Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Genehmigung nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel zur Anwendung an Befallsgegenständen zur Ausfuhr

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) kann gemäß § 29 des Pflanzenschutzgesetzes das Inverkehrbringen, das innergemeinschaftliche Verbringen und die Anwendung nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel an Befallsgegenständen genehmigen, die für die Ausfuhr bestimmt sind, sofern für diese Befallsgegenstände im Bestimmungsland abweichende Anforderungen gelten. Befallsgegenstände sind als Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und sonstige Gegenstände definiert, die Träger von Schadorganismen sein können. Ein akuter Befall dieser Gegenstände ist dabei nicht erforderlich, sie müssen nur grundsätzlich befallen werden können. Daher ist Saatgut ebenfalls als Befallsgegenstand aufzufassen.

Entsprechende Genehmigungsanträge sind unter Verwendung des im unteren Bereich stehenden Antragsformblattes an das BVL zu richten. Im Genehmigungsverfahren sind das Julius Kühn-Institut, das Umweltbundesamt und des Bundesinstitut für Risikobewertung als Bewertungs- und Benehmensbehörden beteiligt.