Webseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Überwachung nach dem Gentechnikrecht

In Deutschland ist es Aufgabe der Bundesländer, die Einhaltung von Gesetzen und Regelungen zum Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu überwachen. Dies geschieht einerseits im Rahmen der amtlichen Lebens- und Futtermittelkontrollen und andererseits im Rahmen der amtlichen Gentechniküberwachung.

In den Bereich der amtlichen Gentechniküberwachung sind folgende Aufgaben integriert: Überwachung von Saatgut auf GVO-Anteile, von Freisetzungen von GVO (Feldversuche), von GVO-Anbau (Inverkehrbringen) und die Überwachung gentechnischer Anlagen und gentechnischer Arbeiten. Daneben werden Produkte, die speziell für die Verwendung als Lebens- und Futtermittel vorgesehen sind, im Zuge der amtlichen Lebensmittelüberwachung und der amtlichen Überwachung im Futtermittelsektor unter anderem auch auf GVO-Anteile geprüft. In allen Bereichen wird außerdem geprüft, ob die Regelungen zur Kennzeichnung und zur Rückverfolgbarkeit "vom Teller bis zum Feld" und umgekehrt eingehalten werden.

Saatgut wird möglichst frühzeitig auf Anteile von GVO kontrolliert. Durch Probenahme und Nachweisverfahren wird vermieden, dass Saatgut mit Anteilen von GVO ohne Anbaugenehmigung in der EU ausgesät wird. Das BVL beteiligt sich intensiv an der Entwicklung von Strategien zur Kontrolle von Saatgut auf GVO-Anteile.

Bei Freisetzungsvorhaben wird im Wesentlichen kontrolliert, ob die dafür genehmigten GVO verwendet werden und ob die Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid erfüllt wurden. Zu den Auflagen zählen unter anderem Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass nach Abschluss des Vorhabens keine gentechnisch veränderten Pflanzen mehr auf der Fläche verbleiben. Im Standortregister, das vom BVL gepflegt wird, sind alle Flächen verzeichnet, auf denen in Deutschland GVO freigesetzt werden.

Auch bei GVO, die für den Anbau im Rahmen des Inverkehrbringens zugelassen sind, ist neben den Regelungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit die erforderliche Meldung der Anbaufläche an das Standortregister zu beachten.

Die Überwachung in gentechnischen Anlagen konzentriert sich im Wesentlichen darauf, zu überprüfen, ob tatsächlich die GVO verwendet werden, die in den Aufzeichnungen der Labore genannt sind. Außerdem wird überprüft, ob die Ausstattung der gentechnischen Anlage den vorgeschriebenen Sicherheitsstufen entspricht.