Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Für Anwender

Das BVL informiert ausführlich über zugelassene Pflanzenschutzmittel und alles,
was bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu beachten ist.

Viele Themen, ein Ziel

Das Bild zeigt ein landwirtschaftliches Fahrzeug beim Spritzen von Pflanzenschutzmitteln auf dem Feld. (Quelle: Dittmar / SVLFG)Dittmar / SVLFG

Sachgerechte Anwendung

Zur sachgerechten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln gehört die Beachtung einiger Regeln, damit die gewünschte Wirkung erzielt wird, die Sicherheit für Verbraucher und Anwohner gewährleistet ist und die Umwelt nicht unvertretbar belastet wird.

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Das Bild zeigt kleine Sprösslinge. (Quelle: Hi photo / Fotolia)Hi photo / Fotolia

Anwendung von Grundstoffen

Grundstoffe sind Stoffe, die nicht in erster Linie für den Pflanzenschutz verwendet werden, aber dennoch für den Pflanzenschutz von Nutzen sind. Grundstoffe, die in der EU genehmigt sind, dürfen ohne Zulassung angewendet werden.

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Das Bild zeigt Salat in einem Korb. (Quelle: Rawpixel.com / Fotolia)Rawpixel.com / Fotolia

Anwendung von Pflanzenstärkungsmitteln

Pflanzenstärkungsmittel sind Produkte, die Pflanzen gesund erhalten oder vor nichtparasitären Beeinträchtigungen schützen. Pflanzenschutzmittel können keine Pflanzenstärkungsmittel sein. Ein rechtmäßig in Verkehr gebrachtes Pflanzenstärkungsmittel …

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Das Bild zeigt Schutzkleidung wie Overall, Handschuhe, Schürze, Schutzbrille und Gummistiefel vor einem Traktor. (Quelle: Dittmar / SVLFG)Dittmar / SVLFG

Persönliche Schutzausrüstung

Die geeignete Schutzausrüstung sollte bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln eine Selbstverständlichkeit sein.

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Das Bild zeigt eine Strichliste. (#128169898)Ralf Geithe /adobe.stock.com

Anwendung auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind

Auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, ist nur die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel erlaubt.

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Das Bild zeigt einen weißen LKW vor einem Feld. (Quelle: Andreas Hermsdorf / pixelio.de)Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Parallelhandel

Importierte Pflanzenschutzmittel, die mit einem in Deutschland zugelassenen Mittel übereinstimmen, sind verkehrsfähig und dürfen angewendet werden, wenn sie über eine Bescheinigung des BVL verfügen.

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Das Bild zeigt ein Regal mit Pflanzenschutzmitteln. (Quelle: Claudius Pflug / BVL)Claudius Pflug / BVL

Transport, Lagerung und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln

Beim Transport, der Lagerung und der Entsorgung sind Sicherheitsmaßnahmen nötig, damit die Pflanzenschutzmittel nicht zur Gefahr für Mensch und Umwelt werden.

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Das Bild zeigt den Schriftzug Stockwerk-Fotodesign / Fotolia

Häufig gestellte Fragen (FAQ)/Verbraucheranfragen

Das BVL beantwortet täglich viele Fragen von Bundes- und Landesbehörden, Firmen, Interessenvertretungen und von Journalisten sowie Verbrauchern. Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die regelmäßig an uns gestellt werden.

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