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Werbeversprechen - Wirkaussagen zu kosmetischen Produkten

In der Werbung oder auf dem Produkt dürfen keine Aussagen gemacht werden, die zur Irreführung des Verbrauchers führen können.

Zu den gesetzlich verbotenen Angaben gehören beispielsweise:

  • Angaben zu Wirkungen, die nicht hinreichend belegt sind
  • Erweckung des Eindrucks, dass ein Erfolg mit Sicherheit erwartet werden kann
  • Angaben von Bezeichnungen, Vorbildungen, Erfolgen oder ähnliches über Hersteller, Erfinder oder andere beteiligte Personen, die nicht der Wahrheit entsprechen
  • Falsche oder ungenaue Angaben über Herkunft, Inhalt, Herstellungsdatum u.a.

Es darf den Produkten ebenfalls keine vorrangig krankheitsbezogene Wirkung zugesprochen werden, da ein Produkt, das mit dem Ziel verabreicht wird, eine Krankheit zu lindern, kein kosmetisches Mittel ist.


© 2012 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit