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Lebensmittel-Kontaktmaterialien

Was sind Lebensmittel-Kontaktmaterialien?

Lebensmittel können während der Herstellung (Ernte, Transport, Zubereitung, Lagerung), dem Handel (Verpackung) und dem Verbrauch (Endzubereitung, Anrichtung, Verzehr) mit Gegenständen in Berührung kommen, die aus unterschiedlichen Materialien bestehen können (Beispiele sind in der Bedarfsgegenstand-Begriffsbestimmung zu finden). Ein wichtiger Gegenstand ist dabei die Verpackung, die für viele Lebensmittel überhaupt erst die Abgabe an den Verbraucher ermöglicht, aber auch Schutz vor Verunreinigung oder Verderb (Schutz vor Keimen, Licht, Luft, mechanische Einwirkung) sein kann.

Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, müssen strenge gesetzliche Anforderungen erfüllen. Die wichtigste ist, dass von ihnen keine Gefahr für die Gesundheit ausgehen darf. Zum Zweck der Vorsorge ist es grundsätzlich verboten, dass überhaupt Stoffe aus den Gegenständen in die Lebensmittel übergehen dürfen. Hier gibt es allerdings Ausnahmen, wenn der Stoffübergang technologisch unvermeidbar ist, also die Gute Herstellungspraxis (GMP) eingehalten ist und

  • die Stoffe in diesem Mengen nicht gefährlich sind und
  • sie zu keiner unvertretbaren Veränderung des Lebensmittels führen und
  • keine geruchliche oder geschmackliche Veränderung bewirken.

Auch bei den neuen aktiven und intelligenten Verpackungsmaterialien für Lebensmittel gelten diese Anforderung. Allerdings ist hier - je nach Funktionsweise - ein Übergang in das Lebensmittel oder eine Veränderung des Lebensmittels erforderlich. Diese neuartigen Verpackungsmaterialien können etwa ermöglichen, dass der Frischegrad eines Lebensmittels an der Verpackung erkennbar ist oder sie ermöglichen eine längere Haltbarkeit der Lebensmittel.

Quelle: Verordnung (EG) 1935/2004, Stilisierte Darstellung von Glas und Gabel, Kennzeichnung für Lebensmittelverpackungen

Beim Kauf von Gegenständen, die Sie zur Verpackung oder sonstigen Kontakt mit Lebensmitteln verwenden wollen, sollten Sie auf die Angabe "für Lebensmittelkontakt" oder das nebenstehende Logo beziehungsweise die konkrete Zweckangabe achten. Die Angabe steht auf den Gegenständen oder auf deren Verpackung oder Etiketten. Nur wenn das nicht möglich ist, etwa weil die Fläche zu klein ist, kann die Information auch auf einer Anzeige, die sich in unmittelbarer Nähe der Gegenstände befindet und für den Käufer gut sichtbar ist, erfolgen. Auf Gegenständen, in denen bereits Lebensmittel verpackt sind, oder die offensichtlich für die Verwendung zum Lebensmittelkontakt bestimmt sind (Geschirr, Besteck), muss dieses Logo nicht angebracht sein.


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