Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Ansprechpartner für Verbraucher

Die Ansprechpartner für Fragen zu kosmetischen Mitteln sind je nach Fragestellung unterschiedlich. Hier finden Sie einige Beispiele.

Ansprechpartner für Verbraucher bei Fragen zu kosmetischen Mitteln
AnlassWer Ihnen weiterhelfen kann
Akute gesundheitliche Beeinträchtigungen, Vergiftungen, etc. Bei allergischen Reaktionen kontaktieren Sie bitte einen Hautarzt oder Allergologen, im Vergiftungsfall einen Notarzt oder eine Klinik. Im Zweifel erhalten Sie telefonisch Informationen bei Giftnotrufzentren. Nehmen Sie bei einem Arztbesuch am besten das entsprechende Produkt mit.
Unerwünschte WirkungenBei der Vermutung, dass ein Kosmetikprodukt eine unerwünschte Wirkung bei Ihnen ausgelöst hat, sollten Sie diesen Verdacht durch Ihren Hautarzt oder Allergologen abklären lassen. Sinnvoll ist dabei, das betreffende Produkt zum Arztbesuch mit zu nehmen. Steht ein Kosmetikprodukt als Auslöser fest, kann der Arzt den Hersteller bitten, die darin enthaltenen Einzelsubstanzen in testfähigen Konzentrationen zur Verfügung zu stellen.

Hersteller oder Importeure müssen die gemeldeten unerwünschten Wirkungen dokumentieren und Betroffenen dazu und zu Informationen über relevante Bestandteile Zugang gewähren.

Falls es sich um ernste unerwünschte Wirkungen handelt, besteht eine Meldepflicht an die zuständigen Behörden, wenn Hersteller, Importeure oder Händler von einer solchen Meldung erfahren. Weitere Informationen dazu gibt es auf den Seiten für Antragsteller und Unternehmen. Verbraucher oder Ärzte können die Meldung an die zuständige Behörde, den Hersteller oder Importeur oder auch an den Händler geben. Sofern Sie eine unerwünschte Wirkung festgestellt haben, können Sie das BVL durch Ausfüllen des Online-Formulars im Bundesportal oder der Checkliste informieren.
Fragen zur Zusammensetzung von Kosmetikprodukten, Wirkungsweise, Handhabung, Entsorgung etc.Hier ist die Kosmetikindustrie, d.h. der Hersteller oder ein Industrieverband, Ansprechpartner. In der Regel sind auf den Kosmetikprodukten Telefonnummern für solche Anfragen angegeben. Beratungen erhalten Sie oft auch in den Verbraucherzentralen.
Fragen nach der gesundheitlichen Wirkung von bestimmten Inhaltsstoffen Bewertungen von Risiken im Zusammenhang mit Kosmetikprodukten und deren Inhaltsstoffen werden vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vorgenommen. In Zusammenarbeit mit einem Experten-Gremium, der Kommission für kosmetische Mittel des BfR (Kosmetik-Kommission) werden Substanzen hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Eigenschaften bewertet.
Beanstandungen von kosmetischen Mitteln hinsichtlich Zustand, Kennzeichnung oder sonstiger Aufmachung oder BeschaffenheitVon den zuständigen Behörden des jeweiligen Bundeslandes, wie z.B. den Gesundheitsämtern oder den Landesuntersuchungsämtern werden Ihre Beschwerden entgegengenommen und weitere Schritte veranlasst.