Für alle Bedarfsgegenstände – also Produkte, die mit Lebensmitteln oder dem Körper in Kontakt kommen wie Verpackungsmaterialien und Gegenstände zur Reinigung, Haushaltschemikalien, Kosmetika und Tätowierungsmitteln – sowie für Tabakwaren übernimmt das BVL die Koordination bestimmter Überwachungsaufgaben. Es informiert regelmäßig die Giftinformationszentralen über die Zusammensetzung von kosmetischen Mitteln und Mitteln zum Tätowieren. Darüber listet das BVL Schädlingsbekämpfungsmittel in einem Vollzugsverfahren.
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