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Angabe der Aufwandmenge für Saat- und Pflanzgutbehandlungsmittel sowie maximale Aussaat- bzw. Pflanzgutmengen pro Hektar

Mit dem Antrag auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels sind zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen die erforderlichen Unterlagen einzureichen. Hierzu gehört auch die Angabe zur Aufwandmenge. Bei Saatgutbehandlungsmitteln wird die Aufwandmenge auf die Kornzahl oder auf eine Gewichtseinheit Saatgut bezogen; zusätzlich ist die maximale Aussaatmenge/ha bzw. Pflanzgutmenge/ha anzugeben.

Saatguteinheiten

Für einige Kulturen wird der Saatguthandel in Form von Einheiten durchgeführt, so dass die Aufwandmenge auf die Einheit Saatgut bezogen werden soll. Eine Einheit Saatgut entspricht der folgenden Anzahl Körner:

KulturKörner
pro Einheit
Gartenbauliche Kulturen
Möhren, Radieschen1.000.000
Spinat1.000.000
Saatzwiebeln und Porree250.000
Buschbohnen100.000
Gurken im Freiland100.000
Zuckermais50.000
Ackerbauliche Kulturen
Rüben100.000
Mais50.000


Für Kohlgemüse wird die Aufwandmenge auf 1000 Korn bezogen, als Saatgut-Einheit ist dies aber nicht definiert.

In der Fassung der Anwendung wird künftig hinter der Einheit die Kornzahl je Einheit vermerkt, weil im Handel die Einheiten nicht immer gleich definiert sind. Für alle anderen Kulturarten wird die Aufwandmenge auf die Gewichtseinheit Saatgut bezogen.

Maximale Aufwandmenge und Aussat- bzw. Pflanzgutmengen pro Hektar

Für jedes Saatgut- und Pflanzgutbehandlungsmittel ist auch die maximale Aufwandmenge je Hektar anzugeben, weil dies als Basis für die Bewertung in der Toxikologie, Ökotoxikologie und im Verbleib mit entscheidend ist.

Die Aussaatmenge wird vom Anwender schlagspezifisch bestimmt. Sie berechnet sich aus der Saatstärke (Körner pro m²) bzw. Pflanzgutstärke (Knollen pro m²), dem Tausendkorngewicht (TKG) bzw. dem durchschnittlichen Knollengewicht sowie der Keimfähigkeit. In Abhängigkeit von Kulturart, Sorte, Nutzung und Aussaatbedingungen kann die Saat- oder Pflanzmenge sehr stark variieren und damit auch die ausgebrachte Pflanzenschutzmittelmenge/ha. Um eine Zulassung zu gewährleisten, die die Anwendung von behandeltem Saat- bzw. Pflanzgut für möglichst alle Anwender erlaubt, werden im Folgenden Maximalmengen für einige Kulturen angegeben, die auch ungünstige Fälle (worst cases) berücksichtigen, bei denen der Anwender einen besonders hohen Saat- bzw. Pflanzguteinsatz planen muss. Wenn möglich sollten die in der Tabelle angeführten Mengen bei der Zulassung nicht unterschritten werden, um den Bedürfnissen aller Anwender gerecht zu werden. Die angegebenen Werte können aber nur als Richtwerte gelten, da sich bei Veränderungen der agronomischen Situation (z.B. neue Sorten oder andere Kulturverfahren) auch andere Zahlen ergeben können.

Wichtige Kulturen mit orientierenden Angaben zu maximalen
Saat-/Pflanzgutmengen je ha

KulturAussaat-/Pflanzgutmengen
Weizenca. 240 kg/ha
Winterroggen, Triticaleca. 160 kg/ha
Hafer, Sommerformca. 170 kg/ha
Gersteca. 180 kg/ha
Kartoffelca. 2800 kg/ha
Rapsca. 8 kg/ha
Maisca. 2,5 Einheiten/ha
Rübenca. 1,3 Einheiten/ha
Ölleinca. 70 kg/ha
Faserleinca. 120 kg/ha
Erbseca. 280 kg/ha
Ackerbohne, Dicke Bohneca. 300 kg/ha
Lupineca. 250 kg/ha
Buschbohnenca. 3,5 Einheiten/ha
Freilandgurkeca. 2,5 kg/ha
Kopfkohlca. 100.000 Körner/ha
Radieschenca. 3 Einheiten/ha
Spinatca. 7 Einheiten/ha
Speisezwiebel, auch als Bund- oder Lauchzwiebelca. 10 Einheiten/ha
Speisezwiebel, als Perl- oder Silberzwiebelca. 120 Einheiten/ha
Porreeca. 5 Einheiten/ha
Möhrenca. 3 Einheiten/ha
kleine Möhrentypen, wie z.B. Pariser Karottenca. 12 Einheiten/ha