Biosafety Clearing-House (BCH) und Cartagena Protokoll
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist die zuständige deutsche Behörde für das Biosafety Clearing-House (BCH). Es ist dafür verantwortlich, Informationen zur Gentechnik in Deutschland in das Zentralportal des BCH einzustellen und sie somit den Vertragsstaaten weltweit und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies sind z.B. die in Deutschland geltenden Vorschriften des Gentechnikrechts und Entscheidungen über Freisetzungsvorhaben in Deutschland einschließlich der Zusammenfassungen der Risikobewertungen, die diesen Entscheidungen zu Grunde liegt. Das BVL ist außerdem nach dem Cartagena Protokoll die zuständige Kontaktstelle für Meldungen über unabsichtliche grenzüberschreitende Verbringungen von GVO, wenn Deutschland betroffen ist.
Die zentrale Plattform des BCH ist unter http://bch.cbd.int/ verfügbar; die deutsche Internetpräsenz des BCH wird derzeit vom BVL aufgebaut.
Das BCH ist ein Kernelement des Protokolls über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Cartagena Protokoll).
