Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Prüfung und Überwachung von Kosmetik

Kosmetik muss in der Anwendung sicher sein. Die Sicherheit muss vor dem Verkauf von einschlägigen Experten geprüft werden. Zur dieser Prüfung gehören der Nachweis der angepriesenen Wirkungen oder Verträglichkeiten und die Prüfung der Haltbarkeit. Es liegt in der Verantwortung der Firmen, dies zu prüfen, bevor ein Kosmetikprodukt in den Verkehr gebracht wird.

Kosmetikprodukte, die in den Verkehr gebracht wurden, werden kontinuierlich stichprobenartig von den für die Überwachung zuständigen Behörden der jeweiligen Bundesländer untersucht. Dazu werden Proben aus dem Handel oder direkt beim Hersteller oder Importeur entnommen, die Kennzeichnung überprüft und die Inhaltsstoffe analysiert. Zudem wird die Herstellungsweise bei Betriebsbesichtigungen untersucht und Unterlagen zur guten Herstellungspraxis und zur Sicherheit eingesehen.

In der Europäischen Union (EU) darf seit 2013 keine Kosmetik mehr verkauft werden, die zum Zweck der Einhaltung der Vorschriften des EU-Kosmetikrechts selbst oder deren Bestandteile im Tierversuch geprüft wurden. Das Tierversuchsverbot für Kosmetik wurde schrittweise seit 1993 eingeführt. Stattdessen sind zunehmend Alternativmethoden zur Testung verfügbar. Eine Übersicht bieten die englischen Seiten der Europäischen Kommission. Die Einhaltung des Tierversuchsverbotes wird durch die Überwachungsbehörden überprüft.