Navigation und Service

Informationen über zugelassene Pflanzenschutzmittel

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bietet Informationen über zugelassene Pflanzenschutzmittel in verschiedenen Formaten an. Die nachfolgend beschriebenen Verzeichnisse und Listen sind in der rechten Spalte abrufbar.

Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis

Das Pflanzenschutzmittel-Verzeichnis enthält die zugelassenen Mittel mit Informationen über Einstufung und Kennzeichnung, Auflagen und Anwendungsbestimmungen sowie ausführlichen Angaben zur Anwendung der Mittel. Es erscheint in jährlicher Neuauflage in gedruckter Form und als pdf-download.

Online-Datenbank

Diese kostenfreie Datenbank enthält die zugelassenen Pflanzenschutzmittel in recherchierbarer Form. Die Daten werden monatlich aktualisiert.

Übersichtsliste

Vierteljährlich erstellt das BVL eine tabellarische Übersicht. Neben den zugelassenen Mitteln ist darin auch eine Liste beendeter Zulassungen mit Angaben zur Aufbrauchfrist enthalten.

Auswahl für den ökologischen Landbau

Ebenfalls vierteljährlich erstellt das BVL eine Übersicht über zugelassene Pflanzenschutzmittel, die im ökologischen Landbau anwendbar sind. Grundlage für die Auswahl ist die Verordnung (EG) Nr. 834/2007.

Zulassungsdaten im Datenbankformat

Die Daten, die die Grundlage für die online-Datenbank bilden, sind auch in einem Datenbankformat beim BVL erhältlich. Die Nutzung erfordert besondere Kenntnisse und entsprechende Software für Datenbanken.

Weitere Informationen zu Pflanzenschutzmitteln

Über aktuelle Entscheidungen im Zulassungsverfahren informiert das BVL gesondert: Widerrufe von Zulassungen, Verlängerungen von Zulassungen und die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bei Gefahr im Verzug.

Wirkstoffe in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln nach Kulturen

Um einen schnellen Überblick zu ermöglichen, welche Wirkstoffe in zugelassenen Mitteln für einzelne Kulturen vorkommen, stellt das BVL vierteljährlich eine entsprechende Liste in Form einer xls-Tabelle zur Verfügung.

Einzelfallgenehmigungen nach § 18b PflSchG

Unter bestimmten Voraussetzungen können die zuständigen Behörden der Bundesländer Einzelfallgenehmigungen für die Anwendung zugelassener Pflanzenschutzmittel in weiteren Anwendungsgebieten erteilen. Aus den Rückmeldungen der Bundesländer an das BVL erstellt das BVL eine kurze Übersicht der aktuellen Genehmigungen.

Pflanzenstärkungsmittel und Zusatzstoffe

Pflanzenstärkungsmittel und Zusatzstoffe unterliegen einem Listungsverfahren. Gelistete Mittel erscheinen in separaten Verzeichnissen.


© 2012 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit