Tierarzneimittel sind Stoffe, die dazu bestimmt sind, Krankheiten von Tieren zu lindern, zu heilen, zu verhüten oder zu erkennen. Für die nationale und europäische Zulassung von Tierarzneimitteln ist das BVL zuständig. Es überwacht zudem die Entwicklung von Resistenzen auf Antibiotika und berücksichtigt bei der Tierarzneimittelzulassung die Ergebnisse des Antibiotikaresistenz-Monitorings. Treten bei zugelassenen Tierarzneimitteln unerwünschte Nebenwirkungen auf, so sind pharmazeutische Unternehmen verpflichtet, dies dem BVL zu melden.
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