Sachverständigenausschuss und Fachbeiräte
Das Pflanzenschutzgesetz schreibt vor, dass das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor jeder Zulassungsentscheidung über ein Pflanzenschutzmittel einen Sachverständigenausschuss aus unabhängigen Fachleuten anzuhören ist. Die Mitglieder dieses Ausschusses werden vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz berufen.
Daneben zieht das BVL in drei Themenbereichen des Pflanzenschutzes externen Sachverstand hinzu. Dies geschieht in Form der Fachbeiräte "Naturhaushalt", "Nachhaltiger Pflanzenbau" und "Verbraucherschutz".
