeichnis der Kommission gemäß Artikel 19 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 mit dem Teil der Verzeichnisse der Mitgliedstaaten, der die von den zuständigen Behörden gemäß Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 zugelassenen Betriebe enthält, ist ebenfalls in dieser Veröffentlichung des BVL angegeben.

Die zugelassenen und/oder registrierten Futtermittelbetriebe wurden vom BVL zuletzt am 26. September 2023 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht. Diese Bekanntmachung kann über die Suchfunktion des Bundesanzeigers, unter Eingabe der Bekanntmachungsnummer 23/01/006, des Veröffentlichungsdatums 26.09.2023 oder der eBAnz-Nummer BAnz AT 26.09.2023 B1 im amtlichen Teil aufgerufen werden.

Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger gibt immer nur die zu einem bestimmten Zeitpunkt in der zentralen Datenbank eingestellten Futtermittelbetriebe wieder. Tagaktuelle Informationen zum Registrierungs- oder Zulassungsstatus von Betrieben können nur bei den dafür zuständigen Behörden der Bundesländer erfragt werden.

In einer Übersicht finden Sie die Kontaktdaten der in den Bundesländern für die Durchführung der Registrierung zuständigen Überwachungsbehörden.