Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Kennzeichnung von Kosmetik

Angabe aller Bestandteile auf der Verpackung

Ähnlich wie bei verpackten Lebensmitteln gibt es auch auf Kosmetikprodukten eine Art Zutatenliste: Alle Bestandteile müssen in schriftlicher Form angeben werden. So sollen Verbraucher überprüfen können, ob die Kosmetik kritische Stoffe enthält oder nicht. Die Kennzeichnung erfolgt nach einer internationalen Vereinbarung – genannt INCI (englisch: International Nomenclature of Cosmetic Ingredients, deutsch: Internationale Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe). Das Kosmetikrecht in der EU sieht vor, dass alle Bestandteile eines Deos oder einer Creme in einer bestimmten Reihenfolge aufgeführt werden müssen: Die Inhaltsstoffe werden nach ihrem Gewichtsanteil in abnehmender Reihenfolge aufgelistet. Je mehr von einer Substanz enthalten ist, desto weiter oben ist sie aufgeführt. Dies gilt für alle Inhaltsstoffe, die jeweils über ein Prozent des Inhalts ausmachen.

Bei Inhaltsstoffen, die in geringeren Mengen als ein Prozent enthalten sind, ist diese Reihenfolge nicht mehr vorgeschrieben. Für die Kennzeichnung von Duftstoffen gibt es besondere Regelungen (siehe unten).

Wollen Sie wissen, welche Funktion ein Inhaltsstoff hat, so können Sie diesen in der Suchmaschine von Haut.de suchen. Eine Liste der INCI-Bezeichnungen stellt die Europäische Kommission im Internet bereit: INCI-Liste. Der Verbraucher sollte im Falle einer bekannten Allergie den INCI-Namen des für ihn relevanten Allergens kennen. So kann er diese Bezeichnung mit der Liste der Inhaltsstoffe ("Ingredients") abgleichen und Kosmetik meiden, auf die er allergisch reagiert.

Kennzeichnung von Duftstoffen

Stoffe zur Parfümierung (Riech- und Aromastoffe) müssen im Gegensatz zu den anderen Inhaltsstoffen nicht einzeln angegeben werden, sondern können unter dem Begriff Parfüm oder Aroma zusammengefasst werden. Um auch hier Personen zu schützen, die allergisch oder überempfindlich auf bestimmte Duftstoffe reagieren, ist die Anzahl der deklarationspflichtigen Duftstoffe für kosmetische Mittel mit VO (EU) 2023/1545 vom 26. Juli 2023 deutlich erweitert worden. Zu den ursprünglich 26 allergieauslösenden Duftstoffen wurden 56 weitere ermittelt, die, wenn sie im Produkt in einer bestimmten Konzentration enthalten sind, auch einzeln angegeben werden müssen. Da Butylphenyl Methylpropional seit dem 01. März 2022 in kosmetischen Mitteln verboten ist, umfasst die aktuelle Liste 81 kennzeichnungspflichtige Duftstoffe.  

Es gilt ein Übergangszeitraum von drei Jahren (erstmalige Inverkehrbringung) bzw. fünf Jahren (Abverkauf) zur Anpassung an die neuen Beschränkungen für die Wirtschaftsteilnehmenden.

Die Liste der kennzeichnungspflichtigen Duftstoffe finden Sie hier.


Angabe der Haltbarkeit bei kosmetischen Mitteln

In der gesamten Europäischen Union muss Kosmetik ein Mindesthaltbarkeitsdatum tragen, wenn sie nicht länger als 30 Monate haltbar ist. Es gibt auch die Möglichkeit, statt dem Wortlaut "Mindestens haltbar bis" das abgebildete Symbol einer Eieruhr mit Angabe des Datums (Monat und Jahr oder Tag, Monat und Jahr) zu verwenden.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum sagt aus, dass bei richtiger Lagerung das Produkt seine ursprüngliche Beschaffenheit und Funktion noch besitzt. In der Regel kann auch noch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums das Produkt ohne Gefahr verwendet werden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum!

Für Kosmetik mit einer längeren Haltbarkeit als 30 Monate gilt das nicht. Hier muss das Symbol eines geöffneten Cremetiegels aufgedruckt werden, bei dem die Verwendungsdauer nach der Öffnung steht:
Das Symbol und die Angabe "12 M" sagen z. B. aus, dass dieses Produkt nach der Öffnung für die erste Anwendung noch 12 Monaten lang gefahrlos angewendet werden kann. Je nach Produkt variiert die Angabe des Zeitraums.

Produkte, die länger als 30 Monate haltbar sind und nicht geöffnet werden (Spraydosen) oder sofort vollständig verbraucht werden (Einmalpackungen), brauchen diese Kennzeichnung nicht. Bei dieser Art von Kennzeichnung handelt es sich um eine gesundheitsbezogene Verbrauchsfrist. Hier kann es helfen, sich das Datum der Öffnung auf dem Produkt zu vermerken.

Dass Kosmetik unbrauchbar geworden ist, lässt sich in vielen Fällen selbst überprüfen: Wenn sich beispielsweise die Bestandteile einer Creme oder eines Duschgels getrennt haben oder wenn der Inhalt nicht mehr gut riecht und optisch nicht einwandfrei ist, sollte das Mittel nicht mehr verwendet werden. Bei einigen Produkten kann der Verfall auch unmerklich eintreten.

Die Angabe der Haltbarkeit nach dem Öffnen hilft dem Verbraucher, den Zeitraum der gesundheitlich unbedenklichen Anwendung eines bereits verwendeten Kosmetikums besser zu beurteilen.


Angabe aller Bestandteile auf der Verpackung


In der nachfolgenden Grafik finden Sie alle Elemente, die auf dem Etikett vorhanden sein müssen. Durch Anklicken können Sie die Grafik vergrößern.

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