Zulassungsberichte
Das BVL veröffentlicht ab Juli 2009 Zulassungs- und Genehmigungsberichte aus den Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel.
Die Berichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen.
Nach der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels kann der Zulassungsinhaber beantragen, die Zulassung auf zusätzliche Anwendungsgebiete zu erweitern. Des weiteren können der Zulassungsinhaber oder andere Antragsteller beantragen, die Anwendung eines zugelassenen Mittels in so genannten Lückenindikationen zu genehmigen. In diesen Fällen erstellt das BVL dann einen ergänzenden Zulassungsbericht bzw. einen Genehmigungsbericht.
Zu den Zulassungs- und Genehmigungsberichten gehören vier Anlagen:
Anlage 1: Bewertungsbericht des BVL
Anlage 2: Bewertungsbericht des Julius Kühn-Instituts (JKI)
Anlage 3: Bewertungsbericht des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR)
Anlage 4: Bewertungsbericht des Umweltbundesamtes (UBA)
Die Dokumente auf dieser Seite umfassen den Zulassungs- bzw. Genehmigungsbericht und, sofern vorhanden, die Anlage 1, also den Bewertungsbericht des BVL. Die Bewertungsberichte von JKI, BfR und UBA sollen künftig auf den Internetseiten dieser Behörden verfügbar gemacht werden. Bis dahin sind sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes bei den jeweiligen Behörden oder beim BVL gegen Gebühr erhältlich.
Einige Berichte enthalten Schwärzungen. Diese betreffen Angaben zur Zusammensetzung der Mittel. Die Schwärzungen sind erforderlich, da die Zusammensetzung eines Pflanzenschutzmittels ein Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnis des jeweiligen Zulassungsinhabers darstellt.
