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Das 2013 beschlossene Minamata-Übereinkommen ist das jüngste multilaterale Chemikalienabkommen. Sein Ziel ist es, den Ausstoß von Quecksilber weltweit einzudämmen. Es dient damit dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt dort, wo Quecksilberemissionen unmittelbar entstehen, aber auch dort wo sie hin transportiert werden.

So müssen die künftigen Vertragsstaaten des Übereinkommens dafür sorgen, die Verwendung von Quecksilber bei der industriellen Produktion deutlich zu reduzieren. Ab 2020 ist es verboten, quecksilberhaltige Produkte wie bestimmte Leuchtmittel oder Thermometer, aber auch Pestizide oder Biozide, zu produzieren oder zu verkaufen. Zudem dürfen Quecksilber-Abfälle nur unter strengen Auflagen gelagert und entsorgt werden.

Das Minamata-Übereinkommen wird in Kraft treten, sobald es von mindestens 50 Staaten ratifiziert ist.

In der EU existieren bereits zahlreiche Beschränkungen zur Verwendung quecksilberhaltiger Produkte. Quecksilber-Verbindungen in Pflanzenschutzmitteln wurden bereits durch die Richtlinie 79/117/EWG streng beschränkt und ab 1991 ganz verboten. In der BRD waren quecksilberhaltige Pflanzenschutzmittel bis 1981 zugelassen und wurden 1982 vollständig verboten. In der DDR waren sie bis 1990 zugelassen.

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