Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Antrag auf Zulassung und Ausweitung auf geringfügige Verwendungen

Dieser Abschnitt gilt für

  • Anträge auf zonale Zulassung eines Pflanzenschutzmittels (Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009)
  • Anträge auf gegenseitige Anerkennung (Artikel 40)
  • Anträge auf Erneuerung der Zulassung (Artikel 43)
  • Ergänzungsanträge zu den Anträgen nach Artikel 29 und Artikel 40
  • Anträge auf Ausweitung einer Zulassung auf geringfügige Verwendung (Artikel 51)

Antragstellung

Anträge setzen sich zusammen aus dem Antragsformular und den Anlagen. Das Antragsformular ist in elektronischer Form über das Antragstellerportal des BVL einzureichen. Informationen zur Registrierung und den Link zum Portal finden Sie in der Rubrik „Elektronische Antragstellung“. Für Grundanträge ist das Formular „Antrag auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels“ zu verwenden. Für die Beantragung zusätzlicher Anwendungen zu einem Pflanzenschutzmittel und für die Ausweitung auf geringfügige Verwendung ist das Formular „Antrag auf Erweiterung einer Zulassung“ zu verwenden.

Die Anlagen zum Antrag sind auf CD-ROM oder DVD in Form von CADDY-Dossiers einzureichen (ein Exemplar). Informationen zur Erstellung der CADDY-Dossiers sind unten abrufbar. Antragsteller, die keine Möglichkeit zur Erstellung von CADDY-Dossiers haben, können beim BVL die Einreichung der Unterlagen in Papierform beantragen.

Seit dem 1. Januar 2016 sind für Zulassungsanträge und Anträge auf Erweiterung oder Erneuerung der Zulassung, für die die Datenanforderungen nach Verordnung (EU) Nr. 284/2013 gelten, überarbeitete Vorlagen des draft Registration Reports zu verwenden. Diese Vorlagen stehen in der folgenden Tabelle „Formulare und Muster“ zur Verfügung.

Ausführliche Hinweise zur Antragstellung und zur Zusammenstellung der Antragsunterlagen finden Sie unten unter „Links und Dokumente“. Dort steht auch die „Checkliste für Antragsteller“ mit Hinweisen zur Vermeidung häufig auftretender Fehler bei der Antragstellung.

Hinweis

Antragstellern wird empfohlen, vor der Einreichung eines Antrags ein Vorgespräch mit dem BVL zu führen. Das gilt insbesondere, wenn das BVL als zonaler Berichterstatter fungieren soll. Darüber hinaus sollte spätestens 6 Monate vor der geplanten Antragstellung beim BVL und bei den jeweils zuständigen Behörden der weiteren beteiligten Mitgliedstaaten das ausgefüllte Formular „Form to notify intended zonal applications“ eingereicht werden.

Formulare und Muster

Für einige der beizufügenden Anlagen werden in der folgenden Tabelle Muster bereitgestellt.

Form to notify intended zonal applications under Regulation (EC) No 1107/2009doc
Vorlagen („Templates“) des draft Registration Reports im *.docx-Formatzip
Muster der Einverständniserklärung zur Verwendung von Unterlagen und zur Einreichung von Anträgen nach Art. 51pdfrtf
Muster der Referenzliste zur Nachlieferung von Unterlagen und zur Einreichung von Anträgen nach Art. 51pdfdocx


Antrag auf Zulassung in Notfallsituationen (Artikel 53)

Für die Antragstellung wird hier ein Formular bereitgestellt. Seit dem 1. Juni 2016 werden die Antragsteller gebeten, zusätzlich vor der Einreichung der Antragsunterlagen beim BVL den Antrag auf Notfallzulassung auch in die ESFC-Datenbank (E-Submission Food Chain platform) der EU-Kommission einzugeben. Dazu findet sich in der untenstehenden Tabelle ein Link zu der Datenbank sowie zu einem Benutzerleitfaden der ESFC.

Das BVL verbindet Zulassungen gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 regelmäßig mit der Auflage, nach dem Ende des Zulassungszeitraumes über die tatsächlich aufgetretene Befallssituation und die in Verkehr gebrachte bzw. angewendete Mittelmenge sowie die räumlichen Anwendungsschwerpunkte zu berichten. Zur Berichterstattung wird hier ein Formular bereitgestellt.

Antrag auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels für eine
Notfallsituation
pdfdoc
ESFC-Datenbank - ZugangLink
ESFC-Datenbank - Einführung und AnleitungLink
ESFC-Datenbank - Leitfaden für AntragstellerLink
Bericht über die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels, das für eine Notfallsituation zugelassen wurdedoc
Guidance Dokument der EU-Kommission zu Notfallzulassungen nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009Link


Änderung in der Produktion des technischen Wirkstoffs

Antrag auf Änderung in der Produktion des technischen Wirkstoffspdfrtf