Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Zuständigkeiten in einzelnen Bereichen

Viele Themen, ein Ziel

Gentechnische Arbeiten und Anlagen

Gentechnische Arbeiten beinhalten die Herstellung, Vermehrung und Verwendung von GVO. Sie müssen in einer speziell konzipierten Einrichtung, der gentechnischen Anlage, durchgeführt werden.

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Freisetzung

Die Freisetzung von GVO in die Umwelt wird vor einer Genehmigung geprüft und die Sicherheit bewertet.

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Inverkehrbringen

Die Marktzulassung von GVO erfolgt auf europäischer Ebene. Das BVL ist die zuständige Behörde in Deutschland für die Bewertung der Sicherheit der Produkte.

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Standortregister

Im GVO-Standortregister sind alle Flächen in Deutschland registriert, auf denen GVO angebaut oder freigesetzt werden. Es sind u. a. die Angaben zu Lage und Größe der Flächen und eine Kartendarstellung gezeigt.

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Monitoring

Nach der Marktzulassung eines GVO muss ein Monitoring durchgeführt werden, um mögliche Auswirkungen dieser GVO auf die Umwelt feststellen zu können.

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Koexistenz

Erzeugung und Verarbeitung von Lebens- und Futtermitteln mit und ohne Gentechnik muss nebeneinander möglich sein. Deshalb gibt es bestimmte Maßnahmen zur Sicherung der Koexistenz.

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Nachweisverfahren und Probenahme

Das BVL erarbeitet gemeinsam mit den Bundesländern Kontrollstrategien und ist national und auf europäischer Ebene an der Standardisierung von Nachweisverfahren beteiligt.

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Export

Das BVL erhält die Genehmigung des importierenden Landes für Freisetzungen und den Anbau von GVO im Ausland.

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Geschäftsstelle der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit

Hauptsächliche Aufgabe der Geschäftsstelle ist die Annahme der an die ZKBS gerichteten Anträge und Anfragen und die Vorbereitung der ZKBS-Stellungnahmen.

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Das Cartagena Protokoll

Das Protokoll über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Cartagena Protokoll) ist ein völkerrechtliches Abkommen, dass zum Ziel hat, zu einem sicheren Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) beim …

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