Vorlagen für Produkttexte nach § 10-11a AMG
Zulassungspflichtige Tierarzneimittel müssen mit Produkttexten in den Verkehr kommen, die den Anforderungen der §§10, 11 und 11a AMG--Arzneimittelgesetz (15. Novelle) entsprechen. Die nachstehenden Formatvorlagen sollen den Antragstellern die Erstellung dieser Texte erleichtern. Die Vorlagen legen fest, welche Angaben in welcher Reihenfolge zu machen sind.
- Behältnis-Umhüllung
- Behältnis–Ampullen
- Durchdrückpackungen
- Kombi (für Arzneimittel ohne gesonderte Packungsbeilage)
- Packungsbeilage/Gebrauchsinformation
- SPC/Fachinformation
Da die Vorlagen nicht alle Sonderregelungen berücksichtigen können, sind im Zweifel die entsprechenden Vorschriften des AMG für die Produkttexte nach § 10, 11 und 11a maßgeblich.
Die Bekanntmachungen über den Aufbau der Fachinformation (zuletzt: Bekanntmachung über die Zulassung von Tierarzneimitteln durch das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbrauchschutz und Veterinärmedizin vom 14. März 2002, BAnz. S. 11 446) haben durch die Bekanntmachung über die Zulassung von Tierarzneimitteln durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Aufbau der Fachinformation) vom 14. Februar 2006, BAnz. 49 vom 10. März 2006 ihre Gültigkeit verloren.
.
