Pflanzenstärkungsmittel
- Definition
- Vorschriften für den Verkehr mit Pflanzenstärkungsmitteln
- Informationen über gelistete Pflanzenstärkungsmittel
- Das Listungsverfahren
Definition
Das Pflanzenschutzgesetz (§ 2 Nr. 10) versteht unter Pflanzenstärkungsmitteln die folgenden drei Produktgruppen:
- Stoffe, die ausschließlich zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von Pflanzen bestimmt sind
- Stoffe, die Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen schützen sollen
- Stoffe zur Anwendung an abgeschnittenen Zierpflanzen
Produkte der zweiten Gruppe sind z. B. Mittel zur Verminderung der Wasserverdunstung oder Frostschutzmittel. Produkte der dritten Gruppe sind die so genannten Frischhaltemittel für Schnittblumen. Ein Mittel kann nicht zugleich Pflanzenschutzmittel und Pflanzenstärkungsmittel sein. Sobald ein Mittel eine direkte Wirkung auf Schadorganismen oder Krankheitserreger hat, handelt es sich um ein Pflanzenschutzmittel. Mittel, bei denen nicht die Stärkung der Widerstandskraft, sondern die Anregung des Wachstums von Pflanzen im Vordergrund steht, sind als Pflanzenhilfsmittel oder Bodenhilfsstoffe einzuordnen. Diese Produktgruppen unterliegen dem Düngelmittelrecht.
Vorschriften für den Verkehr mit Pflanzenstärkungsmitteln
Pflanzenstärkungsmittel dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Die Mittel dürfen bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine schädlichen Auswirkungen haben, insbesondere nicht auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und den Naturhaushalt.
- Sie müssen in eine Liste des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) aufgenommen sein.
- Sie müssen entsprechend den Vorschriften des Pflanzenschutzgesetzes gekennzeichnet sein. Unter Umständen kann das Gefahrstoffrecht zusätzliche Kennzeichnungen verlangen.
Informationen über gelistete Pflanzenstärkungsmittel
Die Listung von Pflanzenstärkungsmitteln wird vom BVL im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Eine monatlich aktualisierte Gesamtliste ist hier im Internet abrufbar.
Darüber hinaus stellt das Julius Kühn-Institut (JKI) eine Pflanzenstärkungsmittel-Datenbank zur Verfügung, in der der aktuelle Stand der Forschung und der Umfang der Kenntnisse über die am Markt vorhandenen Mittel dokumentiert sind. Das Datenmaterial wurde sowohl aus Literaturrecherchen als auch aus Versuchsergebnissen verschiedener Versuchsansteller (Anbauverbände des ökologischen Landbaus, Forschungseinrichtungen, amtlicher Pflanzenschutzdienst, eigene Untersuchungen) gesammelt und zusammenfassend dargestellt.
Hinweis: Das BVL führt die amtliche Liste, die monatlich aktualisiert wird. Unter Umständen ergeben sich dadurch Unterschiede zur Datenbank des JKI.
Das Listungsverfahren
Anträge auf Listung sind beim BVL zu stellen.
Ansprechpartnerin im BVL
Dr. Alexandra Makulla
Abteilung 2 (Pflanzenschutzmittel)
Telefon: 0531 299-3409
Telefax: 0531 299-3002
E-Mail: 200@bvl.bund.de
