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Genehmigung von Grundstoffen

Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat in das europäische Pflanzenschutzrecht die neue Kategorie der Grundstoffe eingeführt.

Definition

Als Grundstoffe (englisch: Basic substances) werden Stoffe verstanden, die nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz verwendet werden, aber dennoch für den Pflanzenschutz von Nutzen sind. Weitere Merkmale sind gemäß Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, dass es sich dabei nicht um bedenkliche Stoffe handelt, dass die Stoffe keine Störungen des Hormonsystems und keine neurotoxischen oder immuntoxischen Wirkungen auslösen können, und dass sie nicht als Pflanzenschutzmittel vermarktet werden.


Genehmigungsverfahren

Grundstoffe brauchen nicht das übliche Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zu durchlaufen, sondern unterliegen einem vereinfachten Genehmigungsverfahren. Entsprechende Anträge sind bei der EU-Kommission zu stellen. Antragsberechtigt sind nicht nur die Hersteller, sondern auch interessierte Parteien und die Mitgliedstaaten.

Die notwendigen Unterlagen sind in allgemeiner Form in Artikel 23 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 beschrieben. Einzelheiten ergeben sich aus einer Leitlinie der EU-Kommission (Working Document on the procedure...). Diese Leitlinie enthält auch das Muster eines Antrages.

Die Genehmigung setzt voraus, dass der Stoff weder eine unmittelbare oder verzögerte schädigende Wirkung auf die Gesundheit von Mensch oder Tier noch eine unannehmbare Wirkung auf die Umwelt hat.

Genehmigungen für Grundstoffe sind nicht befristet, können aber jederzeit überprüft werden, wenn es Anzeichen gibt, dass die Kriterien nicht mehr erfüllt sind.


Anwendung von Grundstoffen

Die Anwendung von Stoffen und Gemischen, die ausschließlich genehmigte Grundstoffe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 enthalten, unterliegt nicht der Zulassungspflicht (§ 12 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Pflanzenschutzgesetz). Weitere Informationen sind zu finden auf der Seite Anwendung von Grundstoffen.


Genehmigte Grundstoffe

Über den Genehmigungsstatus von Grundstoffen informiert die Europäische Kommission in ihrer Wirkstoffdatenbank. Dort die Rubrik "Search active substances" anklicken, dann "Advanced search" und bei den Auswahlkriterien Type = Basic substance.