Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Wer macht was?

Viele Behörden auf Bundes- und Landesebene und Einrichtungen der EU arbeiten bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und bei der Überwachung zusammen.

Pflanzenschutzmittelwirkstoffe

Die Wirkstoffe von Pflanzenschutzmitteln werden in der EU in einem Gemeinschaftsverfahren bewertet. Nach gemeinsamen Beratungen, an denen die EU-Pflanzenschutzbehörden und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beteiligt sind, entscheidet die Europäische Kommission darüber, ob ein Wirkstoff zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt wird. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) koordiniert die Mitarbeit Deutschlands in diesem Programm und setzt die Entscheidungen um.

Festsetzung von Höchstgehalten für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe

Für die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln werden EU-weite Maximalwerte („Höchstgehalte“) festgesetzt. An diesem Verfahren sind die Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission und die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA beteiligt. In Deutschland ist das BVL die federführende Stelle, das Bundesinstitut für Risikobewertung wirkt als Bewertungsbehörde mit.

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Pflanzenschutzmittel, so wie sie auf den Markt gebracht werden, benötigen eine nationale Zulassung. Zulassungsstelle in Deutschland ist das BVL. Es arbeitet dabei mit drei Bewertungsbehörden zusammen: dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Julius Kühn-Institut und dem Umweltbundesamt.

Pflanzenschutzberatung

Die Dienststellen des amtlichen Pflanzenschutzdienstes in den Bundesländern haben unter anderem die Aufgabe, auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes zu beraten und zu schulen.

Kontrollen im Pflanzenschutz (Inverkehrbringen und Anwendung)

Zuständig für die Verkehrs- und Anwendungskontrollen sind die Behörden der Bundesländer. Sie führen die Kontrollen durch und ahnden Verstöße. Die Bundesländer melden die Ergebnisse der Kontrollen an das BVL, das die Daten zu Jahresberichten zusammenführt. Als Service für die Überwachung stellt das BVL ein Labor zur Untersuchung von Pflanzenschutzmittelproben zur Verfügung. Ein Bund-Länder-Ausschuss, die "Arbeitsgemeinschaft Pflanzenschutzmittelkontrolle" koordiniert das Pflanzenschutz-Kontrollprogramm.

Überwachung der im Internet gehandelten Pflanzenschutzmittel

Die im BVL angesiedelte Zentralstelle „Online-Überwachung Pflanzenschutz“ (ZOPf) recherchiert im Internet angebotene Pflanzenschutzmittel und prüft ihre Rechtskonformität. Bei Verstößen gegen die Vorschriften des Pflanzenschutzrechts, werden die Rechercheergebnisse an die zuständigen Behörden in den Bundesländern, beziehungsweise an die Kontaktstellen anderer EU-Mitgliedstaaten weitergeleitet. Diese entscheiden dann über Maßnahmen vor Ort.

Rückstandskontrollen

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln werden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung und des Lebensmittelmonitorings kontrolliert.

Überwachung von Grund- und Oberflächenwasser

Das Grundwasser wird regelmäßig durch Länderbehörden auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln überprüft. Die Befunde werden durch die Bund-Länderarbeitsgruppe Wasser (LAWA) gesammelt und an das Umweltbundesamt gemeldet. Die Oberflächengewässer der Bundesrepublik Deutschland werden im Rahmen internationaler und nationaler Überwachungsprogramme regelmäßig auf Schadstoffe beprobt, darunter auch Pflanzenschutzmittel. Durchgeführt werden die Messprogramme in den Bundesländern und durch Flussgebietskommissionen.

Das Umweltbundesamt informiert über den Schutz des Grundwassers und von Fließgewässern.

Vergiftungen durch Pflanzenschutzmittel

Nach dem Chemikaliengesetz ist jeder Arzt verpflichtet, Erkrankungen oder Verdachtsfälle von Vergiftungen durch bestimmte Stoffe an die Dokumentations- und Bewertungsstelle für Vergiftungen im Bundesinstitut für Risikobewertung zu berichten. Unter diese Meldepflicht fallen auch Pflanzenschutzmittel. Darüber hinaus geben die Giftinformationszentralen und die Berufsgenossenschaften bestimmte Daten an die Dokumentationsstelle weiter, die die Meldungen systematisch aufarbeitet und jährliche Berichte erstellt.

Haus- und Wildtiervergiftungen

Vergiftungen von Haus- und Wildtieren werden von den Behörden vor Ort bearbeitet. Je nachdem, ob die Pflanzenschutzmittel regulär angewendet oder für vorsätzliche Vergiftungen missbraucht wurden, sind damit Pflanzenschutzämter oder Polizei befasst. Das BVL sammelt Meldungen über Pflanzenschutzmittelvergiftungen bei Wirbeltieren und wertet sie aus. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Haus- und Wildtiervergiftungen.

Bienenvergiftungen

Aufgrund eines gesetzlichen Auftrages ist beim Julius Kühn-Institut eine zentrale Bienenuntersuchungsstelle eingerichtet. Bei vermuteten Vergiftungen durch Pflanzenschutzmittel werden dort Bienen- und Pflanzenproben untersucht.