Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Für Antragsteller

Für alle Antrags- und Meldeverfahren hält das BVL im Internet Formulare und technische Informationen bereit.
In den wichtigsten Verfahren ist es möglich, Anträge online zu stellen.

Viele Themen, ein Ziel

Das Bild zeigt ein Megaphone. Coloures-Pic / adobe.stock.com

Aktuelle Bekanntmachungen & Hinweise für Antragstellerinnen und Antragsteller

Das BVL aktualisiert regelmäßig die Informationen für Antragstellerinnern und Antragsteller. Die wichtigsten Neuigkeiten, Änderungen und Informationen zu den AntragstellerInnenkonferenzen sind in einer chronologischen Übersicht zusammengestellt.

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Das Bild zeigt ein Headset, das neben einem Telefon liegt. (Quelle: lenetsnikolai / Fotolia) lenetsnikolai / Fotolia

Kontakt

Alle Anträge sind an die Abteilung 2, Pflanzenschutzmittel, des BVL zu richten.

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Das Bild zeigt zwei Hände, die auf einem Notebook tippen. (Quelle: Marcus Gloger / BVL)Marcus Gloger / BVL

Elektronische Antragstellung

Anträge auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels und Anträge auf Festsetzung von Rückstandshöchstgehalten können elektronisch gestellt werden. Dazu ist eine einmalige Registrierung beim BVL erforderlich.

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Das Bild zeigt einen aufgeschlagenen Aktenordner in Nahaufnahme.Thomas Meinert / pixelio.de

Zulassungsverfahren

Für Pflanzenschutzmittel besteht eine Zulassungspflicht. Anträge nimmt das BVL entgegen.

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Das Bild zeigt eine Strichliste. (#128169898)Ralf Geithe /adobe.stock.com

Genehmigungen für Versuche, Flächen der Allgemeinheit und Befallsgegenstände zur Ausfuhr

Einfuhr, Inverkehrbringen und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu Versuchszwecken sind genehmigungspflichtig. Genehmigungen erteilt das BVL auf Antrag.

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Das Bild zeigt eine Schüssel mit Feldsalat. (Quelle: Marcus Gloger / BVL)Marcus Gloger / BVL

RHG-Verfahren

Ohne Rückstandshöchstgehalt ist die Zulassung für ein Pflanzenschutzmittel nicht möglich. Die Festsetzung, Änderung und Streichung von Rückstandshöchstgehalten ist beim BVL zu beantragen.

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Das Bild zeigt einen weißen LKW vor einem Feld. (Quelle: Andreas Hermsdorf / pixelio.de)Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Parallelhandel

Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR zugelassen sind und mit einem in Deutschland zugelassenen Mittel übereinstimmen, benötigen als so genannte Parallelimporte keine eigene Zulassung. Der Importeur muss sich …

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Das Bild zeigt Pflanzen, die von einer Krankheit befallen sind. (Quelle: Marcus Gloger / BVL)Marcus Gloger / BVL

Hinweise für Antragsteller zur EU-Wirkstoffprüfung

Das BVL koordiniert für Deutschland die gemeinschaftliche Wirkstoffbewertung und ist Ansprechpartner für Antragsteller.

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Das Bild zeigt Salat in einem Korb. (Quelle: Rawpixel.com / Fotolia)Rawpixel.com / Fotolia

Genehmigung von Grundstoffen

Wirkstoffe, die nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz verwendet werden, aber dennoch für den Pflanzenschutz von Nutzen sind, unterliegen in der EU als Grundstoffe (basic substances) einem vereinfachten Genehmigungsverfahren.

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Das Bild zeigt ein Statistik. (Quelle: g0d4ather / Fotolia)g0d4ather / Fotolia

Meldung von Inlandsabsatz und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln

Hersteller und Vertreiber von Pflanzenschutzmitteln sind gesetzlich verpflichtet, Absatz- und Ausfuhrmengen an das BVL zu melden. Das BVL stellt dazu Formulare und Erläuterungen zur Verfügung.

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Das Bild zeigt kleine Sprösslinge. (Quelle: Hi photo / Fotolia)Hi photo / Fotolia

Mitteilungsverfahren für Pflanzenstärkungsmittel

Pflanzenstärkungsmittel bilden eine eigene Produktkategorie im Pflanzenschutzrecht. Sie dürfen nur angeboten und verkauft werden, wenn derjenige, der das Pflanzenstärkungsmittel in Verkehr bringen will, dies beim BVL angezeigt hat.

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Das Bild zeigt Mehltau auf Gräsern. (Quelle: Marcus Gloger / BVL)Marcus Gloger / BVL

Genehmigungsverfahren für Zusatzstoffe

Zusatzstoffe werden Pflanzenschutzmitteln zugesetzt, um zum Beispiel die Benetzung der Blattfläche zu verbessern oder die Schaumbildung zu vermindern. Zusatzstoffe werden durch das BVL für einen Zeitraum von zehn Jahren genehmigt.

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Das Bild zeigt den Rücken eines Gesetzbuchs, davor liegt ein aufgeschlagenes Gesetzbuch. (Quelle: Freelancer0111 / pixelio.de)Freelancer0111 / pixelio.de

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ist in der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 harmonisiert. National sind Pflanzenschutzmittel, Pflanzenstärkungsmittel und Zusatzstoffe im Pflanzenschutzgesetz und verschiedenen Verordnungen …

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Das Bild zeigt den Schriftzug Stockwerk-Fotodesign / Fotolia

Häufig gestellte Fragen

Das BVL beantwortet täglich viele Fragen von Bundes- und Landesbehörden, Firmen, Interessenvertretungen und von Journalisten. Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die regelmäßig an uns gestellt werden.

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Erklärfilm: Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Kurz erklärt: Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Pflanzenschutzmittel gelangen bei ihrer Anwendung zwangsläufig in die Umwelt und unter Umständen auch in Lebensmittel. Dies darf keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt haben. Daher arbeiten in allen Mitgliedstaaten der EU zahlreiche, unabhängig voneinander agierende Behörden an der Bewertung und Risikominderung. (BVL)