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Prüfung von kosmetischen Mitteln

Kosmetische Mittel müssen in der Anwendung sicher sein. Dazu muss die Sicherheit von einem Experten geprüft werden. Werden besondere Wirkungen oder Verträglichkeiten angepriesen, so müssen diese in Prüfungen untersucht worden sein. Kosmetische Mittel werden kontinuierlich von den für die Überwachung zuständigen Behörden der Bundesländer untersucht. Dazu werden Proben aus dem Handel oder beim Hersteller entnommen, die Kennzeichnung überprüft und die Inhaltsstoffe analysiert. Zudem wird die Herstellungsweise bei Betriebsbesichtigungen geprüft und Unterlagen zur Herstellungspraxis und zur Sicherheit eingesehen.

Derzeit wird darauf hingewirkt, dass für die Prüfung kosmetischer Mittel keine Tierversuche mehr verwendet werden. Ein Verbot von Tierversuchen wird in mehreren Stufen umgesetzt:

  • Gemäß geltendem Tierschutzgesetz sind Tierversuche zur Entwicklung von Kosmetika grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur möglich, um konkrete Gesundheitsgefährdungen abzuwehren, wenn die notwendigen neuen Erkenntnisse nicht auf andere Weise erlangt werden können.
  • Nach dem 11. März 2009 dürfen keine kosmetischen Mittel mehr verkauft werden, die selbst oder deren Bestandteile im Tierversuch geprüft wurden. Tierversuche dürfen ab dann generell nicht mehr durchgeführt werden. Hiervon ausgenommen sind zunächst noch Produkte, bei denen die Tierversuche im Zusammenhang mit der Toxizität bei wiederholter Verabreichung, der Reproduktionstoxizität und der Toxikokinetik stehen.
  • Ab 11. März 2013 dürfen keinerlei Tierversuche zur Prüfung der kosmetischen Mittel mehr durchgeführt werden.

© 2012 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit