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Ansprechpartner für Verbraucher

Die Ansprechpartner für Fragen zu kosmetischen Produkten sind je nach Fragestellung unterschiedlich. Hier finden Sie einige Beispiele.

Ansprechpartner für Verbraucher bei Fragen zu kosmetischen Produkten
AnlassWer Ihnen weiterhelfen kann
Akute gesundheitliche Beeinträchtigungen, Vergiftungen, etc. Bei allergischen Reaktionen kontaktieren Sie bitte einen Hautarzt oder Allergologen. Im Vergiftungsfall einen Notarzt oder eine Klinik. Im Zweifel erhalten Sie telefonisch Informationen bei Giftinformationszentren. Nehmen Sie bei einem Arztbesuch am besten das entsprechende Produkt mit.
Unerwünschte Wirkungen

Bei der Vermutung, dass ein kosmetisches Mittel eine unerwünschte Wirkung bei Ihnen ausgelöst hat, sollten Sie diesen Verdacht durch Ihren Hautarzt oder Allergologen abklären lassen. Sinnvoll ist dabei, das betreffende Produkt zum Arztbesuch mit zu nehmen. Steht das entsprechende Produkt als Auslöser fest, kann der Arzt den Hersteller bitten, die darin enthaltenen Einzelsubstanzen in testfähigen Konzentrationen zur Verfügung zu stellen. 

Hersteller müssen die gemeldeten unerwünschten Wirkungen dokumentieren und Betroffenen dazu und zu Informationen über relevante Bestandteile Zugang gewähren. Kontaktadressen der Firmen finden sich auf den kosmetischen Produkten oder auf der Internetseite "Kontaktverzeichnis der europäischen Kosmetikhersteller".

Fragen zur Zusammensetzung von kosmetischen Produkten, Wirkungsweise, Handhabung, Entsorgung etc.Hier ist die kosmetische Industrie, d.h. der Hersteller oder ein Industrieverband, wie der IKW oder BDIH Ansprechpartner. In der Regel sind auf den Produkten Telefonnummern für solche Anfragen angegeben. Beratungen zu den Produkten erhalten Sie auch in den Verbraucherzentralen.
Fragen nach der gesundheitlichen Wirkung von bestimmten Inhaltsstoffen Bewertungen von Risiken im Zusammenhang mit kosmetischen Produkten und deren Inhaltsstoffen werden vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vorgenommen. In Zusammenarbeit mit einem Experten-Gremium, der Kommission für kosmetische Mittel des BfR (Kosmetik-Kommission) werden Substanzen hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Eigenschaften bewertet.
Beanstandungen von kosmetischen Mitteln hinsichtlich Zustand, Kennzeichnung oder sonstige Aufmachung oder BeschaffenheitVon den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes, wie z.B. den Gesundheitsämtern oder den Landesuntersuchungsämtern werden Ihre Beschwerden entgegengenommen und weitere Schritte veranlasst.

© 2012 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit