Pflanzenschutz-Kontrollprogramm
- Ziel des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms
- Durchführung
- Fortschreibung des Handbuchs
- Gesetzliche Grundlagen
Das Pflanzenschutzrecht enthält umfangreiche Bestimmungen zum Verkehr und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, deren Einhaltung von den Bundesländern genau überwacht wird. Um die Effizienz dieser Kontrollen zu erhöhen, haben die Länder beschlossen, ihre Überwachungsprogramme untereinander abzustimmen und künftig nach einheitlichen Standards zu arbeiten. Deshalb wurde unter der Geschäftsführung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Expertengruppe mit Fachleuten der Länder gegründet, die Empfehlungen für solche Standards in Form eines Handbuchs ausarbeitet und das Kontrollprogramm koordiniert. Das Handbuch Pflanzenschutz-Kontrollprogramm beinhaltet Informationen über die verschiedenen Rechtsgrundlagen und Kontrollbereiche, Vorgaben zu den einzelnen Prüftatbeständen, Aussagen zum Kontrollumfang und Hinweise zur Berichterstattung. Es ist gewissermaßen ein Wegweiser zur praktischen bundeseinheitlichen Durchführung der Kontrollen. Das Programm ist in einer Broschüre beschrieben, die rechts abrufbar ist (Weitere Informationen: Beschreibung).
Ziel des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms
Vorrangiges Ziel der Behörden ist die Einhaltung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften beim Inverkehrbringen und bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenschutzgeräten. Verstöße werden verfolgt und nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht geahndet. Aus den Ergebnissen des Kontrollprogramms werden zudem Rückschlüsse auf zukünftige Schwerpunkte bei Aufklärung und Beratung gezogen und ermittelt, ob die bestehende Rechtsgrundlagen angepasst werden müssen.
Durchführung
Das Programm wird von den zuständigen Landesbehörden als Teil der fachrechtsbezogenen Kontrollaufgaben durchgeführt. Es werden vor allem solche Kontrollbereiche einbezogen, die im Hinblick auf den gesundheitlichen Verbraucherschutz und den Schutz des Naturhaushaltes als besonders risikobehaftet angesehen werden. Die Ergebnisse der Länderkontrollen werden an das BVL weitergeleitet, wo das Material ausgewertet und zu einem Bericht zusammengefasst wird. Die Ergebnisse werden auch an die EG weitergegeben. Die bisher erschienenen Jahresberichte sind rechts abrufbar.
Fortschreibung des Handbuchs
Das Handbuch wird im Rahmen der Expertengruppe in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und den aktuellen Entwicklungen angepasst. Anregungen und Verbesserungsvorschläge werden vom BVL gesammelt und in der Expertengruppe aufgenommen. Die jeweils aktuelle Version des Handbuchs ist rechts abrufbar.
Gesetzliche Grundlagen
In den Ländern obliegt nach § 34 des Pflanzenschutzgesetzes die Durchführung dieses Gesetzes einschließlich der Überwachung der Einhaltung seiner Vorschriften den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Seitens des Bundes wirkt gemäß § 33a des Pflanzenschutzgesetzes das BVL an der Überwachung von Pflanzenschutzmitteln mit.

