Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Mindesthaltbarkeitsdatum

Auf den Behältnissen und der Verpackung kosmetischer Mittel muss das Datum, bis zu dem das kosmetische Mittel bei sachgemäßer Aufbewahrung seine ursprüngliche Funktion erfüllt, angegeben werden. Vor dem Datum selbst oder dem Hinweis auf die Stelle, an der es auf der Verpackung angegeben ist, muss das Sanduhr-Symbol oder die Wörter:„Mindestens haltbar bis“ stehen.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum wird eindeutig angegeben und setzt sich entweder aus dem Monat und dem Jahr oder dem Tag, dem Monat und dem Jahr in dieser Reihenfolge zusammen. Diese Angaben werden erforderlichenfalls durch die Angabe der Aufbewahrungsbedingungen ergänzt, die zur Gewährleistung der angegebenen Haltbarkeit erfüllt sein müssen.

Sanduhr-Symbol (gif, 12KB, nicht barrierefrei) ; Deutsch)

Haltbarkeit nach der Öffnung (PAO)

Für kosmetische Mittel mit einer Mindesthaltbarkeit von mehr als 30 Monaten ist die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht vorgeschrieben. Für solche Erzeugnisse wird angegeben, wie lange das Mittel nach dem Öffnen sicher ist und ohne Schaden für den Verbraucher verwendet werden kann (period after opening = PAO). Diese Information wird durch das Symbol des geöffneten Tiegels mit Angabe des Zeitraums in Monaten und/oder Jahren) angegeben. Das PAO-Symbol muss bei Produkten von einer Haltbarkeit über 30 Monaten nicht angegeben werden, wenn das Konzept der Haltbarkeit nach dem Öffnen nicht relevant ist. Dies trifft bei Einmalpackungen oder bei Verpackungen, die nicht geöffnet werden (Sprays, versiegelte Gefäße) zu oder bei Produkten, bei denen kein Verderb eintritt. Weitere Informationen sowie das Logo finden Sie auf den Seiten der Europäischen Kommission.

Tiegel-Symbol (gif, 12KB, nicht barrierefrei) ; Deutsch)