Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Parallelhandel

Der Binnenmarkt der EU ermöglicht es, dass Pflanzenschutzmittel im Rahmen des freien Warenverkehrs zwischen den verschiedenen Mitgliedstaaten der EU gehandelt werden. Pflanzenschutzmittel, die in einem Mitgliedstaat der EU zugelassen sind und in ihrer Zusammensetzung mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel (Referenzmittel) übereinstimmen, benötigen keine Zulassung in Deutschland, um hier in Verkehr gebracht oder angewendet zu werden. Sie müssen aber gemäß Artikel 52 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über eine Genehmigung für den Parallelhandel (bis zum 13. Juni 2011 als Verkehrsfähigkeitsbescheinigung bezeichnet) verfügen. Das BVL erstellt eine Liste der gültigen Genehmigungen (bzw. Verkehrsfähigkeitsbescheinigungen) für den Parallelhandel. Alle in der Liste genannten Pflanzenschutzmittel dürfen grundsätzlich von jedermann angewendet werden. Das Verbringen und das erstmalige Inverkehrbringen darf aber jeweils nur der in der Tabelle benannte Inhaber.

Auch für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die der Anwender in einem anderen Mitgliedstaat für den Eigengebrauch erworben hat, ist eine Genehmigung für den Parallelhandel erforderlich (§ 51 Pflanzenschutzgesetz). Details zu Antragstellung, Verfahren und Entscheidungskriterien finden Sie in der Rubrik "Für Antragsteller".

Ein Pflanzenschutzmittel, für das eine Genehmigung für den Parallelhandel erteilt wurde, ist in gleicher Weise anzuwenden wie das entsprechende Referenzmittel. Es darf nur in den Anwendungsgebieten eingesetzt werden, die für das Referenzmittel zugelassen sind. Ebenso sind die Anwendungsbestimmungen und Auflagen zu beachten, die für das Referenzmittel erteilt wurden. Die Aufbrauchfrist von 18 Monaten gemäß § 12 Absatz 5 Satz 1 Pflanzenschutzgesetz gilt auch für parallel gehandelte Pflanzenschutzmittel.

Die Bundesländer sind für Kontrollen im Pflanzenschutz verantwortlich. In diesem Zusammenhang werden unter anderem auch Prüfungen bei Anwendern durchgeführt. Diese Prüfungen beziehen sich auch auf parallel gehandelte Pflanzenschutzmittel.