Kennzeichnung kosmetischer Produkte
Verzeichnis der Bestandteile mit INCI-Bezeichnungen
Trotz sorgfältiger Prüfung der kosmetischen Mittel durch die Hersteller können nach deren Anwendung gesundheitliche Beeinträchtigungen wie allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten auftreten. Wer kosmetische Produkte verwendet, weiß meist, gegen welche Inhaltsstoffe er allergisch reagiert. Um solchen Reaktionen vorzubeugen, müssen die Inhaltsstoffe von kosmetischen Mitteln im Verzeichnis der Bestandteile angegeben werden. Die Kennzeichnung erfolgt mit Hilfe der internationalen "INCI-Bezeichnung" (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients). Wollen Sie wissen, welche Funktion ein Inhaltsstoff hat, so können Sie diesen in einer Suchmaschine von Haut.de suchen. Eine Liste der häufigsten in kosmetischen Mitteln verwendeten Stoffe mit ihren chemischen Bezeichnungen ist im Internet abrufbar: INCI-Liste. Der Verbraucher sollte im Falle einer bekannten Allergie den INCI-Namen des für ihn relevanten Allergens kennen und auf die Liste der Bestandteile achten, die auf jedem kosmetischen Mittel angegeben sein muss.
Kennzeichnung von Duftstoffen
- Stoffe zur Parfümierung (Riech- und Aromastoffe) müssen im Gegensatz zu den anderen Inhaltsstoffen nicht einzeln angegeben werden, sondern können unter dem Begriff Parfüm, Parfum oder Aroma zusammengefasst werden. Um Menschen zu schützen, die allergisch oder überempfindlich auf bestimmte Duftstoffe reagieren, ist die Pflicht zur Kennzeichnung im Jahr 2005 erweitert worden. Abweichend von der Regelung der zusammenfassenden Duftstoffkennzeichnung müssen 26 Duftstoffe einzeln gekennzeichnet werden. Darunter sind vor allem die Stoffe, die europaweit am häufigsten bei Menschen Allergien hervorrufen. Damit hat der Verbraucher die Möglichkeit, Produkte mit Stoffen, auf die er allergisch reagiert, zu meiden.
Eine Liste der kennzeichnungspflichtigen Duftstoffe finden Sie hier.
Angabe der Haltbarkeit bei kosmetischen Mitteln
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Kosmetische Mittel müssen ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen, wenn sie nicht länger als 30 Monate haltbar sind. Die EU-Kosmetik-Verordnung, die bis 2013 schrittweise gültig wird, sieht auch die Möglichkeit vor, statt dem Wortlaut "Mindestens haltbar bis" das abgebildete Symbol einer Eieruhr mit Angabe des Datums (Monat und Jahr oder Tag, Monat und Jahr) zu verwenden.
Für Produkte mit einer längeren Haltbarkeit gilt das nicht, sie müssen jedoch mit dem Symbol eines offenen Cremetiegels gekennzeichnet werden, das die Verwendungsdauer nach der Öffnung angibt: Das Symbol und die Angabe "12 M" sagen z. B. aus, dass dieses Produkt nach der Öffnung für die erste Anwendung auf eine Dauer der Verwendbarkeit nach dem Öffnen von 12 Monaten lang gefahrlos angewendet werden kann. Je nach Produkt variiert die Angabe des Zeitraums. Eine Haltbarkeit muss lediglich bei den Produkten nicht angegeben werden, die länger als 30 Monate haltbar sind und nicht geöffnet werden (Spraydosen) oder sofort vollständig verbraucht werden (Einmalpackungen).
Kosmetische Produkte sollen bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum bei richtiger Lagerung ihre ursprüngliche Funktion erfüllen und können in der Regel noch darüber hinaus ohne Gefahr verwendet werden, denn das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum.
Dass ein Produkt unbrauchbar geworden ist, lässt sich in vielen Fällen selbst überprüfen: Wenn sich beispielsweise die Bestandteile einer Creme oder eines Duschgels getrennt haben oder wenn der Inhalt nicht mehr gut riecht und optisch nicht einwandfrei aussieht, sollte das Produkt nicht mehr verwendet werden. Bei einigen Produkten kann der Verfall auch unmerklich eintreten. Die Angabe der Haltbarkeit nach dem Öffnen hilft dem Verbraucher, den Zeitraum der gesundheitlich unbedenklichen Anwendung eines bereits verwendeten Kosmetikums besser zu beurteilen.


