Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Transport, Lagerung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln

Bei Transport, Lagerung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln ist für Anwender eine Reihe von Vorschriften zu beachten. Ein Großteil der in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel sind im Rahmen des Chemikalienrechtes als gefährliche Stoffe eingestuft und fallen damit unter die Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Transport

Der Transport von vielen Pflanzenschutzmittel unterliegt den Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsrechts. Ausnahmen gelten für kleine Mengen, so dass bei Fahrten vom Händler zum eigenen Betrieb oder vom Betrieb zum Einsatzort die meisten Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsrechts nicht zutreffen. Dennoch sollten Anwender bei diesen Transporten Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um Kontaminationen von Mensch und Umwelt zu vermeiden. Praktisch bedeutet das:

  • Beim Beladen ist zu kontrollieren, ob die Gebinde unbeschädigt und fest verschlossen sind.
  • Die Ladung ist gut im Fahrzeug zu sichern.
  • Treten durch einen Unfall Pflanzenschutzmittel aus den Behältern aus, ist die Feuerwehr zu kontaktieren.

Lagerung

Die gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz verlangt eine besondere Sorgfalt beim Lagern von Pflanzenschutzmitteln. Folgendes ist dabei zu beachten:

  • Das Lager sollte trocken und sauber gehalten werden.
  • Pflanzenschutzmittel dürfen nur in der Originalverpackungen aufbewahrt werden. Ein Umfüllen in andere Gefäße ist nicht zulässig.
  • Der Lagerraum ist zu verschließen und gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
  • Für den Fall von Leckagen sollten Chemikalienbinder und Lappen bereitliegen (nach Benutzung über die Schadstoffsammlung entsorgen).
  • Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Danach ist eine ausreichende Wirksamkeit nicht mehr in jedem Fall gegeben.
  • Die Führung einer Lagerliste erleichtert die Übersicht über den Lagerbestand.

Bei der Lagerung von Pflanzenschutzmitteln sind baurechtliche, brandschutzrechtliche, wasserrechtliche sowie gefahrstoffrechtliche Regelungen zu beachten. Für größere Mengen können Genehmigungen bzw. Anzeigen erforderlich werden. Ausführliche Informationen zur Lagerung von Pflanzenschutzmitteln und zur Einrichtung eines Pflanzenschutzlagers bietet die DLG in ihrem Merkblatt 352: Lagerung von Pflanzenschutzmitteln auf dem landwirtschaftlichen Betrieb. Es enthält:

  • Hinweise, Vorschriften und Lösungsmodelle für Lagermengen bis zu 1.000 kg/l im bundesweiten Überblick.
  • Eine Checkliste für das eigene PSM-Lager.
  • Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung.

Der Industrieverband Agrar (IVA) gibt Tipps zur Einrichtung eines sicheren Lagerraums im landwirtschaftlichen Betrieb in zehn Regeln zur Einrichtung eines Pflanzenschutzmittellagers.

Entsorgung

Pflanzenschutzmittel, die durch Überlagerung, nach Zulassungsende und Ende der Aufbrauchfrist nicht mehr anwendbar sind, sollten entsorgt werden. Eine gesetzliche Beseitigungspflicht besteht, wenn das Mittel einen in der EU nicht genehmigten Wirkstoff enthält und die Aufbrauchfrist abgelaufen ist, oder wenn das Mittel einem kompletten Verbot der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung unterliegt.

Tabelle 7 dieser "Übersichtsliste" enthält die abgelaufenen Pflanzenschutzmittel der letzten 8 Jahre mit Informationen zur Aufbrauchfrist und zur Beseitigungspflicht. Für Recherchen zu Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung bereits länger beendet ist, steht die Datei "Abgelaufene Pflanzenschutzmittel" zur Verfügung; zu beachten sind hier die Erläuterungen auf dem ersten Tabellenblatt der Datei. Darüber hinaus kann in der Wirkstoffdatenbank der Europäischen Kommission der aktuelle Status eines Wirkstoffs recherchiert werden.

Bei Fragen zur Beseitigungspflicht von Pflanzenschutzmitteln geben die zuständigen Pflanzenschutzdienste Auskunft.

Die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln wird durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und Verordnungen geregelt. Neben dem eigentlichen Pflanzenschutzmittel muss auch die Verpackung umweltgerecht entsorgt werden.

Die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln und Verpackungen ist möglich über:

  • Entsorgungsfirmen
  • Sammlungen im Rahmen von Sonderaktionen des Industrieverbandes Agrar
  • Sammelstellen der Landkreise/Kommunen
  • Schadstoffmobil (kleine Mengen)

Zusätzlich hat der Industrieverband Agrar ein System zur Rücknahme und Entsorgung unbrauchbarer Pflanzenschutzmittel eingerichtet (PRE = Pflanzenschutzmittel Rücknahme und Entsorgung). Es können Pflanzenschutzmittel abgegeben werden, aber auch andere Chemikalien aus der Landwirtschaft, wie Reinigungsmittel, Öle, Dünger, Farben usw. sowie Spritzgerätefilter, Spritzdüsen und nicht mehr verwendbares gebeiztes Saatgut. Auf der PRE-Internetseite sind weitere Informationen über Termine, Sammelorte, Kosten, usw. erhältlich.

Speziell für die Entsorgung leerer Behältnisse und Packungen hat der Industrieverband Agrar mit der Initiative "PAMIRA – Kostenlose Rücknahme von Pflanzenschutz-Verpackungen" ein Projekt zur Entsorgung entwickelt (PAMIRA = PackMIttelRücknahmeAgrar). Der Anwender kann an zahlreichen Sammelstellen entleerte und gereinigte Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln zurückgeben.